Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit (75%) kürzen, bei Privatinsolvenz.

3 Antworten

wenn es gesundheitliche Probleme gibt und ich meine Arbeitszeit runterfahren muss, kann der TH gar nichts ausrichten. Aber, da weniger warscheinlich auch weniger Einkommen dann vorhanden sein wird, muss der TH davon unbedingt verständigt werden. Da sich ja auch der pfändbare Betrag ändern wird . Ob dann neu berechnet werden muss, und was sich dann neu ergibt, kann Dir dein RA sagen . Auch dieser muss in Kenntnis davon gesetzt werden.

Wenn du ein Attest vom Arzt hast, solltest du deinen Plan dem Insolvenzverwalter mitteilen!

Der Treuhänder hat Dir gar nichts zu verwehren oder erlauben, ob und wieviel Du arbeitest ist letztlich Deine freie Entscheidung! Bei einer selbst herbeigeführten Reduzierung der Arbeitszeit läufst Du schon Gefahr daß ein Gläubiger später Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellt, und ob Du dann mit einem Attest vom Arzt dagegen argumentieren kannst steht leider in den Sternen.... Frag das evtl. mal unter www.forum-schuldnerberatung.de !