Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit (75%) kürzen, bei Privatinsolvenz.
Hallo,
ich befinde mich in der Privatinsolvenz die noch bis Juni 2014 läuft, also in der Wohlverhaltensphase.
Ich arbeite Vollzeit als Krankenpfleger und möchte nun meine Arbeitszeit von 100% auf 75% oder eventuell auf 80% reduzieren. Ich bin 52 und möchte die Reduzierung aus rein gesundheitlichen Gründen.
Nun meine Frage:
Kann der TH mir das verwehren? Ist die Restschuldbefreiung dadurch in gefahr? Muß ich das vorab schon anmelden?
Eine Bescheinigung vom Arzt, dass die Kürzung der AZ sinnvoll für mich ist, kann ich ohne Probleme bekommen, da ich seit vielen Jahren mit Bluthochdruck zu kämpfen habe.
Danke im voraus für die Antwort Klaus
3 Antworten
wenn es gesundheitliche Probleme gibt und ich meine Arbeitszeit runterfahren muss, kann der TH gar nichts ausrichten. Aber, da weniger warscheinlich auch weniger Einkommen dann vorhanden sein wird, muss der TH davon unbedingt verständigt werden. Da sich ja auch der pfändbare Betrag ändern wird . Ob dann neu berechnet werden muss, und was sich dann neu ergibt, kann Dir dein RA sagen . Auch dieser muss in Kenntnis davon gesetzt werden.
Wenn du ein Attest vom Arzt hast, solltest du deinen Plan dem Insolvenzverwalter mitteilen!
Der Treuhänder hat Dir gar nichts zu verwehren oder erlauben, ob und wieviel Du arbeitest ist letztlich Deine freie Entscheidung! Bei einer selbst herbeigeführten Reduzierung der Arbeitszeit läufst Du schon Gefahr daß ein Gläubiger später Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellt, und ob Du dann mit einem Attest vom Arzt dagegen argumentieren kannst steht leider in den Sternen.... Frag das evtl. mal unter www.forum-schuldnerberatung.de !