Muss man Übungsleiterpauschale bei Steuererklärung angeben, wenn man das Geld spendet?
Ich mache gerade meine Steuererklärung für 2008. Ich hätte für eine Trainertätigkeit Geld i.H. der Übungsleiterpauschale erhalten, habe das Geld aber gespendet. Muss ich den Betrag trotzdem in der Erklärung eintragen?
4 Antworten
Ja, Du gibst beide Seiten an - die Übungsleiterpauschale ist ja bis zu einem bestimmten Betrag eh steuerfrei und die Spende kannst Du absetzen. Mit dem verzicht hast Du ja nur den Zahlungsweg abgekürzt, denn auf der Spendenquittung steht sicher "es handelt sich nicht um den Verzicht auf Aufwandsersatz" oder so.
Die ÜP ist bis 2100€ eh steuerfrei und muss nicht angegeben werden.
Wenn es mehr ist: Anlage S, Seite 2 unten
Die Spenden sollten extra angegeben wrden. Das sollte auch immer ein separater Vorgang sein.
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Tipp bei höherer ÜP:
Man kann ÜP und 400€-Job kombinieren
Ja mußt Du. Der Verein muß es ebenfalls als Ausgabe für Trainer und andererseits als Einnahme für Spende verbuchen.
Bei der Steuerprüfung des Vereins stellt sich dann heraus, daß Du es nciht angegeben hast.
Völliger Unsinn, was Du da schreibst! Die Übungsleiterpauschale ist steuerfrei. Er kann aber Spenden geltend machen. Stell Dich in die Ecke und schäm Dich!
Das wirst du mit angeben müssen,kannst es aber als Spende wieder mit angeben.
Völliger Unsinn! Die muss er nicht angeben. Mensch Leute schreibt hier doch keine Kommentare, wenn ihr von der Materie nichts versteht. Es geht hier um Leute die einen Rat wollen, und wo es um viel, viel Geld geht wie in diesem Falle.