Hausverwaltung neuer Mieter mit im Haushalt?

4 Antworten

Sofern es Betriebskosten gibt, die nach Personenzahl umgelegt werden, wäret Ihr verpflichtet, die Hausverwaltung über Veränderungen in Kenntnis zu setzen.

Üblicherweise gibt es das in Eigentumswohnanlagen aber nicht.

Ansonsten gibt es ein paar Gründe, warum es sinnvoll sein kann, dass die Hausverwaltung weiß, welche Personen zum Haus gehören und welche nicht. Wenn z. B. eine Gefahrensituation besteht, in der das Haus evakuiert werden muss oder im Brandfall, wenn es darum geht, ob evtl. noch Personen im Haus sind.

Das sind aber Extremfälle, die wiederum keine Verpflichtung bedeuten, die HV zu informieren.

Macht es, denn es schadet nicht, wenn die HV Bescheid weiß.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Solange du keine 3-Zimmer Wohnung an 20 Untermieter weitervermietest, schreitet da weder jemand ein, noch geht es jemanden etwas an. Natürlich ist es immer schöner für die Hausverwaltung, wenn sie über Veränderungen in Kenntnis gesetzt wird. Es könnte auch sein, dass es irgendwelche Klauseln im Vertrag mit der Hausverwaltung gibt, die dich verpflichten das ganze zu melden.

Am wichtigsten ist es erstmal, dass du das ganze den Behörden beziehungsweise dem Einwohnermeldeamt meldest.

Der Untermieter nimmt die Wohnungsgeberbescheinigung und geht allein zum Einwohnermeldeamt.

Nicht du sollst den Cousin anmelden. Er muss sich selbst anmelden. Da du der Wohnungsgeber wärest, hast du die Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen und zu unterschreiben. Diese legt dann der Cousin beim EMA vor, wenn er sich anmeldet. Einen Mietvertrag muss er dabei nicht vorlegen.

Die  von dir beauftragte Hausverwaltung solltest du schon in Kenntnis setzen, mehr aber nicht.

Als Eigentümer müßt der Verwaltung nicht melden wie viele Personen in eurer Wohnung wohnen.

Ausnahme bestimmte Betriebskosten, z. B. Wasser und/oder Müll, werden nach Personen umgelegt.