Gemeindevollzugsdienst im Ausendienst?

4 Antworten

Inkassoaufgaben für Forderungen, die die Stadt / Gemeinde gegenüber Hausbesitzern, Hundebesitzern etc. hat. 

Outlaw1 
Fragesteller
 23.05.2017, 11:07

Achwas das ist ja cool....was verdient so einer

dfritz79  23.05.2017, 11:09
@Outlaw1

Keine Ahnung, denke aber die Besoldungsgruppen da nicht so hoch ist. Gehälter sind ja öffentlich einsehbar. 

furbo  23.05.2017, 12:44

Nö, dass machen die i.d.R. nicht. Dazu gibt es Vollstreckungsbeamte. 

Sehr unterschiedlich in Städten und Kommunen geregelt... es beginnt bei ruhender Verkehrsüberwachung und endet bei der Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft... und endet da auch nicht wirklich... es ist sehr unterschiedlich geregelt. Zu den Aufgaben können gehören: Feldschutz, Verkehrsüberwachung (auch z.B. Radar), Streifendienste, Unterstützung der LaPo, Durchführung von Verkehrslenkungsmaßnahmen, Tiernotdienst, Unterstützung anderer Behörden (z.B. bei der Stilllegung von Kraftfahrzeugen), Verfolgung von Owis (z.B. Ruhestörung etc)

Der Job kann je nach Stadt/Gemeinde zwischen arschlangweilig zu TJ Hooker (arg übertrieben) mutieren

Nun, auch das Ordnungsamt ist im weiteren Sinne eine Polizeibehörde, oft werden ihnen auch durch die entsprechenden Polizeigesetze der Länder Eingriffsbefugnisse verliehen. 

Der gemeindliche Vollzugsdienst darf aber nur von den Eingriffsmaßnahmen Gebrauch machen, soweit sie zur Erfüllung der gemeindlichen Ordnungsaufgaben erforderlich sind. Sie sind nicht mt der allgemeinen Polizei zu verwechseln, selbst dann nicht, wenn sie mit Schusswaffen ausgerüstet sind. 

JamesGerling  24.05.2017, 23:07

Ja und Nein... extrem unterschiedlich geregelt und teilweise in Sachen Befugnis der Polizei gleichgestellt (z.B.UZwG) oder auch nicht mal zu einer PF befugt. In BaWü ist das OA nicht im weiterem Sinne, sondern ist die PB.

furbo  25.05.2017, 06:52
@JamesGerling

Hab mal kurz nachgeschaut. Immerhin unterscheidet das PolG-BW zwischen Polizeibehörden und Polizeivollzugsdienst (und nur der ist zur Ausübung unmittelbaren Zwangs berechtigt).

In BW ticken die Uhren irgendwie anders. M.W. ist es das einzige Bundesland, wo auch verbotenes Parken auf Privatgrund als Owi geahndet werden kann. 

Meiner Meinung nach gehören auch Politessen & Co dazu. In manchem BL ist es sogar ein Organ der Polizeibehörden und sie sorgen halt in der Gemeinde für Sicherheit und Ordnung. In Parks, Fußgängerzonen, bei Ruhestörungen, Öffentliche Ärgernissen ...

Gruß S.

Outlaw1 
Fragesteller
 23.05.2017, 11:07

äh ja logisch...es geht ja um den Außendienst