Versäumnisurteil nach Autounfall, dann?

8 Antworten

Versäumnisurteil bedeutet, dass es einen Gerichtstermin gegeben hat, zu dem weder du noch dein Anwalt erschienen sind. Wie konnte das passieren?

Ich habe keinen Gerichtstermin bekommen. Nur eine Verfügung mit 2 Wochen frist.

Also ich an deiner Stelle würde mir dringend einen anderen Anwalt suchen....

Hallo.

Da ist ein Termin gewesen der Versäumt wurde.
Das ist das was ein Anwalt immer machen muss.
Du hast den falschen Anwalt.
Er muss aber versichert sein. Wenn er nicht in Gang kommt, dann schreib das der Anwaltskammer. Auch die Versicherung. Die haben oft eigene Anwälte und regeln das.
Natürlich kann man Einspruch einlegen, Ich würde das machen und da sagen das der Anwalt das Regeln wollte.
LG und viel Glück und Erfolg.

Wenn Du sofort nachdem Klage gegen Dich eingereicht wurde, Deinen Anwalt informiert hast, trifft ihn die Schuld für dieses Versäumnis! Ich bezweifle daher, ob Du einen wirklich zuverlässigen und kompetenten Anwalt eingeschaltet hast! Um sicher zu gehen, dass auch Deine Versicherung informiert wurde, würde ich umgehend Kontakt mit dieser aufnehmen und mich auch beraten lassen, wie Du weiter vorgehen sollst! Auf den Rechtsanwalt würde ich mich nun nicht mehr verlassen!

Versicherung anrufen 

Also um mal ein paar Missverständnisse aufzuräumen:

Bei einem Autounfall ist immer der Mensch der den Schaden verursacht hat bzw. der Fahrer und/oder Halter der der verklagt wird oder Schadensersatz leisten muss.

Aber im Normalfall hat er eine Versicherung die das für ihn übernimmt. Und damit hat er auch die  Pflicht die Versicherung über alle Dinge die auf ihn zukommen (Klagen, böse Anrufe, Schreiben von gegnerischen Anwälten usw.) der Versicherung mitzuteilen. Nur so hat diese die Gelegenheit zu reagieren. Weil der Kläger hat keinerlei Verpflichtung von sich aus mit der Versicherung umzugehen - er kann sich immer an den Menschen halten (nur kann der eben seine Versicherung beauftragen das zu regeln).

Deshalb heißt das auch "Haftpflichtversicherung" - ich habe eine Versicherung für meine Haftpflicht.

Und was Du konkret gemacht hast oder auch nicht, keine Ahnung. Jedenfalls nimmt man sich in dieser Konstellation einen Anwalt wenn man den Gegner verklagen will aber nicht wenn man sich verteidigen will. Weil die Verteidigungsaufgabe ist die Aufgabe der Versicherung.

Ok - also 1. alles der Versicherung offen legen (die weiß schon alles mag sein aber sicher kannst Du Dir nicht sein) und mit denen direkt reden, anrufen, klären. Denn wenn Du ein Urteil zu Deinen Lasten bekommst ohne das die Versicherung eingreifen kann dann wäscht diese ihre Hände in Unschuld und Du bleibst auf der Schadenssumme sitzen.Von den Anwaltskosten den Du selbst beauftragt hast mal ganz zu schweigen.

Und die Aussage Deines Anwaltes "passiert zum ersten Mal" ist lustig. Das passiert andauernd - zwar nicht oft aber regelmäßig. Weil die gegnerischen Anwälte sind auch nicht doof.

Darüber hinaus stellt sich die Frage ob Du denn mit den 50% zufrieden sein solltest - das wäre eigentlich eine Frage an Deinen Anwalt.

Und für die Zukunft: Ein Autofahrer ohne Rechtsschutzversicherung ist ein Idiot. Es kann ihm immer was passieren und auch der Staatsanwalt ist mit einer Körperverletzungsanklage auch nie weit entfernt.