Wie lange wohnen nach Eigenbedarfskündigung?

5 Antworten

Der Eigenbedarf muss zum Zeitpunkt der Eigenbedarfskündigung gegeben sein. Das war der Fall. Wenn sich später was ändert, ist das ohne Belang. Keinesfalls ist den irgendwelcher Schadenersatz fällig.

Wenn in deiner EBK der Grund wie ausgeführt vorhanden war und dementsprechend die EBK begründet und eräutert wurde, gibt es für den Exmieter keinerlei Handhabe auf shadenersatz zu klagen.

Fällt der Eigenbedarfsgrund, vorausgesetzt er war nicht vorgetäuscht, nach Ablauf der Kündigungsfrist und Auszug des Mieters weg hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Vor Ablauf der Kündigungsfrist muß´der Mieter jedoch darüber informiert werden.

Also ich denke mal, wie wäre es wenn du deinem Mieter die neue Situation erklärst und ihn fragst, ob er noch weitere 4 Jahre in dieser Wohnung leben möchte? Andernfalls wohnst du ja in der Wohnung und wenn die Situation es erfordert das du ausziehst weil di die nicht mehr bezahlen kannst, kann die deine Mutter auch wieder vermieten. Ich würde dem ersten Mieter aber erst mal ein Wort gönnen. LG

Dafür gibt es keine Richtlinie. Unvorhergesehene Dinge können immer passieren. Solange sie nicht bereits bei der Eigenbedarfskündigung vorhersehbar waren, ist es nur wichtig, dass der Familienangehörige wirklich eingezogen ist.

Haben letztes Jahr im Oktober auf Eigenbedarf wegen Familiengründung erfolgreich ohne Gerichtsverfahren rausgeklagt.

Wie das? Hat der M eure EBK zähneknirschend akzeptiert oder war nach Widersprich eine Räumungsklage gerichtlich anhöngig, die außergerichtlich beilgelegt oder gegen ihn entschieden wurde?

Letzteres kann ich mir nur schwer vorstellen: "Familienplanung" ist kein berechtigtes Interesse deiner Mutter als VM  i. S. d. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB,  "die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt."

Meint: Zieht der zukünftige Vater deiner Kinder dort nicht ein oder stellt sich kein Nachwuchs ein, brauchte man garkeine größere Wohnung wie angegeben und die EBK war rechtsmißbräuchlich :-(

Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Dem M wäre das egal, weil er eine bessere Wohnung fand. Oder es ärgert ihn und er stellt ein paar Nachforschungen an. Und verklagt deine Mutter auf seine Umzugskosten und vor allen die Mietpreisdifferenz zu seiner jetzigen Wohnung.

Über den denkbar zu leistenden fünfstelligen Schadensersatzanspruch dürfte sie dann nur ein Enkelkind hinwegtrösten :-)

G imager761

KikiLiinka  31.01.2016, 19:19

Hoffentlich bekommt er es mit und verklagt euch!

Bin gerade in einer ähnlichen Situation und bin mir sicher, dass ich in ein paar Monaten wieder einziehen dürfte. Da platzt mir echt der Ar*ch.. Erst wird einem sein geliebtes zu Hause weggenommen und dann sagt derjenige: pfff, ich brauche die Bude doch nicht. Echt sehr ärgerlich. Und teuer... Und anstrengend... Hach, mir fallen noch tausend Gründe ein, warum das einfach unfair ist...