Wie lange darf mein Arbeitgeber mich verpflichten?

5 Antworten

Niemand kann dich zwingen, dort weiter zu arbeiten. Man kann lediglich die Kosten von dir zurückfordern (nicht nur die Kursgebühren, sondern auch die Arbeitszeit, die du dadurch versäumt hast). Das dürfte aber kein Vermögen sein, und bereits "abgeleistete" Zeit sollte anteilig abgezogen werden.

Im Zweifel solltest du mal einen Anwalt oder eine Beratungsstelle aufsuchen.

https://www.fachanwalt-arbeitsrecht-essen.de/arbeitsrecht-fuer-arbeitnehmer/rueckzahlung-von-fortbildungskosten/

AalFred2  22.10.2018, 14:23

Auch die Kosten kann man nur zurückfordern, wenn dies vorher vereinbart wurde.

DODOsBACK  22.10.2018, 14:35
@AalFred2

... und für zwei Jahre Bindungsfrist muss die Fortbildung mindestens 3 Monate gedauert haben. Und, und, und... Deswegen der Link und der Rat, sich an Experten zu wenden..

AalFred2  22.10.2018, 14:37
@DODOsBACK

Ändert nichts an der Inkorrektheit deiner Aussage.

Hast Du die Fortbildung für Deinen Beruf gebraucht oder wolltest Du sie machen, obwohl sie nicht notwendig gewesen wäre?

Wenn der AG Dich zu dieser Fortbildung geschickt hat, weil Du sie für Deine Tätigkeit braucht, muss er sie auch bezahlen und zwar ohne Rückzahlungsklausel.

In einem Kommentar habe ich gelesen, dass die Fortbildung nur drei Tage gedauert hat. Da ist eine Bindungsdauer von max. 6 Monaten möglich.

Das geht allerdings auch nur, wenn in der Rückzahlungsvereinbarung die Kosten genau definiert sind und die Rückzahlungskosten anteilig mit jedem Monat den Du dort bleibst, geringer werden.

Verlangt der AG einen Pauschalbetrag und es wird keine anteilige Kürzung des Rückzahlungsbetrags vereinbart, ist die Vereinbarung unwirksam. Dann musst Du überhaupt nichts zurückzahlen, selbst wenn Du schon nach einem Monat gehst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

anrechnungs-vereinbarungen, bzw. -bindungen im zusammenhang mit den kosten für fortbildungsmaßnahmen müssen im verhältnis der kosten zum einkommen des mitarbeiters stehen.

pauschale fristen gibt es nicht

Jessibck 
Fragesteller
 22.10.2018, 13:22

Also ich habe die Fortbildungen gemacht aber mehr Lohn bekomme ich nicht von meinem Arbeitgeber.

Frangge  22.10.2018, 13:24
@Jessibck

Das hat noname68 auch nicht gemeint.

noname68  22.10.2018, 13:25
@Jessibck

so war das nicht gemeint. wenn du z.b. 3.000 € im monat verdienst und der lehrgang hat 400 gekostet, kann er dich nicht auf 2 jahre "festnageln". google mal etwas, irgendwo müssten auch die eckdaten zu finden sein.

Jessibck 
Fragesteller
 22.10.2018, 13:28
@noname68

Achso, also hab das schon bei Google gesucht aber finde da nicht wirklich zu was, deswegen hab ich das mal hier versucht herauszufinden.

Jessibck 
Fragesteller
 22.10.2018, 13:35

Privat oder öffentlicher Dienst?

Jessibck 
Fragesteller
 22.10.2018, 13:22

Ich arbeite in einer Arztpraxis.

Wenn sie es unterschrieben haben, ist es leider rechtsgültig. Das hätten sie nicht unterschreiben sollen.

Jessibck 
Fragesteller
 22.10.2018, 13:35

Ich musste es unterschreiben nachdem ich die Fortbildung (insgesamt 3 Tage) gemacht habe. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich die Fortbildung nicht gemacht.

Hexle2  22.10.2018, 16:28

Dass die Vereinbarung unterschrieben wurde, bedeutet noch lange nicht, dass sie rechtens ist.

Es gibt leider viele AG die sich Dinge unterschreiben lassen, die jeder Rechtsgrundlage entbehren. Damit sind sie nichtig.

Das Gesetz steht über dem Arbeitsvertrag. Es kann nicht "ausgehebelt" werden.