Wie lange muss ich den Vollstreckungsbescheid in der Privatinsolvenz aufbewahren?

1 Antwort

Den Vollstreckungsbescheid und andere Papiere, die mit Deiner Privatinsolvenz zusammenhängen, solltest Du bis zum Abschluß des Insolvenzverfahrens unbedingt aufheben. Es gibt keinen Grund solche Papiere vorzeitig zu vernichten, Platz nehmen sie auch nicht weg.