Aufnahme der Enkel bei der oma, wo bekommt man finanzielle Unterstützung

3 Antworten

Ihr bekommt das Kindergeld und Pflegegeld für die Kinder. Da ihr die Großeltern seid, bekommt ihr allerdings weniger Pflegegeld, als eine neutrale Pflegefamilie, da man davon ausgeht, dass Großeltern ihre Enkelkinder auch aus familiären Gründen aufnehmen. Vor das Familiengericht ziehen müßt ihr nicht unbedingt, wenn das JA die Großeltern als Pflegestelle anerkennt. Die Frage des Sorgerechts muß nur geklärt sein. Wenn es bei den Eltern ist und die Kinder bei Euch leben, hat das JA keine Veranlassung, Pflegegeld zu zahlen. Dann ist es eine familiäre Absprache. Aber diese Feinheiten müßt ihr mit dem zuständigen JA besprechen, da kann es Unterschiede geben. Die Frage ist auch, ob ihr unbedingt finanzielle Unterstützung braucht? Ihr habt dann das Kindergeld. Mehr bekommen andere Familien auch nicht für ihre Kinder. Ihr nehmt keine fremden Kinder auf, sondern zwei Familienmitglieder.

Warum, natürlich sind es familienmitglieder, aber auch die müssen von was leben. Kinder sind teuer,und wenn die eltern keinen unterhalt zahlen können muss es ja jemand tun. Und das Pflegegeld wäre genauso viel als bei einer anderen Pflegefamilie. Uns geht es hierbei auch um das Sorgerecht, denn wenn mal was passiert steht man ohne rechtliche Handhabe da und wir sind der Meinung das die kids schon viel zu viel mitgemacht haben. Unsere Frage nun wie kann man das alles beschleunigen, denn der Januar kommt bald und der große muss ja auch in die Kita.

@FiLuKeJa

Irrtum. Das Pflegegeld für Großeltern ist niedriger, als für eine neutrale Familie. Wenn ihr allerdings das Sorgerecht bekommt, habt ihr keinen Anspruch mehr auf Pflegegeld. Ihr seid dann auch Sorgepflichtig! Das heißt Kindergeld und Unterhalt von den Eltern. Den Satz könnt ihr der Düsseldorfer Tabelle entnehmen. Sollten die Eltern nicht zahlungsfähig sein, dann springt die Unterhaltsvorschußkasse für max. 72 Monate ein. Auch dieser Satz fällt dann geringer aus, als Unterhalt von den Eltern. Das mag nicht fair sein, ist aber gesetzlich so geregelt. Ach so,jedes Kind ist "teuer", dass heißt aber nicht, dass jeder für seine Kinder mehr bekommt, als Kindergeld und Unterhalt.

@Sally2809

Hallo, Auskunft der Unterhaltsvorschußkasse: Kein Unterhaltsvorschuß für Großeltern sondern nur für Eltern. Und zudem ist das Pflegegeld für Großeltern NICHT niedriger in der Vollzeitpflege sondern gleich wie der einer normalen Pflegefamilie. Wir sind noch nicht in Rente wir arbeiten auch noch. Ich weiß das Kinder teuer sind habe schließlich schon 2 groß gezogen, und bin immer arbeiten gegangen und habe nicht dem Staat auf der Tasche gelegen.

Hat noch jemand was konstruktives?

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und der Klage auf Übernahme der im Rahmen der Pflege erbrachten Aufwendungen stattgegeben. Die Pflege durch Großeltern oder andere nahe Verwandte entspricht regelmäßig dem Wohl des Kindes, wenn die Eltern nicht zur Erziehung in der Lage sind. Daher hat der Gesetzgeber (§ 27 Abs. 2a und § 33 des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch - SGB VIII -*) unter bestimmten Bedingungen die Vollzeitpflege durch unterhaltspflichtige Verwandte zugelassen und dafür auch ein Pflegegeld vorgesehen

Hallo, also ich habe für mein enkelkind das sorgerecht und bekomme das staatl. kindergeld und vom sozialamt die grundsicherung für das kind. Pflegegeld oder unterhalt bekomme ich nicht

....da hilft dann ein anwalt ;)