Harz IV, Wohnungserstausstattung bei Einzug in eine Wohngemeinschaft?

3 Antworten

Erwarten kannst du das was als Grundausstattung nach dem SGB - ll vorgesehen ist bzw.das was dir noch fehlt !

Wenn du in eine bestehende WG - ziehst wird da ja alles vorhanden sein,du bräuchtest dann ja nur eine Ausstattung für dein Zimmer.

Solltest du einen Vordruck für die Erstausstattung haben ist doch sicher alles vorgegeben bzw.eine Erklärung dabei und wenn nicht dann stellst du den Antrag einfach formlos,also einfach auf einen Zettel schreiben was du denkst zu brauchen.

Da kannst du dann auch aufschreiben das du für dein Hochbett eine Abschlagszahlung von 300 € leisten musst,am besten etwas schriftliches vom Hauptmieter beilegen.

Ich würde mich dann schnell um etwas eigenes kümmern,dann kannst du all das noch mal als Erstausstattung beantragen was du jetzt nicht gebraucht hast,dir aber in einer Erstausstattung nach dem SGB - ll zustehen würde.

Wie schon isomatte schreibt, hast Du für das eingerichtete WG-Zimmer keinen Anspruch auf Wohnungserstausstattung, denn es ist ja alles da.

Ob Dir für das Hochbettgestell eine Hilfe zusteht, bin ich mir nicht sicher. Du hättest das WG-Zimmer wohl nicht erhalten, wenn Du zu dieser Abschlagzahlung nicht bereit gewesen wärest.

Normalerweise muss man vor Unterzeichnung des Mietvertrages sich die Anmietung vom Jobcenter genehmigen lassen. In dem Falle hättest Du klären können, ob die 300 Euro übernommen werden. - Vielleicht hast Du ja Glück, und Du bekommst jetzt einen entsprechenden Zuschuss oder wenigstens ein Darlehen, das Du dann in kleinen Raten zurückzahlst.

Wenn Du dies beim Jobcenter klärst, geh nicht allein hin, sondern lass
Dich begleiten von einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse
genannt (dazu gleich mehr).

.

Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

Am besten gehst du einfach aufs Amt und sagst, du wüsstest nicht, wie du das ausfüllen sollst...dann machen die das eben schnell mit dir. Viel Glück!