Zweifamilienhaus kaufen, Mieterin kündigen und übergangsweise die zweite Wohneinheit bewohnen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sobald ihr in die untere Wohnung eingezogen seid, habt ihr gegenüber der Mieterin ein "erleichtertes Kündigungsrecht." Das heißt ihr könnt ohne Angabe von Gründen das Mietverhältnis gem. § 573 a BGB kündigen, allerdings würde sich dann Eure Kündigungsfrist von 9 auf 12 Mon. verlängern.

Vorteil: Ihr geht der Gefahr aus dem Weg den Eigenbedarf bei einem Widerspruch gegen die Kündigung  vor Gericht dann auch tatsächlich nachweisen zu müssen.

Allerdings haben die Mieter auch bei einer Kündigung gem. § 573 a BGB ein Widerspruchsrecht - müssen dann aber einen Härtefall vorweisen können.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/haertefall2.htm

Hi,
genau das war das was mir an Information gefehlt hat.
Vielen Dank

Eigenbedarf ist nur dann möglich, wenn ihr das gesamte Haus selbstnutzen wollt. Ein "Gewohnheitsrecht" gibt es nicht. Die Mieterin darf nur die im Mietvertrag ausgewiesenen Flächen nutzen.

Er darf auch Flächen nutzen die nicht im Mietvertrag stehen, wenn der Vermieter die Nutzung erlaubt hat; das kann aber dann jederzeit widerrufen werden.

Wegen Eigenbedarf kündigen und dann an Fremde vermieten kann teuer werden, sehr teuer.

Einfacher wäre in die untere Wohnung einziehen und der Mieterin oben gemäß §573a BGB kündigen. Kündigungsfrist dann aber 12 Monate.

Du gehst der unsicheren Eigenbedarfskündigung aus dem Weg, indem du in das Haus nach Eigentumsübergang einziehst und nach § 573 a BGB den Mietern kündigst. Die Kündigungsfrist verlängert sich um 3 Monate aber ist somit unerschütterlich.

Das Anerbieten einer Vertragsauflösung ist auch noch eine Option, weil damit der Mieter schneller aus der Wohnung geht. Umzugshilfe und Wohnungssuchhilfe sollte aber gegeben werden.

@Gerhart

Hi, 

das hatten wir auch schon in Betracht gezogen, allerdings sagt meine Frau (als Schwabe) da, dass das eher die Aufgabe des Verkäufers sein sollte.

@my0name

Es ist wohl eine Frage der Kaufpreisfindung. Wenn der Verkäufer den Mieter durch Vertragsauflösung veranlasst aus dem Haus zu ziehen, dann wird das für den Vermieter mit Kosten verbunden sein, die er dem Kaufpreis hinzu schlägt. Wenn ihr als Erwerber die Auflösung veranlasst, dann habt ihr das Druckmittel der kostenfreien und sicheren Kündigung in der Hinterhand. Ganz kostenlos für euch wird der frühzeitige Auszug des Mieters wohl auch nicht.

Ist dem tatsächlich so?

Das kommt darauf an. Wenn Du nur mit Deiner Frau einziehen willst, kann es sein, dass euch die 80m²-Wohnung ausreichen müsste. Die Kündigung wegen Eigenbedarfs wäre dann z.B. wegen "überhöhten Wohnbedarfs" bzw. "rechtsmissbräuchlichen Eigenbedarfs" unbegründet.

Du solltest Dich von einem auf Mietrecht spezialisierten Fachmann beraten lassen, um keinen Fehler zu machen.

Besser und viiieeel billiger als Anwalt Anwendung BGB § 573 a.

@Gerhart

Oder so. ;-)