Eigentumswohnung kaufen, wenn der Ehepartner insolvent ist?

6 Antworten

Ich würde hier dazu raten, die Frau komplett aus der Eigenheim-Sache rauszuhalten.

Wenn die Frau als 50%iger Eigentümer eingetragen wird, sie jedoch den Kreditvertrag mangels Kreditwürdigkeit nicht unterschreibt, hätte der Insolvenzverwalter Zugriff auf die der Frau gehörende praktisch schuldenfreie Hälfte der Immobilie.

Ihr müsst euch auch selbst die Frage stellen, ob es moralisch richtig ist, dass ihr euch eine Eigentumswohnung kauft, während die Gläubiger der Frau auf das Geld, das ihnen zusteht, verzichten müssen.

Der Ehemann, der die Eigentumswohnung ALLEIN finanzieren würde, hat die Insolvenz der Firma nicht verschuldet. Daran zu erkennen, dass er rechtlich nicht belangt werden konnte. Des Weiteren ist der Abtrag für die Immobilie deutlich geringer als die Miete der derzeitigen Wohnung - und auch jemand, der durch widrige Umstände einen Konkurs verantworten muss, muss doch irgendwo wohnen, oder?

Geht auch gar nicht um mich.

@muttisbester33

Die pleite Ehefrau kann kostenlos bei Ihrem Mann in dessen Wohnung leben!

hätte der Insolvenzverwalter Zugriff auf die der Frau gehörende praktisch schuldenfreie Hälfte der Immobilie.

Aber nicht, wenn das eigentliche Insolvenzverfahren aufgehoben und lediglich noch die Wohlverhaltensperiode läuft. Und das ist hier sehr wahrscheinlich.

Nee, kann er nicht.

Wieso soll der Ehemann für die Schulden von der Ehefrau büssen? Der Ehemann kann sich 100 Eigentumswohnungen kaufen solange nichts davon der Ehefrau gehört.

Nein, kann er nicht. Wenn die Bank schon zugestimmt hat, gibt es doch keine Probleme.

Nein, kann er nicht. Das Vermögen der Frau hat nichts mit dem des Mannes zu tun. Außerdem befindet sie sich bereits in der Wohlverhaltensperiode. Sie könnte also auch selbst eine Eigentumswohnung erwerben, ohne dass diese verwertet werden würde.

Dabei könnte sie aber in Erklärungsnot über den plötzlichen Geldsegen geraten, der für einen solchen anteilgien Erwerb erforderlich wäre; Kreditaufnahmen sind Ihr bekanntlich verwehrt, Schenkungen müßten dem Insolvernverwalter offengelegt werden!

@schelm1
Kreditaufnahmen sind Ihr bekanntlich verwehrt,

Nein, das ist falsch.

Schenkungen müßten dem Insolvernverwalter offengelegt werden!

Ebenso nicht. Diese könnten lediglich während des Insolvenzverfahrens verwertet werden. Hier wurde das eigentliche Insolvenzverfahren schon mit ziemlicher Sicherheit aufgehoben.