Wie reagiere ich am besten auf Drohungen?

7 Antworten

ich würde mal abwarten es können auch lehre worte sein wenn es dann zur tat kommt würde ich zur Polizei gehen also wenn er das grafity macht

danke für deine antwort :) also er hat es schon mal umgesetzt, es war halt ein "harmloseres" grafiti, was mich nicht negativ beeinflusst hat. Wenn es jedoch bei meinem Arbeitsplatz wäre, wo mein Chef jeden Tag durchläuft...

Zuerst: Anzeige!

Das ist rechtliche Weg, allerdings reicht der nicht immer... dann würde ich mal mit meinen Kumpels sprechen, also eher denn männlichen ;) glaub mal, die sind wahrscheinlich mehr Bedrohung für den Dussel als das Gesetz. 

Und die helfen sofort!

Natürlich nicht völlig zu Brei schlagen lassen :D 

Nur mal eine Scheuern und Zurück-Bedrohen. Das hört sich vielleicht falsch an, aber das ist glaube ich der Weg, des geringsten Widerstand.

Und ich finde sowieso, dass bei einer Bedrohungslage die Möglichkeiten der Polizei nicht ausreichen. Das ist schwer, denn sicher wäre halt da immer nur eine Überwachung und das geht ja net immer. 

Daher finde ich sollte man in der Situation, zum eigenen Schutz, das ganze auch mal selbst in die Hand nehmen, wenn man meint, dass es sein muss, weil man Angst hat und die Polizei nicht helfen kann. Eigentlich darf man das auch, wenn man begründete Angst hat, denn wir dürfen ja auch in vielen Fällen töten, um unser eigens Leben zu retten ...  

Der Freiheits- und Überlebensdrang steht nicht unter Strafe, du darfst auch aus dem Knast ausbrechen, solange du dabei niemanden verletzt und nichts kaputt machst, kann dir keine weitere Strafe dafür aufgebrummt werden.

Eigentlich darf man das auch, wenn man begründete Angst hat, denn wir dürfen ja auch in vielen Fällen töten, um unser eigens Leben zu retten

Nein, und nein. :)

Es gibt keinen Fall, in dem wir töten dürfen. Und jemanden zusammen zu schlagen, weil man bedroht wird, nennt sich Selbstjustiz und wird geahndet. Solange die Person uns nicht angreift, haben wir keinerlei Recht gegen sie körperlich vorzugehen. Und selbst wenn, gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der wie gesagt in KEINEM Fall einen Totschlag gestattet.

@Hacker48

Das war ein extrem Beispiel zu Veranschaulichung... Aber klar darfst du, in Selbstverteidigung darf jeder töten....

Kleines weiteres Extrem-Beispiel zu Veranschaulichung:

Du befindest dich in einem Raum, den du nicht so schnell aufmachen kannst, weil verschlossen. Jemand steht vor dir und sagt, er will dich töten. Du kannst an ein Messer von seinem Gürtel gelangen, was er vergaß oder nicht nahm weil er dich erwürgen will und du stichst ihm solange in den Bauch bis er umkippt. Alles legal und du hast jemanden getötet.

Das stimmt schon das eine Schelle Selbstjustiz ist, aber wenn ich Angst habe, dass jemand mir etwas ernsthaftes tut, wenn ich alleine bin und die Polizei nicht wirkt gegen die Bedrohungen, was soll man sonst machen? Ne, Idee? Angst haben und in die Depression abdriften? 

Ich bin halt Realist und in der Realität, da gibt es nun mal Bereiche, in denen das Gesetz es nicht schafft einen zu schützen ...

@Stevo90

Weißt du, wenn du wenigstens nicht so überzeugt wärst, würde mich ja auf eine Diskussion einlassen. Aber so kann ich dich nur bitten mir den Link zu einem Urteil, einem einzigen Urteil zu schicken, in dem etwas vergleichbares vorgefallen, die Tat als Notwehr behandelt und die angegriffene Person freigesprochen worden ist. Na? Ein klitze kleines Gerichtsurteil? Ich bin überzeugt, du wirst in den Weiten des Internets eines finden, schließlich ist das ja "alles legal", wir dürfen auch "in vielen Fällen töten" und in "Selbstverteidigung darf jeder töten", nicht wahr? Ist übrigens tatsächlich ein Unterschied wer es ist. Nun gut, ich bin gespannt. Und solltest du wider Erwarten kein einziges Gerichtsurteil finden, das deine Position stützt, kannst du ja mal überlegen, ob du dich nicht vielleicht doch geirrt hast ...

Das stimmt schon das eine Schelle Selbstjustiz ist, aber wenn ich Angst habe, dass jemand mir etwas ernsthaftes tut, wenn ich alleine bin und die Polizei nicht wirkt gegen die Bedrohungen, was soll man sonst machen? Ne, Idee? Angst haben und in die Depression abdriften?

Wenn du meinst, dass das dein Problem löst. :)

@Hacker48

Herausforderung angenommen ;)

Nicht mal eine Minute ...

Wie weit darf man bei der Verteidigung gehen?

Als Notwehr zählt jeweils das mildeste Mittel, das man zur Verfügung hat, um einen Angriff abzuwehren. Das heißt, auch bei Notwehr darf man niemanden stärker verletzten als notwendig. Allerdings liegt die Wahl das Mittels im Auge des Opfers. "Eine Frau, die sich in öffentlicher Umgebung einem ihr körperlich überlegenen Mann gegenübersieht, der sie womöglich sexuell bedrängt, darf diesen auch mit einem Messer abwehren. Notfalls bis zum Äußeren, also dem Tod des Angreifers", so Baumhöfener. Beispiel: Frau wirft Glas nach Raucher

Jesko Baumhöfener, Rechtsanwalt und Strafrechtsexperte bei FOCUS Online

http://www.focus.de/finanzen/recht/schreien-schlagen-wegrennen-notwehr-wie-weit-darf-ich-gehen_id_4463720.html

Ich habe kein Problem ;) Sondern die Fragestellerin ... und diese Vorgehensweise hat sich seit tausenden Jahren als bewährt bewiesen, deswegen machen Kriminelle es so .. 

Manchmal geht es in einer nicht perfekten Welt leider Auge um Auge, Zahn um Zahn ;)

Und genau das sieht auch der Gesetzgeber, wie das Beispiel oben zeigt, auch so.

Jeder irrt mal ;)

@Stevo90

In dubio pro reo. :)

Das einzige, was der Richter hatte, waren zwei Leichen sowie die Aussagen von Vater und Sohn ...

Die Version der beiden Männer sei nicht zu widerlegen gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Peter Graßmück. Im Zweifel müsse für die Angeklagten entschieden werden.

Dem 61-jährigen Vater gestanden die Richter Nothilfe zu. Er hatte nach Darstellung der Verteidigung in den Kampf eingegriffen und nach Überzeugung des Gerichts einen tödlichen Schuss aus zwei Metern Entfernung auf die Vermieterin abgegeben.

Wieso nimmt man eine Waffe mit zu einem Gespräch mit den Vermietern, bei denen man Schulden hat? Und ein 30-Jähriger kann sich gegen einen 60-Jährigen, nachdem er ihm, ohne verletzt zu werden, das Messer abgenommen hat, indem er 17 Mal auf ihn einsticht. Was ist wahrscheinlicher, dass ein 30-Jähriger, dessen Vater eine scharfe Feuerwaffe im Gepäck hat, ein Messer dabei hat oder, dass ein 60-Jähriger das Messer dabei hat? Und praktischerweise ballert sein Vater dann noch die Vermieterin über den Haufen. Mal im Ernst, glaubst du wirklich, dass das Notwehr war? Und dann noch schön die Leichen verscharren. Ja ne, is klar. Aber wie auch immer, laut Artikel wurde Revision eingelegt, deren Ergebnis konnte ich leider nicht finden, genauso wenig wie eine Verlinkung zur Begründung oder sonstige Quellen. Letztendlich, wie auch im Artikel hat, konnte man denen nichts anderes nachweisen und ich finde es auch gut, dass bei uns dieses Prinzip gilt. Nichtsdestotrotz ist das ein verdammt schlechtes Beispiel, weil es literally nur zwei Leichen und die Aussagen der beiden gibt.

@Hacker48

Auge um Auge, Zahn um Zahn - und so sieht es auch der Gesetzgeber.

Hast du was Falsches geraucht? xD

Lies dir am besten noch mal deinen eigenen Link durch. Und bei der Gelegenheit auch gleich die Beispiele.


"Der Gebrauch von gefährlichen Waffen, wie Pistolen oder Messern, zur Verteidigung ist grundsätzlich vorher anzudrohen", betont Baumhöfener. Oft reicht das schon zur Abschreckung. Aber: "Der tödliche Einsatz beispielsweise einer Schusswaffe kommt als letztes Mittel in Betracht, wenn ein weniger gefährlicher Einsatz, wie ein Vorzeigen der Waffe, ein Warnschuss oder ein Schuss in die Beine, nicht ausreichen."


Wenn. Und der Rentner in dem Beispiel wurde verurteilt. Mutmaßen kann man viel, wenn der Tag lang ist ...

Mal davon abgesehen, dass der Focus als Quelle ... nu ja.

@Hacker48

Hier, das ist ein realistisches Urteil:

https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/toedlicher-messereinsatz-notwehr-fuhrt-zum-freispruch/

Und selbst hier gab es zunächst eine Anklage. Und, hätte der Angeklagte z.B. nicht den Notarzt gerufen, könnte es schon wieder ganz anders aussehen. Denn unterlassene Hilfeleistung gilt auch, wenn du jemanden schwer verletzt, der dich zuvor angegriffen hat.

Oh, und um Auge um Auge, Zahn um Zahn mit Notwehr zu vergleichen, die nur gilt, wenn man in einer akuten Verteidigungssituation zu den Schritten greift, die nötig sind, um die Gefahrensituation zu beenden, muss man schon verdammt retardiert sein ...

Übrigens, es gilt auch nicht für jeden dasselbe. An Kampfsportler z.B. werden ganz andere Anforderungen gestellt, was Deeskalation betrifft. Nur als Beispiel. Aber mach was du willst, heul nur nicht rum, wenn du am Ende im Knast hockst, weil du jemandem 'n Messer in den Rücken gesteckt hast, weil der dich angemacht hat.

Over and out.

@Hacker48

Man bist du anstrengend :D 

du wolltest ein Urteil, du hast eins bekommen... 

Es ging doch nur darum, dass es gesetzlich geht und das tut es, Punkt. Mehr habe ich nicht gesagt. 

Alles andere was du schreibst ist mir auch klar, es ging mir nur um die Tatsache, dass es zur eigenen Sicherheit erlaubt ist zu töten, mehr habe ich zu diesem rechtlichem Thema in meinem Ausgangspost nicht geschrieben...

Natürlich unter den passenden Bedingungen, wie du schon schreibst, das ist richtig, aber du darfst.

Die Revision ist überings gescheitert ;) und was ich glaube ist nicht wichtig in unserer Diskussion, sondern nur die Fakten und Fakt ist, beide sind Freigesprochen wurde, auch beim 2. Mal... 

Ob dir das Beispiel gefällt oder nicht, es zeigt deutlich die Anwendung des deutsche Gesetz. Und jetzt haste es dir ja selbst noch mal bewiesen, mit deinem Link, das du falsch lagst ;)

Töten in der Notwehr ist erlaubt, sofern es zum eigenen Schutz nötig ist.

@Hacker48

"Es gibt keinen Fall, in dem wir töten dürfen." 

Das ist schlicht und einfach falsch! ;) 

Mach ihm klar und deutlich, dass du damit sofort zur Polizei gehen könntest und ihn anzeigen könnte, wenn er sowas machen wird oder wenn er dir weiter droht. Schreibe ihm einfach einen Zettel darüber und überreiche ihn das nächste mal, wenn du ihn siehst und er dir wieder droht. Wenn er jedoch es nicht lassen kann, geh mit deinen Eltern zur Polizei, das wäre das beste eigentlich, weil solche Sachen echt nicht gehen und der jenige am Schluss vielleicht noch viel mehr Sachen anstellen wird. Sag es deinen Eltern, schließlich bist du ihr Kind und sie wollen bestimmt wissen, wenn soetwas passiert und werden dir bestimmt dann helfen!

Schreib ihm, dass du die Anrufe protokolliert und die Nachrichten gespeichert hast. Und wenn er sich noch einmal meldet, gehst du damit zur Polizei. :)

Würde mich wundern, wenn er dann weitermacht. Aber wenn, erstatte Anzeige.

Ab zur Polizei, würde ich sogar jetzt noch um diese Uhrzeit. Denn mit so welchen Leuten ist nicht zu spaßen.

Das würde ich nicht tun, es ist kein Notfall. :)