Wie lange vorher kann man eine Kündigung abgeben?

6 Antworten

Früher immer - später nimmer bzw. würde dann Vertrag später enden.

Die Kündigungsfrist sagt nur bis wann die Kündigung spätestens eingereicht werden muss. Vorher geht meist immer ohne Nachteile.

Riskant ist das nur wenn man sich noch in der Probezeit befindet und der AG jederzeit ohne Angabe von Gründen eine Gegenkündigung zu einem früher als vom AN gewünschten Termin aussprechen kann.

Auch in Kleinbetrieben mit nicht mehr als 10 ständigen Mitarbeitern oder wenn man noch keine 6 Monate im Betrieb ist, sollte man die Kündigung nicht zu früh (z.B. zwei oder drei Monate) abgeben, da hier i.d.R. das Kündigungsschutzgesetz nicht greift. Einige Tage oder auch ein oder zwei Wochen vor dem letzten Abgabetermin geht aber auch hier, da die Kündigungsfrist vom AG einzuhalten und eine frühere Kündigung nicht möglich ist

da steht nix gegen wann du die Kündigung abgibst; nur innerhalb der Frist muss es sein, das sind meist 4 Wochen.

Du kannst deine Kündigung so früh abgeben, wie du möchtest. Das macht aber wenig Sinn. Wichtig ist, dass du ein neues Arbeitsverhältnis hast und der neue Arbeitsvertrag vom neuen Arbeitgeber bereits unterzeichnet wurde. Ohne neuen Arbeitsvertrag solltest du auf keinen Fall kündigen.

Du kannst sie auch jetzt schon einreichen, du musst halt nur die vereinbarte/gesetzliche Kündigungsfrist einhalten