Wasserkosten in den Nebenkosten

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Ist diese Vorgehensweise denn wirklich erlaubt?

nein

die Vorauszahlungen der Mieter bleiben gleich hoch - bis die Abrechnung erstellt wird und sich dann herausstellt, das diese zu niedrig waren, z.B. bei höheren persönlichen Wasserverbrauch, der ja von dem Wasserzähler herrührt.

Monatliche Veränderungen weil Wohnungen leerstehen - das geht gar nicht. Das muss Vermieterlein tragen. Du schreibst nicht ganz eindeutig ob du Vorauszahlungen leistest gegen die dann die Abrechnung erstellt wird, aber wenn du Pauschalen zahlen würdest kann der Vermieter auch nicht mit veränderten Abschlägen kommen. Sachen gibt's ☺

Ich befürchte einige haben das Problem noch nicht ganz verstanden. Die Mieter bezahlen keine Abschlagzahlungen sondern die Abschlagzahlungen werden vom Eigentümer bezahlt, der diese wiederum auf die Mieter umlegt.

Deshalb noch einmal eine Konkretisierung an einem Beispiel.Die Kosten für die Verbrauchserfassung und Zählermiete werden getrennt umgelegt. Es geht also nur um die reinen Wasserkosten.

Wasserpreis konstant 10 € je m³

2011: 10 Mieter im Haus, Gesamtverbrauch aller Mieter 1000 m³, Kosten fürs Wasser 10000 €. Der Versorger legt für das Jahr Abschlagszahlungen in Höhe von 10000 € fest, die der Eigentümer bezahlt.

2012: 5 Mieter, Gesamtverbrauch aller Mieter 400 m³, Kosten fürs Wasser 4000 €. Der Versorger reduziert den Abschlag fürs Jahr 2013 auf 4000 €.

Mein Vermieter rechnet aber nun für 2012 wie folgt: seine geleisteten Abschlagzahlungen in Höhe von 10000 € verteilt auf den tatsächlichen Verbrauch in 2012, also 400 m³ ergibt 25 € je m³ Wasser. Ich bezale also für meinen Verbrauch von 100 m³ 2500 €.

Natürlich ist dies jetzt etwas überspitzt, aber diese Methode führt bei mir dazu, daß ich in der letzten Abrechnungsperiode 60 Prozent mehr für den gleichen Verbrauch wie im Vorjahr bezahlen muß, obwohl das Wasser vom Versorger in dem Zeitraum sogar minimal günstiger wurde.

Zwar gibt es die Möglichkeit des umgekehrten Effekts, sodaß ich mal nur 7 € für mein Wasser bezahle. Aber diese Verteilung kann doch so nicht richtig sein, oder täusche ich mich da so sehr?

Vielen Dank für Eure Antworten

Annaliese

In der Abrechnung hätte man dann eine leerstehende Wohnung erfasst, bei der man dann fiktiv unter dem Strich, die Nebenkosten auf diese leerstehende Wohnung anrechnet.

Möglichkeiten für den Vermieter z. B. bei voraussichtlichen, tatsächlichen längeren Leerstand, selbst den Verbrauch oder den Abschlag zu regulieren mit dem Versorger...

Aus der Nebenkostenabrechnung für das Wasser geht der Vorjahreswert hervor, das wäre richtig, Wasserverbrauch an x, entweder nach tatsächlichem Verbrauch (da Wasserzähler vorhanden), festen Entgeltbetrag (ohne etwaige Erhöhung oder Senkung, weil der Vermieter keine Abrechnung aufstellt und das so im Mietvertrag geäussert wurde), oder halt durch eine Pauschale in Höhe von x Euro (die auf die Personenanzahl oder auf die Mietparteien* umgelegt wird) so wie bei euch....

Das heißt der Vermieter sollte eigentlich das Vorjahr ausrechnen für sämtliche Parteien höchstwahrscheinlich sogar die Anzahl der einzelnen Bewohner eines Haushaltes, und jeder Haushalt hätte dann eine Summe X an Erstattung oder Nachzahlung oder vlt. sogar +/- Null zu tragen....

Der Vermieter geht dann eigentlich hin, rechnet den Wert geteilt durch 12 Kalendermonate und setzt sich mit dir in Verbindung, Kostenanhebung oder was auch immer auf den Wert x im Voraus zu zahlen (mit der Miete inklusive Nebenkosten)....

Es sei denn in der Wasserabrechnung wäre aufgeführt, dass etwaige Kostenerhöhung auf das nun aktuelle Kalenderjahr folgen werden und der Abschlag im Monat x an den Wasserversorger steigen werden (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen, siehe Versorgungsvertrag), so könnte dieser dann dich benachrichtigen z. B. im September wird der Abschlag höher z. B. oder wann auch immer: "Da hätte ich gerne 2,50 pro Person z. B. mehr von Ihnen"....

Der Leerstand der Wohnung wird aber auch berücksichtigt, das heißt, wenn da zuvor jemand sprich eine Person gewohnt hat, dann wird das Wassergeld für das aktuelle Jahr auch ausgerechnet und wenn jemand einzieht, wird das auch diesen dann übermittelt, bleibt die Wohnung leer im Jahr x....

So kommt dann irgendwann eine Endabrechnung von dem Wasseranbieter unseres Nichtvertrauens dann rein und dann sieht man ja was wurde verbraucht von den einzelnen Parteien mit ihren Bewohnern und was nicht.... Wird Wasser für die leerstehende Wohnung z. B. durch was auch immer beansprucht, so müsste das umgerechnet werden.... Keine Ahnung was das für Wasser sein könnte, vlt. Wasser was durch die Heizung rauscht, damit die Wohnung nicht auskühlt und vor Schimmel bewahrt wird z. B.....

(aber da hätte man ja vlt. Eckwerte dafür von Vermieterseiten)....

Oder aber der Vermieter passt demnach den Abschlag an das Wasserkonzern halt an, wenn das durchführbar wäre...

Ergo, das trägst du aber nicht mit deinem Abschlag auch nicht wer anders von den Haushalten sondern das ist der FREE-Mit-Kosten-SPaß-Faktor allein für den Vermieter....

Vielen Dank für Eure Antworten, aber ich glaube Ihr habt mein Problem damit noch nicht so recht verstanden. Deshalb ein Beispiel:

Kosten für m³ Wasser konstant 10 €

2011: 10 Mieter, Gesamtverbrauch 1000 m³, Kosten fürs Wasser 10000 €, Der Versorger schreibt dem Eigentümer eine Rechnung und legt 10000 € als Abschlagszahlungen fürs Jahr 2012 fest.

2012: 5 Mieter Gesamtverbrauch 400 m³, Kosten fürs Wasser 4000 €. eigener Verbrauch 100 m³

Mein Vermieter rechnet nun für 2012: Abschlagszahlungen für 2012 10000 € Verteilt auf tatsächlichen Verbrauch aus 2012 aller Mieter (also 400 m³) ergibt Kosten je m³ von 25 €. Diese 25 € werden nun mit meinem Verbrauch multipliziert und ich habe 2500 € zu bezahlen .

Natürlich ist dies nun ein etwas überspitztes Beispiel, aber diese Berechnungsmethode führt in meinem Falle tatsächlich dazu, daß ich plötzlich für das Wasser in dieser Abrechnungsperiode 60 Prozent mehr bezahle, als im Vorjahr (bei identischem Verbrauch von mir und identischen Wasserpreisen von Seiten des Versorgers)!!!

Es gibt natürlich auch den umgekehrten Effekt, wenn plötzlich wieder deutlich mehr verbraucht wird, als durch die Abschlagszahlungen gedeckt ist. So kann es auch vorkommen, daß ich in einem Jahr nur 7 € für den m³ bezahlen muß, obwohl sich weiterhin am Wasserpreis nichts geändert hat.

Aber nach meinem Empfinden kann die Abrechnung in dieser Form doch nicht richtig sein.

Vielen Dank für Eure Antworten

Annaliese

Nein, diese "Mehrkosten" muß der Eigentümer tragen, aber das kann sich nur um Bereitstellungskosten, nicht um Verbrauchskosten handeln.

welche mehrkosten, leere wohnungen verbrauchen kein wasser, was über zähler abgerechnet wird

ihre ganze frage macht keinen sinn, weil es direkt verbrauchsabhängig ist, es sind ja keine "fixkosten"

@Ninjamaster2001
welche mehrkosten,

Na die Bereitstellungskosten eben. Man kann es auch Grundgebühr nennen. Das ist ein Festbetrag der mit dem Verbrauch nichts zu tun hat.

Wird oft nach der Wohnfläche oder der Wohneinheit abgerechnet.

Ich denke es wird verbrauchsabhängig abgerechnet.

Dann ist doch die Anzahl der Personen und leer stehende Wohnung/en Nebensache.

Das sich der Abschlag aus dem Vorjahresverbrauch ergeben kann,ist doch ganz normal !

Dann zahlst du 1 Jahr lang den berechneten Abschlag,bis zur nächsten Abrechnung. Ergibt sich dann ein Guthaben,wird sich dein Abschlag ggf.auch verringern.

Ob nun ein oder mehrere Mieter ausziehen,ist nicht dein Problem,dadurch darf sich dein Abschlag nicht erhöhen. Denn erstens wird dann kein Wasser verbraucht und zweitens müsste die Bereitstellungsgebühr der alte Mieter zahlen.

Denn diese Gebühr würde auch anfallen,wenn in der Wohnung nur 6 Monate Wasser oder gar keins verbraucht wurde.

Und wenn die Wohnung ein ganzes Jahr lehr stehen würde,muss diese Gebühr vom Vermieter getragen werden.