Wie lange darf ein Nachbar sein Haus entkernen?

5 Antworten

Er darf sein Haus entkernen, auch über längere Zeit.

Allerdings muss er sich natürlich an die Ruhezeiten halten.

Die gute alte Mittagspause gibt es bis auf einige kommunale Ebenen und Kurorte nicht mehr. Aber zwischen 20 und 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ist nix mit Hämmern.

Sollte er diese Zeiten immer wieder ignorieren, kannst Du die Polizei einschalten und die Ruhestörung anzeigen.

Grüße, ----->

Für Handwerksfirmen gilt keine gesetzliche Mittagsruhe.

Bauen dauert nun mal. Wenn in der Strasse nun ein Neubau errichtet würde wäre es auch nicht leiser. Das ist zu dulden.

Oh je, das ist der Albtraum schlechthin. In meiner Wohngegend ist das bei mehreren Wohnhäusern geschehen. Wegen der Neuauflagen bzgl. Bauen kommt es den Bauherren offensichtlich billiger als abreißen und Neuaufbau. Es wird so lange dauern bis er fertig ist und dann kommen die Maschinen, die dann das Haus wieder aufbauen. Es war hat ewig gedauert für mein Gefühl.
Am Sonntag und Samstag Nachmittag - da kann man die Polizei informieren wegen Lärmbelästigung. Aber wochentags wird nichts möglich sein.
Evtl. kannst du dich beim Verein für Konsumentenschutz erkundigen, was erlaubt ist und was nicht geht. Oder wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast bei einem Rechtsanwalt nachfragen, was du tun kannst.
Alles Gute.

Dein Nachbar kann sein Haus so lange entkernen, wie er möchte. Das geht dich nichts an. Er muss sich lediglich an die gesetzlichen Ruhezeiten halten. Sonntags darf er natürlich keinen Lärm machen.

Er darf so lange entkernen wie er möchte. Nur muss er sich dabei an die gesetzlichen Ruhezeiten halten. Diese sind manchmal von Gemeinde zu Gemeinde etwas verschieden. Das Rathaus kann da bestimmt Auskunft geben oder hat diese Info auf der Internetseite.

Ich würde zuerst versuchen, mit dem Nachbarn vernünftig zu reden, damit er sich an die Ruhezeiten hält. Wenn das nicht funktioniert kann das Ordnungsamt eingeschaltet werden. Die haben dann schon Mittel und Wege, die Einhaltung dieser Ruhezeiten durchzusetzen.