Steuererklärung für Freiberufler, sind erhaltene Fahrkostenzahlungen zu den Betriebseinnahmen hinzuzuzählen?

4 Antworten

Nachdem Du die Kosten doch in Rechnung stellst und also auch vereinnahmst, musst Du sie natürlich auch als Einnahme entsprechend verbuchen und versteuern.

ja, da dem Kunden ja in Rechnung gestellt ...

§ 11 EStG.

Es ist in Rechnung gestellt, es ist zugeflossen, ergo ist es Betriebseinnahme.

na siggi, du gibst ja die fahrtkosten auch gewinnmindernd an?

wenn nicht, dann auch nicht

FordPrefect  16.12.2015, 18:06

Es ist dem Steuerpflichtigen durchaus gestattet, seine Betriebsausgaben nicht in voller Höhe gewinnmindernd anzurechnen. Das gilt aber für Betriebseinnahmen umgekehrt gerade nicht.