Mein Nachbar saniert seine Doppelhaushälfte und klärt uns nicht über bevorstehende Arbeiten auf.
Hallo zusammen, wie in der Überschrift schon erläutert, bestehen Spannungen zwischen uns und unserem Nachbarn. Seit 3 Jahren wohnen wir hier und kurz darauf fing er an zu Renovieren. Anfangs gab's ein paar Tage gepolder und dann ruhte die Baustelle mehrere Wochen und aus dem nicht's und ohne Vorwarnungen ging der Bauläm plötzlich wieder los. Versuche mit meinem Nachbarn zu reden scheiterten bisher, weil dieser zum einen nicht hier wohnt (komplett entkernt) und zum anderen ignoriert er uns und sagt uns noch nicht einmal "Guten Tag". Mit dem Lärm haben wir uns mittlerweile abgefunden, aber jetzt wird es mir langsam zu viel. Man kommt nachhause und plötzlich steht ein Gerüst am Haus und die Fassade wurde mit einem Hochdruckreiniger gereinigt wobei die Farbreste über unsere Fassade verteilt wurden, über unsere Fenster (6Stück einen Tag zuvor geputzt), über geparkte Autos, Haustür Bereich samt versauter Fussmatte. Aktion angekündigt? Fehlanzeige! Unsere Fassade wurde wohl mal notdürftig mit gereinigt aber letztendlich, bleibt alles an uns hängen. Jetzt befürchte ich das er einen riesen Aufstand macht wenn wir mal irgendwann unsere Fassade machen sollten. Ich sehe es nicht ein jetzt alles bei mir zu reinigen und irgendwann bei ihm wenn seine Fassade etc. was abbekommt. Wie ist das überhaupt rechtlich gesehen, muss der Bauherr für diese Art von Verschmutzung beim Nachbarn aufkommen oder ist man selbst dafür zuständig? Muss man das alles so hinnehmen oder ist der Bauherr verpflichtet seine Nachbarn über bevorstehendes zu informieren? Ich habe echt die Befürchtung das wir irgendwann mal gewaltig Probleme mit ihm bekommen, wenn wir arbeiten an unsere Haushälfte vornehmen.
2 Antworten
Solange der Nachbar nichts an Eurem Haus macht könnt ihr nichts dagegen tun. Er darf jedoch Euer Grundstück nicht ohne Ankündigung betreten und Euch natürlich keinen Schaden zufügen. Ihr könnt ihn also z.B. schriftlich auffordern, bis zum... die Verschmutzungen zu beseitigen, danach lasst ihr die Verschmutzung beseitigen und schickt ihm die Rechnung.
Sofern die Baumaßnahmen keine äußerlichen Änderugnen der Gebäudeansicht (nicht säubern oder Streichen der Fassade) beinhalten, ist die Tätigkeit wohl statthaft. Für Schäden durch Verschmutzung von Nachbargebäuden hafte der Verursacher. Sie sollten diese Schäden gutachterlich feststellen lassen und den Nachbarn schriftlich um Abhilfe und mehr Sorgfalt bitten.