wie lange kann man die rückerstaung der zuzahlungen auf medikamente bei der krankenkasse einreichen

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Die Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren nach Ablauf von 4 Jahren. Siehe SGB I § 45 Verjährung (1) Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind. Dies bedeutet, dass im Jahr 2006 bezahlte Zuzahlungen für Medikamente bis zum 31.12.2010 noch zur Erstattung vorgelegt werden können. Vor dem 01.01.2006 entstandene Zuzahlungen sind von der Erstattung ausgeschlossen also verjährt. Ich hoffe die Ausführungen sind verständlich sonst noch einmal nachfragen.

damici 
Fragesteller
 06.03.2010, 10:57

dankeschön , die antwort war genau genug. hätte jedoch nicht gedacht , das es solange möglich ist , super , mal was gutes , vorrausgesetzt , man hat die rechnungen noch^^. nochmals thx !

Da gilt nur die allgemeine Verjährungsfrist. Also mehr als ein Jahr. Genau weiss ich es nicht, aber ich reiche das immer erst im Frühjahr nach mehr als einem Jahr ein und bekomme das dann nach einigen Tagen erstattet.