Wie oft darf man sitzenbleiben?

11 Antworten

Wenn deine Eltern das erlauben, dann kannst du eine Klasse wiederholen.

Deine Eltern müssen dann zu einem Gespräch in die Schule kommen und die Lehrer werden vermutlich versuchen sie zu überzeugen das nicht zu erlauben. Das ist von den Kultusministerien nämlich nicht wirklich erwünscht. Wenn deine Eltern aber standhaft bleiben und sagen "Unser Kind wiederholt diese Klasse", dann müssen sie dich lassen.

Was nicht geht ist die Prüfung für die "Mittlere Reife" zu machen und wenn einem dann das Abschlußzeugnis nicht gefällt die Klasse zu wiederholen und die Abschlußprüfung noch einmal zu machen. Einen absolvierten Schulabschluß darf man nicht noch einmal wiederholen bis einem das Ergebnis passt. Ein Abschlußzeugnis bedeutet, dass es vorbei ist. Wenn du wiederholen willst darfst du also an der Abschlußprüfung nicht teil nehmen.

Alle die hier sagen, dass das nicht geht sollten sich mal diesen Artikel durchlesen:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article154023150/Warum-freiwilliges-Sitzenbleiben-heute-normal-ist.html

Bedenklich finde ich, dass das Schuljahr noch gar nicht angefangen hat und du schon mit solchen Gedanken spielst. Hänge dich dieses letzte Jahr noch mal richtig rein, dann wird das mit den Noten auch passen. Vorher schon zu sagen "Ach, wenn die Noten nicht passen wiederhole ich halt" und sich daraufhin einen faulen Lenz zu machen ist sicher kontraproduktiv.

Die Angabe des Bundeslandes wäre hilfreich gewesen. Ich muss also vom größten ausgehen: Nordrhein-Westfalen.

Das Schulgesetz NRW sieht in § 23 eine freiwillige Wiederholung der Klasse 10 der Realschule vor, wenn Du eine angepeilte Berechtigung (erweiterter Sekundarabschluss, Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe etc.) verfehlt hast. Einzige Einschränkung ist die Höchstdauer der Ausbildung (§ 2 Schulgesetz NRW) in der Sekundarstufe I von 6 Jahren, die Du nach Genehmigung durch die Notenkonferenz um 2 Jahre überziehen darfst.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/HS-RS-GE-GY-SekI/APO_SI.pdf

Das "nach Genehmigung" hat mehr Zündstoff, als Du am Anfang der Klasse 10 vermutlich denkst. Auf der Schule meines Sohnes haben sich auch einige Leute massiv verkalkuliert, die die 10 locker angegangen sind und dann plötzlich nur noch mit einem qualifizierten Hauptschulabschluss herumstanden.

Nadelwald75  18.08.2016, 10:26

HAllo toomuchtrouble,

zur Ergänzung un zur Sorge des Fragestellers: Der freiwillige Rücktritt bzw. die freiwillige Klassenwiederholung zählt nicht als Sitzenbleiben.

Hallo Rose,

wie oft du wiederholen darfst ist immer auf Absprache mit der Jahrgangsleitung abzusprechen. Es liegt daran wie viel Engagement du zeigst. Die Lehrer schauen dich dann genau an wie du lernst wie viel Einsatz du zeigst besprechen sich und entscheiden dann. Im Schnitt darf man in der Unterstufe zwei mal sofern es unterschiedliche Klassen sind wiederholen. Aber alles wird über deine Lehrer und deiner Haltung gegenüber der Schule entschieden. Wenn du wirklich willst wird dich niemand aufhalten dein gewolltes Ziel auch zu erreichen. :-)

Gruß

Teddy

Bundesland?

I.d.R. gibt es eine Höchstausbildungsdauer, die nicht überschritten werden darf. Oft ist zudem geregelt, dass nicht zwei aufeinanderfolgende Klassen wiederholt werden dürfen (also 7. und 8. in Deinem Fall).

Bezüglich der freiwilligen Wiederholung der Abschlussklasse wäre wie gesagt die Angabe des Bundeslands wichtig, da es da durchaus unterschiedliche Regelungen gibt.

Theoretisch schon, allerdings bist du ja nur nicht zufrieden. Deswegen muss die Schulleitung dem freiwilligen Wiederholen zustimmen.

Also lass dich mal beraten