Wie läuft eine Adoption ohne Heirat ab (zukünftiger Azubi mit Unterhaltsvorschuss)?
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage. Ich lebe seit über 7 Jahren mit meiner Partnerin und ihrem 16 jährigen Sohn zusammen in einem neugebautem Haus. Der leibliche Vater kümmert sich seit dem 5. Lebensjahr seines Sohnes nicht mehr um ihn und so zahlt das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss.
Der Junge beginnt im Sommer eine Ausbildung - inwieweit reduziert sich der Unterhaltsvorschuss?
Wenn ich ihn nun adoptieren würde, fällt ja der Unterhaltsvorschuss grundsätzlich weg.
Wie läuft jedoch die Adoption ab? Welche Kosten kommen auf uns zu? Wo muss man sich Schritt für Schritt hinwenden? Muss es zu einer Gerichtsverhandlung beim Familiengericht kommen? Benötigen wir einen Anwalt? Wer ist für die Zustimmung des leiblichen Vaters zuständig - wir wissen gar nicht wo der wohnt?
Eine Adoption ohne Ehe ist ja mittlerweile möglich (https://www.lebenspartnerschaft.de/aktuelles/stiefkindadoption-fuer-unverheiratete-paare.html), somit ist die erste Hürde schon genommen - ich bin selbst geschieden und habe auch eine Tochter, die 650 km von mir entfernt bei ihrer Mutter wohnt.
Viele Fragen für ein interessantes Thema, vielleicht findet sich jemand, der uns ein paar Antworten oder Tipps liefern kann.
Viele liebe Grüße
2 Antworten
Der Kindsvater muss der Adoption zustimmen. Das sollte sie erstmal in Erfahrung bringen ob er generell Interesse daran hat. Vielleicht mal die sozialen Medien durchforsten, ob er da irgendwo zu finden ist.
https://www.rosepartner.de/adoption-stiefkind.html
Die Ersetzung der Einwilligung folgt den Vorgaben aus § 1748 BGB und ist bei Vorliegen der Voraussetzungen durch das Vormundschaftsgericht vorzunehmen. Sie ist zu ersetzen, wenn das Elternteil seine Pflichten gegenüber dem Kind gröblich verletzt hat oder das Elternteil gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist.
In Betracht kommt bei Ihnen die Variante der Gleichgültigkeit. Diese liegt vor, wenn der Elternteil es völlig an persönlicher Zuwendung fehlen lässt (vgl. BayOLG FamRZ 98, 55 ) – was bei fünfjähriger Kontaktlosigkeit ohne weiteres anzunehmen ist.
Beim Unterhaltsvorschuss wird das Einkommen des Kindes berücksichtigt.
Bei Auszubildenden werden zum Beispiel pauschal 100 Euro als ausbildungsbedingtem Aufwand anerkannt und pauschal 83,33 Euro als Werbungskosten abgezogen. Ihr Kind muss die Höhe nicht nachweisen.
Die Einkünfte werden nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Das bedeutet zum Beispiel, wenn Ihr Kind 100 Euro Einkommen hat, verringert sich der Unterhaltsvorschuss um 50 Euro.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss
Wenn der Junge selbst verdient, fällt je nach Höhe des Verdienst der Unterhaltsvorschuß weg.