Wie muss eine Überwachungskamera ausgeschildert sein?

4 Antworten

Sofern der Blickwinkel den öffentliche Raum abdeckt, dann ist ein Hinweisschild anzubringen. Das Schild muss den Verantwortlichen/Ansprechpartner nennen (fehlt oft!). Als 'Betroffener' muss die Entscheidungsfreiheit bestehen, sich nicht filmen zu lassen. Was dann auch dir Frage nach der (ausreichenden) Größe an exponierter Stelle aufwirft.

Dabei ist auch die Frage zu prüfen, ob eine Aufzeichnung oder nur eine Übertragung z.B. in ein Überwachungszentrum stattfindet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
WasEineFrage 
Fragesteller
 22.09.2021, 05:41

Das Schild deckt ausschließlich privaten Raum ab.

Du kannst deine Schilder aushängen wo du möchtest. Kannst auch am Garagentor ein Schild anbringen auf dem ersichtlich ist, dass dein Haus kameraüberwacht wird.

Das kann dir keiner verbieten. Innerhalb des Geländes geht das sowieso niemanden etwas an, was du da an Schildern zum Aushang bringst.

Du solltest allerdings deine Kameras so ausrichten, dass nur dein Gelände und nicht das des Nachbarn auf den Videos zu sehen ist.

Ich habe mein Anwesen auch mit einigen Überwachungskameras ausgestattet. Eines Tages wurde bei meinem Nachbarn eingebrochen. Da kam auch die Kripo zu mir und hat gefragt, ob ich Kameras am Haus installiert habe. Das konnte ich bestätigen.

Die Beamten haben mich gefragt, ob sie sich Aufnahmen von den Kameras anschauen können. Da haben wir uns gemeinsam die Bilder angeschaut. Die Kamera die in Richtung der Hauseingangstüre des Nachbarn zeigen könnte, war so eingestellt, dass der Winkel eben an der Grundstücksgrenze endete und somit nicht auf das Nachbargrundstück reichte.

Da meinte einer der Beamten, das hätte uns wahrscheinlich geholfen, wenn man den Eingangsbereich des Nachbarhauses sehen könnte, durch die die Einbrecher kamen. Mein Hinweis, dass das nicht sein dürfe, das sah der Beamte nicht so eng.

WasEineFrage 
Fragesteller
 16.09.2021, 23:54

Interessant, vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht.

Ich möchte eigentlich gar keine Schilder anbringen, aber habe im Internet gelesen, man bräuchte unbedingt welche, denn es haben schon Einbrecher die Eigentümer verklagt, weil keine hingen - und Recht bekommen. Man würde mit dem Betreten des Grundstücks mit Schildern eine automatische Einverständnis erbringen, ohne Schilder würden die Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Deutschland ist so ein Witz.

Da habe ich mich halt gefragt, ob es (wie für alles in DE) irgendwelche Voraussetzungen gibt. Ich meine, wenn ich das Schild unter den Gartentisch kleben würde, würde das wohl auch nicht durchgehen...

Am End werd ich noch verklagt, weil ich meinen Einbrecher gefilmt habe. Hier weiss man nie...

Ja, es gilt eine Hinweispflicht. Zwar ist es dein Privatgrundstück aber Personen können und dürfen es betreten (Postbote, Lieferservice, Freunde, Bekannte, etc.). Alle Menschen haben ein Persönlichkeitsrecht und um dieses zu wahren, dürfen sie nicht illegal gefilmt werden.

Du musst Ihnen die Möglichkeit geben, das Grundstück nicht zu betreten, weil sie nicht gefilmt werden möchten. Folglich muss das Schild auch entsprechend angebracht sein.

Regina3  17.09.2021, 00:14

"Du musst Ihnen die Möglichkeit geben, das Grundstück nicht zu betreten" -> und der Postbote oder Lieferservicemann verliert seinen Job, wenn er nicht gefilmt werden will ...

Esskah  17.09.2021, 01:01
@Regina3

Was auch immer dieser Kommentar bedeuten soll ...

Das Persönlichkeitsrecht steht jedem zu und die Rechtslage ist hierzu eindeutig. Das Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht und steht damit über allen anderen. Ob überhaupt und welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen könnten steht hier erstmal nicht zur Debatte.

Es ist durchaus möglich, dass das im Arbeitsvertrag bei DHL und anderen Zustelldiensten geregelt ist. Im Zweifel müsste eine Klärung herbeigeführt werden, die von einer Unterlassung des Filmens über den Einsatz eines andern Postboten oder anderer Zustellregelung führen kann. Ja, es ist auch denkbar, dass der Postbote den Job nicht mehr ausüben kann oder dass Gefilmtwerden zum Berufsrisiko zählt.

Es hat schon ein Vandale vor dem EuGH gesiegt. Im Recht kommt es eben immer auf den Einzelfall an. Eine Regel aber gilt: wo kein Kläger, da kein Richter

Grundsätzlich müssen die Schilder so angebracht werden, bevor die Kamera die Person aufnimmt. Sprich meistens vor dem Grundstück.

WasEineFrage 
Fragesteller
 17.09.2021, 04:06

Das sind sie. Nur sind sie nicht ganz auf Augenhöhe, daher frage ich mich, ob es in grösse, bzw sichtbarkeit voraussetzungen gibt.