Wie lange von der arbeitssuchend-Meldung bis zum Erstgespräch?

2 Antworten

Da werden doch keine Jobs vermittelt sondern nur Arbeitslose verwaltet (und das noch schlecht). Wenn du einen neuen annehmbaren Job haben willst muß du ihn dir selbst suchen. Das gehört zu deinen Pflichten. Die stehen in den Heft das du bekommen hast. Deine Bemühungen einen neuen Job zu finden muß du nachweisen sonst bekommst du gleich deine nächste Sperre.

Lola1988 
Fragesteller
 21.11.2013, 01:08

das ist mir klar und darum geht es ja nicht. ich möchte lediglich wissen, ob es so üblich ist, mit arbeitssuchenden umzugehen. dass ich keine fachkompetente hilfe bei der jobsuche erwarten kann, war mir von vornherein klar.

Was dir "gesagt" wurde, ist erst einmal völlig belanglos. Über eine Sperrzeit müsstest du einen schriftlichen Bescheid erhalten. Dieser enthält dann eine Rechtsbehelfsbelehrung. Selbstverständlich kannst du dich dagegen wehren.

Arbeitsangebote kannst du dir auch online selbst heraus suchen.

Etwas anderes kann der Sachbearbeiter auch nicht tun. Wenn du dabei etwas interessantes findest, kannst du dich unabhängig vom Sachbearbeiter dort bewerben. Erst wenn es zu einem Vorstellungsgespräch kommt, musst du VORHER den Antrag auf Kostenerstattung stellen.