Mein Nachbar saniert seine Doppelhaushälfte und klärt uns nicht über bevorstehende Arbeiten auf.

2 Antworten

Solange der Nachbar nichts an Eurem Haus macht könnt ihr nichts dagegen tun. Er darf jedoch Euer Grundstück nicht ohne Ankündigung betreten und Euch natürlich keinen Schaden zufügen. Ihr könnt ihn also z.B. schriftlich auffordern, bis zum... die Verschmutzungen zu beseitigen, danach lasst ihr die Verschmutzung beseitigen und schickt ihm die Rechnung.

Sofern die Baumaßnahmen keine äußerlichen Änderugnen der Gebäudeansicht (nicht säubern oder Streichen der Fassade) beinhalten, ist die Tätigkeit wohl statthaft. Für Schäden durch Verschmutzung von Nachbargebäuden hafte der Verursacher. Sie sollten diese Schäden gutachterlich feststellen lassen und den Nachbarn schriftlich um Abhilfe und mehr Sorgfalt bitten.