Wie lang darf das LKA meine Sachen sicherstellen?

6 Antworten

Hallo,

meine Kristallkugel ist zwar kaputt, daher weiß ich nicht, vom welchem LKA du redest, da gibts in Deutschland ja einige, aber ich denke das ist bei denen wie bei uns:

Bevor ein technisches Speichergerät überhaupt erstmal als Beweismittel gelten kann, muss es ausgewertet werden. Dafür gibts bei uns in Bayern die RBA (regionale Beweisauswertung). Auf Grund extremer Überbelastung dauert ein PC zum Auswerten aktuell ~6 Monate, eher 7....

Sobald er ausgewertet ist, muss der Sachbearbeiter die Daten selber noch im Kontext der Straftat beurteilen etc. Im Schnitt dauert ein PC bis er "beweisverwertbar" ausgewertet wurde ca. 1 Jahr, ein Handy ungefähr 6 Monate. Gewöhnlich werden die Geräte dann aber immer noch nicht herausgegeben, da die Staatsanwaltschaft den Verfahrenausgang abwarten will.

Seit 1.7. diesen Jahres sind die Staatsanwaltschaften zudem wesentlich restriktiver bei der Einziehung, das heißt, wenn ein Handy oder ein PC ein Tatmittel ist, wird es auch nach der Beweissicherung nicht mehr herausgegeben, sondern eben eingezogen, das heißt, der "Straftäter" verliert dauerhaft sein Eigentum an dem Gegenstand.

Beispiele dafür sind: PC, mit dem Drogen über das Darknet bestellt wurden, PC mit dem Computerbetrug begangen wurde, Handy auf dem Kinderpornos waren etc...

Lange rede kurzer Sinn:

4 Monate sind in dem Bereich noch kein extrem langer Zeitraum...

Das LKA wird deine Sachen so lange sicherstellen, bis sie diese nicht mehr brauchen und keine Beweise mehr nötig haben, dass heißt bis die Daten deines Rechners ausgewertet worden. Gegen die Zeit, wielange die deine Sachen beschlagnahmen,  kannst du rechtlich leider nichts tun. Viel Erfolg. 😊

Wenn du verurteilt wirst, kannst du Pech haben, dass du deine Geräte überhaupt nicht wieder bekommst. Ansonsten sind doch erst 3 Behördensekunden vergangen. Das kann noch dauern.

Es gibt keine zeitliche Begrenzung, frühestens wenn sie als Beweismittel nicht mehr benötigt werden kannst du sie zurückbekommen. Sollte sich herausstellen, dass damit Straftaten verübt wurden, können sie auch endgültig eingezogen werden.

Ja ich hab aber alles zugegeben bei der Befragung wird es dann etwas strafmildernder was Zeit angeht oder wie?  und das Handy habe ich ja früher bekommen weil es mit einem eilig Stricker verklebt war

Der Richter kann/wird dir die Sachen im Rahmen des Prozesses als Tatmittel einziehen!