Befund von Dipl. Psychologen wg. EU-Rente

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der MDK kann das Vorliegen von Erwerbsminderung im Sinne einer Rentenbewilligung nicht feststellen! Er kann höchstens die Vermutung aussprechen. Über das Vorliegen des Leistungsfalles entscheidet NUR der Arzt der Rentenversicherung. Und der lässt sich von der Krankenkasse nicht dreinreden! Hier hilft momentan auch kein VdK, sondern einzig -wenn gewünscht- ein Rentenantrag und Feststellung der Leistungsfähigkeit durch die Rentenversicherung. An diese Entscheidung ist sowohl die Krankenkasse als auch die Agentur für Arbeit gebunden.

"scheint " ist immer scheinheilig und so wird das nix.

Nimm dir den vdk zur Hilfe, die regeln das für dich und gehen auch in Widerspruch bei Bedarf. Und dann sieht ein Gutachten vom MDK ganz anders aus.

http://www.vdk.de/deutschland/