Was wird bei einer Verkehrskontrolle am Führerschein überprüft?

1 Antwort

Hallo dschungelbuch94,

ein Führerschein sagt nur aus, dass Du irgendwann einmal die Fahrerlaubnis erworben hast, er gibt aber keinerlei Auskunft darüber, ob Dir nicht mittlerweile die Fahrerlaubnis aus den verschiedensten Gründen entzogen worden  oder ob Du ein Fahrverbot hast.

Die Polizei überprüft im Streifenwagen per Funk:

  • ob der Führerschein zur Fahndung ausgeschrieben ist und
  • ob Du noch im Besitz der Fahrerlaubnis bist und ob gegen Dich
  • kein Fahrverbot verhängt worden ist und
  • im Bezug auf Deine Person, wird überprüft, ob Du nicht zur Fahndung ausgeschrieben worden bist.

Der Fahrzeugschein sagt nur aus, dass das Fahrzeug mal zugelassen wurde, nicht ob die Zulassung mittlerweile beispielsweise wieder entzogen wurde.

Die Polizei überprüft im Streifenwagen per Funk:

  • ob das Fahrzeug noch zugelassen ist und
  • ob das Fahrzeug nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist.

Das sind die Sachen die die Polizei im Fahrzeug über Funk überprüft bzw. zumindest über Funk überprüfen kann.

Schöne Grüße
TheGrow

Ist bei der polizeilich auch aufgelistet was für Fahrzeuge diese Person fahren darf? Oder reicht es wenn es hinter dem Führerschein steht

@dschungelbuch94

Die Polizei hat im ZEVIS (Zentrales Verkehrs Informations System) die Möglichkeit auf die vollen Daten der Fahrerlaubnis zuzugreifen.

Wer also meint, er kann man auf dem Führerschein, der Beispielsweise nur für Mopeds gilt, eben die Fahrerlaubnis für Autos hinzuzaubern, der irrt gewaltig 

Das straßenverkehrsamt hat bei der Erstellung meines Führerscheines einen Klasse A dazu gepackt. Obwohl ich nur Klasse B habe. Ist das in der ZEVIS auch geschrieben?

@dschungelbuch94

Als Du den Führerschein erhalten hast, musstest Du nicht nur für den Empfang, sondern auch dafür unterschreiben, dass Du die Angaben im Führerschein überprüft und bestätigt hast.

Ich weiß zwar, dass in der Praxis kaum Jemand wirklich beim Empfang drauf achtet, ob die Angaben stimmen, aber so ist halt das Gesetz und Du hast mit der Bestätigung der unkorrekten Angaben eine Ordnungswidrigkeit begangen. Allerdings wird diese Ordnungswidrigkeit fast nie geahndet.

Im Übrigen verwechsle nicht den Führerschein mit der Fahrerlaubnis.

Ganz klar. Du hast zwar einen Führerschein mit der Klasse A, aber was Du nicht hast, ist die Fahrerlaubnis der Klasse A. Wenn Du ein Fahrzeug der Klasse führst, begehst Du eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage [Auszug aus dem § 21]:


§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. ...

Aber zu Deiner Frage:

Obwohl ich nur Klasse B habe. Ist das in der ZEVIS auch geschrieben?
 

Schwer zu sagen, kommt da drauf an, an welcher Stelle der Übermittlungsfehler passiert ist.

Vielleicht wurde von Anfang an gleich Eingetragen, dass Du auch die Prüfung für Fahrzeuge der Klasse A abgelegt hast, dann wird das wohl auch so im ZEVIS stehen.

Wahrscheinlich ist aber nur ein Übermittlungsfehler an die Firma geschehen, die die Führerscheine produziert. In dem Fall steht natürlich im ZEVIS, dass Du nur Klasse B hast.

Das die Angaben der Klassen im Führerschein nicht korrekt sind, kommt öfters vor als man denkt.

Ein Freund von mir hat genau den gleichen Eintrag wie Du (Sprich die Klasse A) im Führerschein stehen, obwohl er ebenfalls nur die Fahrerlaubnis B hat.

In meinem Führerschein steht, dass ich die Fahrerlaubnis für LKW´s schon mit 16 gemacht habe, obwohl dieses erst mit 22 geschehen ist.


Ich schweife jetzt aber etwas ab.

Fakt ist, wenn Du mit einem Fahrzeug der Klasse A angehalten wirst, droht Dir ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, denn der Führerschein ist keine Fahrerlaubnis, sondern nur Dokument, welches der Überprüfung dient, welche Fahrerlaubnis Du hast. Die Überprüfung kann aber auch mittels ZEVIS geschehen.

Ich kann Dir nur raten, wirklich nur die Fahrzeuge zu führen, für die Du eine gültige Fahrerlaubnis hast, denn andernfalls begehst Du eine Straftat