Wie lange von der arbeitssuchend-Meldung bis zum Erstgespräch?
hallo! am 01.10. habe ich mich arbeitssuchend gemeldet, das 1. mal in meinem leben wohlgemerkt. war auch einen tag zu spät, aber ich wusste halt nicht dass man sich auch telefonisch arbeitssuchend melden kann... mir wurde bei der aufnahme meiner daten der name meiner künftigen vermittlerin genannt mit der aussage "sie wird sich in der nächsten woche zwecks terminabsprache bei ihnen melden". gemeldet hat die gute frau sich am 7.11. und mir dann für den 6.12. einen termin gegeben. ich habe bisher nicht ein einziges stellenangebot von ihr bekommen, aber mir wurde bereits bei der arbeitssuchend-meldung gesagt, ich würde eine 7-tägige sperre erhalten weil ich 1 tag zu spät gekommen bin. das finde ich frech, aber nun gut, kann man wohl nicht ändern. meine eigentliche frage: ist das normal dass man das erste gespräch erst knapp einen monat vor der eintretenden arbeitslosigkeit mit der vermittlerin bekommt??? ich meine, im grunde brauch ich mich auch gar nicht mehr dieses jahr mit ihr treffen, denn in den 3 wochen vor weihnachten wird sie mir auch keinen job zaubern, wenn ich es selbst nicht schaffe.
2 Antworten
Da werden doch keine Jobs vermittelt sondern nur Arbeitslose verwaltet (und das noch schlecht). Wenn du einen neuen annehmbaren Job haben willst muß du ihn dir selbst suchen. Das gehört zu deinen Pflichten. Die stehen in den Heft das du bekommen hast. Deine Bemühungen einen neuen Job zu finden muß du nachweisen sonst bekommst du gleich deine nächste Sperre.
das ist mir klar und darum geht es ja nicht. ich möchte lediglich wissen, ob es so üblich ist, mit arbeitssuchenden umzugehen. dass ich keine fachkompetente hilfe bei der jobsuche erwarten kann, war mir von vornherein klar.
Was dir "gesagt" wurde, ist erst einmal völlig belanglos. Über eine Sperrzeit müsstest du einen schriftlichen Bescheid erhalten. Dieser enthält dann eine Rechtsbehelfsbelehrung. Selbstverständlich kannst du dich dagegen wehren.
Arbeitsangebote kannst du dir auch online selbst heraus suchen.Etwas anderes kann der Sachbearbeiter auch nicht tun. Wenn du dabei etwas interessantes findest, kannst du dich unabhängig vom Sachbearbeiter dort bewerben. Erst wenn es zu einem Vorstellungsgespräch kommt, musst du VORHER den Antrag auf Kostenerstattung stellen.