Wie lange hat ein Arbeitgeber Zeit einen Urlaubsantrag zu genehmigen/oder nicht zunehmigen?
Anträge stellen wir über den computer über das "AIDA ORGA" Programm.
Ich hatte in April einen Urlaubsantrag für Mitte Oktober gestellt und dieser Antrag steht noch als "offener Antrag" da. Heißt also weder genehmigt noch als in genehmigt.
2 Antworten
Nach allgemeiner Rechtsprechung haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, innerhalb von 1 Monat nach Stellung des Urlaubsantrags Bescheid vom Arbeitgeber zu erhalten, ob ihrem Antrag entsprochen wird oder nicht.
Ein Verstreichen dieser Frist bedeutet keine "automatische" Genehmigung, erlaubt also keine Selbstbeurlaubung.
Der Arbeitnehmer kann aber einen erneuten Antrag/eine Erinnerung mit dem Zusatz versehen, dass er den Urlaub als genehmigt betrachtet, wenn sein Antrag nicht innerhalb von 1 Monat abgelehnt wird.
da hätte ich mal nachgefragt ... wahrscheinlich vergessen
dann gilts noch als ungenehmigt