Wie lange hatben KRankenkasse/MDK Zeit, über eine beantragte Operation zu entscheiden?

4 Antworten

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Hallo,

hier sind die maßgeblichen Fristen genannt:

(3a) Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung. Wird ein im Bundesmantelvertrag für Zahnärzte vorgesehenes Gutachterverfahren durchgeführt, hat die Krankenkasse ab Antragseingang innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden; der Gutachter nimmt innerhalb von vier Wochen Stellung. Kann die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet. Die Krankenkasse berichtet dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen jährlich über die Anzahl der Fälle, in denen Fristen nicht eingehalten oder Kostenerstattungen vorgenommen wurden. Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten die §§ 14, 15 des Neunten Buches zur Zuständigkeitsklärung und Erstattung selbst beschaffter Leistungen.

Quelle: § 13 Absatz 3a SGB V

Gruß

RHW

RHWWW  03.05.2015, 22:13

Ich würde mich bei der patientenberatung.de noch absichern.

Nun ich hatte vor 4 Jahren auch für meine OPs eine Kostenübernahme bei meiner Krankenkasse auch beantragen müssen. Sie haben diese bewillig, aber auf diese Entscheidung von der Krankenkasse habe ich 10 Monate drauf warten müssen. Also mach Dich mal auf eine lange Wartezeit gefasst.

Das witzige dabei ist die hätten meine OPs gar nicht ablehnen dürfen

Steht doch in deiner Frage schon, dass dir die Kk mitgeteilt hat, dass die Entscheidung über die OP länger dauern wird und solange nicht entschieden ist, ist diese auch nicht automatisch bewilligt. Also abwarten was der MDK sagt oder einfach mal telefonisch nachfragen, wielange die Sache noch braucht.

Sorry - aber deine Antwort ergibt sich doch schon aus deinem Text:

Frage:

Gilt die Leistung nach gewisser Frist als automatisch genehmigt?

Antwort:

Wir können über den Antrag nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist entscheiden und die Leistung gilt nicht als automatisch bewilligt."

 

Hierse 
Fragesteller
 03.05.2015, 13:30

Schon klar. Aber laut Gesetz muss die Krankenkasse das hinreichend begründen, dass ist damit aber nicht der Fall. Auch bei Einschaltung des MDK gelten Fristen.

Apolon  03.05.2015, 14:30
@Hierse

lt. diesem Hinweis

nicht im Regelkatalog enthalte Leistung der gesetzlichen Kassen

ist doch noch gar nicht erkennbar, ob die Krankenkasse diese Leistung überhaupt erbringen muss, und warum sollte es denn dann für die Antwort eine Frist geben ?.

Vermutlich handelt es sich ja auch nur um eine freiwillige Leistung.

Dies kann hier aber nicht ausführlich beantwortet werden,  da wir weder Informationen über die Krankheit noch über die beabsichtigte OP haben.

Hierse 
Fragesteller
 03.05.2015, 15:28
@Apolon

Laut Patientenrechtegesetz gilt der Umstand auch für nicht im Regelkatalog enthaltene Leistungen. Das ist ja Sinn und Zwecks des Gesetzes, das Verfahren zu verkürzen für entsprechende Anträge.

Apolon  03.05.2015, 15:52
@Hierse

Ich habe so den Verdacht, dass Du das BGB §§ 630a ff meinst.

Da ist allerdings geregelt, welche Rechte ein Patient beim Arzt hat.

Dies hat nur nichts damit zu tun, wie lange eine Krankenkasse benötigt um eine Entscheidung zu treffen.

......

Ansonsten belege doch bitte mal deine Informationen mit einer Rechtsquelle.