Wie lange braucht ein Richter mit IQ 100-120, um Urteil über sowas zu entscheiden?

6 Antworten

Ist es halt 1-2 Stunden lesen? dann trifft Entscheidung? oder ist es komplizierter?

Kann auch komplizierter sein je nach Fall. Das kannst du nicht so sagen...

Das ist wie wie lange braucht ein Koch für ein Essen...es kann ein Spiegel Ei sein oder ein Braten.

Das kann man pauschal nicht sagen.

Könntest du mal mit deinem Ständigen IQ Geblabbel aufhören, bitte? Erstens WEISST du nicht, was dein zuständiger Richter für einen IQ hat, zweitens hast du vermutlich auch wenig Ahnung von dem Fall an sich, DRITTENS besteht ein Verfahren nicht ausschließlich aus einer Klage, sondern die Gegenpartei äußert sich ggf. auch noch, viertens muss man sich in die ganze Sache erstmal einlesen und alle Aspekte BEIDER Seiten gebührend gewichten.

Zwei Stunden wären utopisch. Solange braucht man ggf. um ein Urteil zu schreiben, WENN es ein einfacher Fall ist und es nicht viel zu bedenken gibt (was dir nicht entgangen sein dürfte, wenn du tatsächlich mal ein Urteil gelesen hättest).
Es kommt drauf an, wann dein Fall bearbeitet wird, wie koplex er ist etc. Das ist ganz unterschiedlich und ganz sicher werden alleine für DICH nicht sämtliche anderen Fälle beiseite geschoben, um Platz für den Großen Batman2 zu machen.

In diesem Sinne: Warte es doch einfach ab und damit hat sich die Sache.
Und dein IQ Fanatismus geht mir und vermutlich auch vielen anderen gehörig auf die Nerven

Lostdir  18.12.2023, 18:08

sehr gut wenn am system an sich schon was nicht stimmt mit wissenslücken und niemanden interessiert es wirklich wie man es optimieren könnte sodass sowas nicht mehr passieren muss. wieso dieser korrupte scheiß überhaupt noch erlaubt sein kann

BeviBaby  18.12.2023, 18:12
@Lostdir

Und den Kommentar hättest du dir auch ganz gepflegt sparen können...

Lostdir  18.12.2023, 21:56
@BeviBaby

wieso, arbeiten Sie hier noch ?

Er hat Klage von 40 Seiten + die erforderlichen Nachweisen.

Eine Klageschrift von 40 Seiten zzgl. Anlagen?

Dir ist klar, dass dazu dann auch noch die Klageerwiderung kommt? Plus noch ggf. eine Replik und eine Duplik?

Ist es halt 1-2 Stunden lesen?

Please.

dann trifft Entscheidung?

S.o. - Klageerwiderung, Replik, Duplik müssen auch berücksichtigt werden. Niemand entscheidet auf Grundlage einer einzigen Klageschrift. Außer die ist sichtlich unzulässig oder absurd unschlüssig.

Es dauert eben so lange, wie es dauert.

40 Seiten Klage weisen auf einen komplizierten Fall hin. Dazu kommen Klageantwort, Dublik und Replik.

Weiter gibt es (bei Zivilverfahren) idR eine mündliche Verhandlung.

Dann trägt der Gerichtsschreiber Literatur und Präjudizen zusammen und legt dem (Einzel)Richter einen Urteilsentwurf vor. Dieser entscheidet dann.

Mit dem IQ hat das nichts zu tun.

Ronox  23.09.2020, 14:23

Ich weiß nicht woher du das hast, aber zumindest in Deutschland gibt es keine Gerichtsschreiber, die dem Richter Rechtsprechung raussuchen oder gar den Urteilsentwurf fertigen.

In abgewandelter Form gibt es das höchstens beim BGH und BVerfG. Da sind das aber keine Gerichtsschreiber, sondern Referenten und damit meist selbst Richter.

SL1213  23.09.2020, 14:50
@Ronox

Ob sie jetzt Gerichtsschreiber, Referenten oder wissenschaftliche Mitarbeiter genannt werden, spielt keine Rolle ;)

Ronox  23.09.2020, 15:02
@SL1213

Ich wusste, dass diese (vorhersehbare) Antwort kommt. Macht deine ursprüngliche aber inhaltlich nicht richtiger. Denn hier geht es nicht um eine Sache, die beim BGH liegt. Mal abgesehen davon, dass das völlig unterschiedliche Berufsgruppen sind und man unter „Gerichtsschreiber“ den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle versteht.

SL1213  23.09.2020, 15:22
@Ronox

Ich habe nicht behauptet, dass dies meine Antwort „richtiger“ macht.

Ich kenne v.a. das Schweizer Justizsystem gut. Dort ist es so, dass bei allen Instanzen Gerichtsschreiber arbeiten, die an jedem Verfahren beratend/assistierend teilnehmen (sie schreiben etwa das Protokoll bei Aussagen vor Gericht, recherchieren Literatur und Urteile und schreiben Urteilsentwürfe). Es handelt sich dabei um voll ausgebildete Juristen.

Weiter wusste ich, dass es Referenten oder je nach Bezeichnung auch wissenschaftliche Mitarbeiter mit ähnlicher Funktion am (deutschen) Bundesverfassungsgericht und am BGH gibt. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass dies bei allen Instanzen in Deutschland auch der Fall ist. Das scheint offenbar ein Fehlschluss bzw. ein Irrtum zu sein.

Was ich nicht ganz verstehe, wie du das meinst, dass Referenten (am BGH; BundesVerfG) auch Richter seien? Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese auch ein Stimmrecht im Spruchkörper haben.

Kristall08  24.09.2020, 10:03
@SL1213

Hier erledigen die Aufgabe der Recherche die Referendare, würde ich denken. Zumindest ist es das, was mein Neffe machen musste, als er am Gericht war.