Wie mache ich einen Gefängnisbesuch aus und darf ich das überhaupt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da mein Cousin zur Zeit im Gefängnis ist, kann ich dir sagen wie das läuft :)

Du rufst in der JVA an und sagst, daß du jemand besuchen willst. Die Fragen dich dann nach Name und Adresse, um dir ein Formular zuschicken zu können.

Dieses Formular ist ein Überprüfungs-Formular, welches einmalig ausgefüllt werden muss. Da werden dann so Sachen gefragt wie:

  • wie alt du bist
  • in welcher Beziehung du zu dem inhaftierten stehst. Also was der Inhaftierte für Dich ist (Bruder, Schwester, Cousin, Cousine, Vater, Mutter, Opa, Oma, Freund etc.)
  • ob du vorbestraft bist und wenn ja inwiefern
  • welchen Beruf du erlernt hast. Hier schreibst du dann einfach "Schüler" rein oder zum Beispiel Auszubildende/r Florist/in


Das schickst du dann zur JVA zurück und die überprüfen und registrieren dich dann. Das muss wiegesagt nur 1x gemacht werden.


Die teilen dir bei Anruf dann auch mit wann die Besuchstermine sind.
Zum Besuch dann Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Spitze Gegenstände wie zB Taschenmesser und auch Handys am besten daheim lassen. Bei uns gibt es Schließfächer in denen man derartige Gegenstände verstauen kann bevor man den Besuch antritt. Spätestens wenn man durch den Metalldetektor laufen muss sollte man derlei Zeug nicht mehr an sich haben, sonst wird's schräg ;) Dann steppt der Bär ^^
Nimm auch Münzgeld mit. Man kann im Besucherraum Getränke für sich und den besuchten Häftling aus einem Automaten kaufen.
Soll der Häftling eine Tafel Schokolade etc. bekommen, sagt man dem Aufseher für wen es ist und man bezahlt es. Man bekommt die Schoki aber nicht ausgehändigt, die wird dem Häftling dann von der JVA selbst nach dem Besuch gegeben.

So läuft es bei uns in Deutschland ab, möglicherweise läufts in Österreich anders ab. Am besten einfach anrufen, die sagen dir dann schon wie das bei euch abläuft.
Und keine Angst haben, die beißen dich nicht :) Zumindest nicht, solange du nichts in der Kategorie Fluchthilfe unternimmst.

Das geht auch bei 15jährigen. Am besten schreibst Du dem Menschen, damit er für Dich eine Besuchserlaubnis beantragen kann. Dann kannst Du ihn zu den Besuchszeiten der JVA besuchen. Wann die sind, kannst Du im Internet nachlesen. Für den Besuch brauchst Du einen gültigen Personalausweis und die Besuchserlaubnis.

Hallo :-)


Du darfst natürich einen Besuch durchführen im Gefängnis. Dazu musst du mit der zuständigen JVA Kontakt aufnehmen und die jeweiligen Formalitäten klären. Eventuell ist eine Bescheinigung deiner Eltern erforderlich.


Viele Grüße :-)