Sperrzeit beim Jobcenter (später als arbeitssuchend sich melden)?

5 Antworten

Bekommt man echt nur 1 Woche? d.h. du könntest dich auch erst 2 wochen vor Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden und bekommst nur 1 Woche? Wird das dann nicht erhöht auf 3 Monate Sperre?

Würde mich auch interessieren, jemand der wirklich Erfahrung damit gemacht hat.

Das gilt nicht für Arbeitslosengeld2. Du bist ja nicht mal verpflichtet Alg 2 in Anspruch zu nehmen. Kannst also dich an-und abmelden wann immer du willst.

Beim Jobcenter gibt es keine Fristen,dass trifft nur bei der Agentur für Arbeit zu,wenn du Arbeitslosengeld nach einer Kündigung beziehen möchtest !

Dann musst du dich 3 Monate vorher erst mal Arbeit suchend melden,wenn dir da schon bekannt ist das du dann wahrscheinlich keine Arbeit mehr hast,dass würde also z.B. bei einem befristeten Arbeitsvertrag zutreffen,da steht dann ja schon fest wann du ggf.arbeitslos bist.

Da hast du dich dann 3 Monate vorher als Arbeit suchend zu melden,ganz egal ob du im Endeffekt einen neuen Vertrag bekommst oder nicht.

Meldest du dich verspätet,dann gibt es eine Sperre von 1 Woche,die wird dir dann von deinem Gesamtanspruch abgezogen.

Nur 1 Woche? Und ist es egal ob ich vor 3 Monaten mich melde oder vor 2Monaten?

@verreisterNutzer

Wie ich schrieb - Selbst wenn du dich wie in deinem Fall erst am 1. September melden würdest, weil du erst noch Urlaub machst, dann wäre das nur eine Woche - Rückwirkend allerding gibts nichts, also das würde dann auch erst ab 01. September anlaufen, (und eben die erste Woche nichts)

@verreisterNutzer

Das ist egal,selbst wenn du dich vorher gar nicht Arbeit suchend melden würdest,aber am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden würdest,bekämst du nur 1 Woche Sperre !

Würde der erste Tag der Arbeitslosigkeit auf ein Wochenende oder Feiertag fallen,dann müsstest du dich meines Wissens erst am nächsten Werktag persönlich arbeitslos melden,denn erst ab da würdest du deinen Anspruch auch geltend machen.

beim jobcenter bekommst du keine sperre, sondern maximal sanktionen. sperren gibts bei der agentur für arbeit im alg1

ok wenn ich aber im Februar meinen befristeten Vertrag vorgelegt habe, da stand schon Ablaufsdatum, aud der Webseite steht doch spätenstens...ich habe dann mich früher gemeldet, die haben mir dann Brief geschickt, dass ich keinen Anspruch habe weil ich genug Geld bekomme.

@verreisterNutzer

Du schreibst etwas "verwirrend" - Du hast dich 3 Monate vor dem Zeitpunkt zu melden, ab dem du arbeitslos wirst!

Wenn du erst 4 Wochen vorher erfährst, dass dein Vertrag nicht verlängert wird, dann musst du das innerhalb von wenigen Tagen machen, also so schnell wie möglich!

Alles das nicht gemacht kostet dich eine Woche Sperre!

Was deine Aussage mit dem "genug Geld" soll - damit kann ich nichts anfangen. Du hast nach einer Sperrzeit gefragt, was soll das jetzt mit dem "Geld"?

Was soll das mit dem "Februar befristeter Vertrag"? - du musst dich melden, wenn du arbeitslos wirst, was soll da dein "Vertrag"?

Kannst du dich mal deutlicher ausdrücken?

Ab wann bist du arbeitslos?

Wann genau hast du erfahren, dass du ab dann arbeitslos bist?

@Lestigter

Danke für Deine Antwort... Ich versuche es...Mein befristeter Vertrag endet am 09.08.2017 . Mein Arbeitgeber hat mir zuerst gesagt, dass er meinen Vertrag als Zweckvertrag verlängert, nun sagt er aber "nein" ich habe mich dann am 08.06. beim Jobcenter als arbeitssuchend angemeldet. Jetzt verstehe ich dass ich trotzdem nichts bekomme, weil auf der Webseite steht "spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses". Aber als ich im Februar meinen Vertrag mit Ablaufsdatum abgegeben habe, haben sie mir Brief mit Aufhebung und Absage geschickt, weil ich noch gearbeitet habe.

@verreisterNutzer

Auf der Linkseite auch deutlich zu lesen:

Wenn Sie erst innerhalb von drei Monaten vor dem Ende hiervon Kenntnis erlangen, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis melden.

Also sobald du "Schwarz auf Weiss" vom Arbeitgeber hast (Du schreibst "sagt er nein"), dass dein Vertrag am 09.08.2017 enden wird, musst du dich beim Arbeitsamt melden!

Dass du da was im Februar abgegeben hast, und dann natürlich erst mal gesagt bekommen hast "du arbeitest ja noch, melde dich bitte so, wie es vorgeschrieben ist" (3 Monate vorher oder innerhalb von 3 Tagen, wenn es vom Arbeitgeber kurzfristiger mitgeteilt wurde) ist nachvollziehbar, da wusstest du ja noch nicht, ob das verlängert wird..

So oder so -  die Sperrzeit beträgt 1 Woche, sonst nichts!

Und auch nur dann, wenn du nicht innerhalb von 3 Tagen nach Mitteilung durch den Arbeitgeber dich gemeldet hast - WANN HAT DIR DEIN ARBEITGEBER NACHWEISBAR MITGETEILT (nicht nur so "gesagt"), dass es nicht weitergeht?

Selbst wenn du dich erst am 08.08. bei denen melden würdest, dann wäre die Sperrzeit nur 1 Woche...

@verreisterNutzer

Du bringst hier das Jobcenter mit der Agentur für Arbeit durcheinander,die haben nichts miteinander zu tun !

Wenn du vorher Leistungen vom Jobcenter bekommen hast und jetzt in deiner Arbeit mehr anrechenbares Einkommen als Bedarf hattest,dann bekommst du vom Jobcenter keine Leistungen mehr,dein Antrag würde also abgelehnt.

Bist du dann arbeitslos kommt es darauf an wie lange du innerhalb von 2 Jahren eine Versicherungspflicht nachweisen kannst,du musst also innerhalb dieser 2 Jahre min. 1 Jahr ( 360 Tage ) Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben,dann hättest du die Anwartschaftszeiten für das ALG - 1 erfüllt,wenn nicht müsstest du wieder ALG - 2 beim Jobcenter beantragen.

@Lestigter

Danke, ich bin ja echt Panikmacherin...:) habe nur jetzt gesehen über 1 Woche auf der Webseite.

@isomatte

Das ist ja furchtbar interessant und wichtig..

Was hat das nun damit zu tun, dass sie eine Woche später erst das Geld vom Amt bekommt, wenn sie bis dahin nicht schon wieder vermittelt ist?

Lies die Frage - da geht es um "Sperre" - also was auch immer erzählst du von irgendwelchen Anwartschaften..

Hier die Voraussetzungen, die Fragestellerein hat weder was vom ALG1 noch von ALG2 geschrieben, also woher weist du mehr ?

https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485658

@Lestigter

Um was soll es hier denn sonst gehen wenn die Rede vom Jobcenter ist,da kann es nur um ALG - 2 Leistungen gehen und beim ALG - 2 gibt es keine Sperren sondern nur Sanktionen !

Wenn es um das ALG - 1 geht dann besteht nur Anspruch wenn die Anwartschaftszeiten erfüllt worden sind,besteht kein Anspruch kann es logischerweise auch keine Sperre geben und dann gibt es bei Bedürftigkeit auf Antrag wieder ALG - 2.

@isomatte

Sorry - du gei..lst dich da an den genauen Begriffen auf!

Die Fragestellerin wird schon beim richtigen Amt ihre Arbeitslosmeldung gemacht haben, oder etwa nicht?

Also ist alles andere nur "Erbsenzählerei", bei mir heist der Haufen dort immer noch "Arbeitsamt" - egal wie die sich aufsplitten oder umbenennen!

Und wen ich heute sage, ich gehe zum Arbeitsamt um mich arbeitslos zu melden, dann weis eigentlich jeder, was gemeint ist..

Also Frage war doch "bekomme ich eine Sperre, wenn ich mich zu spät arbeitslos melde und wenn ja wie lange" und nicht "heist das nun "Jobcenter", "Arge" oder sonstwas"...

Der genaue Begriff ist so sinnlos wie dem Papst seine E.., wie man hier in Bayern sagt...

Belassen wir es dabei - die Fragestellerin hat doch ihre korrekte Antwort "1 Woche" bekommen, du kannst aber gerne selbst eine Frage aufmachen ob jemand den Unterschied zwischen Arge, JC , ect.. kennt oder wissen will..

@isomatte

Genau, Du hast recht wegen ALG 2, bestimmt wird für mich Deine Information auch mal hilfreich. Deswegen Danke!

@Lestigter

Wenn ich es nicht gemacht hätte würde es ein anderer machen !

Ich kann hier auch nicht von Wohngeld sprechen wenn ich tatsächlich die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) vom Jobcenter meine,die haben nämlich genau so wenig miteinander zu tun wie das Jobcenter und die Agentur für Arbeit.

@Lestigter

Danke Dir, dass Du noch mal deutlicher meine Frage gemacht. Ehrlich gesagt für mich war Jobcenter und Arge die ganze Zeit das gleiche. Da ich früher damit nie zu tun hatte. Ich habe nur 10 Monate gearbeitet nach der Ausbildung und deswegen habe keinen Anspruch auf ALG 1...Deshalb schreibe ich nur über Jobcenter, aber das ist auch gut zu wissen für Zukunft diese alle Unterschiede und Nuancen.

@verreisterNutzer

Wenn du in deiner Ausbildung eine Vergütung bekommen hast,dann wurden auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung abgeführt,dann hast du auch Anspruch auf ALG - 1,selbst wenn du nach der Ausbildung nur 10 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast !

Du musst nur innerhalb von 2 Jahren auf min. 1 Jahr ( 360 Tage ) Versicherungspflicht kommen,mit deiner Ausbildung würdest du das ja erreichen.