Wie lange habe ich Zeit nach Anmeldung in der Fahrschule theoretische Prüfung abzulegen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

legst du nach Bewilligung des Antrags keine Prüfung ab, must du einen neuen Antrag stellen, der verfällt; alles andere bleibt. d.h. innerhalb 1 Jahres muss die theoretische Prüfung abgelegt werden.

für die Praktische hat man ein weiteres Jahr Zeit

Vielen Dank,top Antwort

Die Fristen sehen so aus:

Gerechnet wird erst ab den Bescheid von der Führerscheinstelle. Das hat dann Relevanz für die Theorieprüfung.

  • Der Fahrerlaubnisantrag ist 1 Jahr gültig (sollte auch auf dem Bescheid stehen). Innerhalb von einem Jahr musst du also die Theorieprüfung ablegen - oder einen neuen Antrag stellen.
  • Die Theoriestunden sind 2 Jahre gültig. Gerechnet wird ab dem Tag an dem die Bescheinigung dafür ausgestellt wird (also wenn alle Theoriestunden absolviert sind). Siehe § 16 III FeV.
  • Sobald die Theorieprüfung erfolgreich abgelegt wurde hast du 1 Jahr Zeit die praktische Prüfung zu bestehen. Siehe § 18 II FeV.

Wann du dich bei der Fahrschule angemeldet hast hat also keine Relevanz. Die beiden oben genannten Termine liegen nach deiner Anmeldung in der Fahrschule.