Wie lange darf mein Arbeitgeber mich verpflichten?
Hallo, ich habe von meinem Arbeitgeber 2 Fortbildungen für insgesamt 400€ bezahlt bekommen. Nach knapp 10 Monaten nach der ersten und 4 Monaten nach der 2. Fortbildung musste ich unterschreiben, dass ich mich für 24 Monate verpflichten lassen muss. Kann mein Arbeitgeber das im Nachhinein noch von mir verlangen ? Und darf er das wirklich so lange von mir verlangen?
Vielen Dank für eure Antworten
5 Antworten
Niemand kann dich zwingen, dort weiter zu arbeiten. Man kann lediglich die Kosten von dir zurückfordern (nicht nur die Kursgebühren, sondern auch die Arbeitszeit, die du dadurch versäumt hast). Das dürfte aber kein Vermögen sein, und bereits "abgeleistete" Zeit sollte anteilig abgezogen werden.
Im Zweifel solltest du mal einen Anwalt oder eine Beratungsstelle aufsuchen.
... und für zwei Jahre Bindungsfrist muss die Fortbildung mindestens 3 Monate gedauert haben. Und, und, und... Deswegen der Link und der Rat, sich an Experten zu wenden..
Ändert nichts an der Inkorrektheit deiner Aussage.
Hast Du die Fortbildung für Deinen Beruf gebraucht oder wolltest Du sie machen, obwohl sie nicht notwendig gewesen wäre?
Wenn der AG Dich zu dieser Fortbildung geschickt hat, weil Du sie für Deine Tätigkeit braucht, muss er sie auch bezahlen und zwar ohne Rückzahlungsklausel.
In einem Kommentar habe ich gelesen, dass die Fortbildung nur drei Tage gedauert hat. Da ist eine Bindungsdauer von max. 6 Monaten möglich.
Das geht allerdings auch nur, wenn in der Rückzahlungsvereinbarung die Kosten genau definiert sind und die Rückzahlungskosten anteilig mit jedem Monat den Du dort bleibst, geringer werden.
Verlangt der AG einen Pauschalbetrag und es wird keine anteilige Kürzung des Rückzahlungsbetrags vereinbart, ist die Vereinbarung unwirksam. Dann musst Du überhaupt nichts zurückzahlen, selbst wenn Du schon nach einem Monat gehst.
anrechnungs-vereinbarungen, bzw. -bindungen im zusammenhang mit den kosten für fortbildungsmaßnahmen müssen im verhältnis der kosten zum einkommen des mitarbeiters stehen.
pauschale fristen gibt es nicht
Also ich habe die Fortbildungen gemacht aber mehr Lohn bekomme ich nicht von meinem Arbeitgeber.
Das hat noname68 auch nicht gemeint.
so war das nicht gemeint. wenn du z.b. 3.000 € im monat verdienst und der lehrgang hat 400 gekostet, kann er dich nicht auf 2 jahre "festnageln". google mal etwas, irgendwo müssten auch die eckdaten zu finden sein.
Achso, also hab das schon bei Google gesucht aber finde da nicht wirklich zu was, deswegen hab ich das mal hier versucht herauszufinden.
Danke
Privat oder öffentlicher Dienst?
Ich arbeite in einer Arztpraxis.
Wenn sie es unterschrieben haben, ist es leider rechtsgültig. Das hätten sie nicht unterschreiben sollen.
Ich musste es unterschreiben nachdem ich die Fortbildung (insgesamt 3 Tage) gemacht habe. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich die Fortbildung nicht gemacht.
Dass die Vereinbarung unterschrieben wurde, bedeutet noch lange nicht, dass sie rechtens ist.
Es gibt leider viele AG die sich Dinge unterschreiben lassen, die jeder Rechtsgrundlage entbehren. Damit sind sie nichtig.
Das Gesetz steht über dem Arbeitsvertrag. Es kann nicht "ausgehebelt" werden.
Auch die Kosten kann man nur zurückfordern, wenn dies vorher vereinbart wurde.