Wie komme ich an mein Geld von der Bank?

8 Antworten

Die BW-Bank ist da ganz besonders, äh, schwierig.

Die Frage ist, warum geht DEIN Geld auf SEIN Konto?

Wenn es SEIN Konto war, dann geht nichts ohne Erbschein oder notarielles Testament. Selbst bei einem gemeinsamen wird es schwierig, weil BW-Bank. :-(

Wer ist denn Erbe? Ist da was festgelegt.

Ansonsten: Wenn weitere Zahlungen, die eigentlich Dir gehören, auf dieses Konto gehen, SOFORT ein neues Konto anlegen (bei einer anderen Bank) und das den entsprechenden Stellen mitteilen. Die Freigabe des Kontos kann Monate dauern.

Inesina 
Fragesteller
 06.06.2017, 11:54

Nein, die Erbschaft wurde von seinen Kindern abgelehnt.Und Testament ist auch keines vorhanden. Mein Geld wurde auf sein Konto überwiesen weil ich vor zehn Jahren keines hatte und wir zusammen gezogen sind, w er dent da schon an den Tod.

tinalisatina  06.06.2017, 11:57
@Inesina

Oje, das wird schwer, das kann ich Dir jetzt schon versprechen. Versuche das zu klären mit der Bank. Sprich: Die sollen Dir eine Lösung vorschlagen.

Und wie gesagt, wenn da noch andere Zahlung draufgehen: Sofort das Konto ändern. Das, was jetzt drauf ist, kann u.U. weg sein.

Warum haben die Kinder das Erbe abgelehnt? Ist es denn überschuldet?

Inesina 
Fragesteller
 06.06.2017, 12:10
@tinalisatina

Ja, er hatte Schulden...aber für mich ist es trotzdem unverständlich, da ja drauf steht von wem und an wen, das Geld ist..na ja mal schauen, trotzdem danke für deine Antworten

MH1208  06.06.2017, 13:30
@Inesina

De facto ist es unzulässig, Geld, welches für Person A bestimmt ist, auf ein Konto von Person B laufen zu lassen. Klar, die Praxis sieht oft anders aus, aber das ändert nichts an der Gesetzeslage. Beispiel: Person A hat eine Pfändung am Hals und "versteckt" so Einkommen, welches eigentlich dem Gläubiger zustehen würde. Ihr wart nicht verheiratet und lt. deiner Schilderung hattest du keine (General)Vollmacht, welche über den Tod hinaus besteht, sondern nur eine Verfügungsberechtigung, die mit diesem erlischt. 

Eigentlich hast du nur eine Chance an das Geld zu kommen, wenn der Erbe, Nachlassverwalter, oder wer auch immer nachweislich Anrecht auf Zugriff und Weisungsberechtigung zum Konto hat, die Überweisung vom Jobcenter zurückgibt, mit Begründung es ist kein Geld zu Gunsten des Verstorbene, und du dem Jobcenter im selben Zug deine eigene Kontoverbindung mitteilst.

So gehst du einmal gesetzeskonform vor, da dein Geld dann auf deine Bankverbindung läuft und du hast künftig keine Probleme mehr mit dem Erbenkonto, um welches es hier geht. 

tinalisatina  06.06.2017, 14:03
@MH1208

"De facto ist es unzulässig, Geld, welches für Person A bestimmt ist, auf ein Konto von Person B laufen zu lassen."

Ähem, wie kommst Du darauf? Jeder kann Geld auf andere Konten überweisen. Dass damit gleich etwas Ungesetzliches passieren muss, ist eine ganz andere Sache.

tinalisatina  06.06.2017, 14:05
@Inesina

@inesina: Na ja, so unverständlich ist es nicht. Es ist nicht Dein Konto und Du hast keine Zugriffsrechte mehr. Du kannst wirklich nur hoffen, dass das Geld unbürokratisch an Dich ausbezahlt wird. Oder zurücküberwiesen an das JC und dann neu angewiesen. Wie gesagt: Schnellstens ein eigenes Konto eröffnen. Und evtl. mit dem JC sprechen und die Lage erklären. Vielleicht kannst Du einen Vorschuss erhalten.

MH1208  06.06.2017, 14:33
@tinalisatina

Wenn ich Geld an jmd. überweise, dann weil ich demjenigen Geld schenken/zurückzahlen/etc. möchte. Wenn ich aber das mir zustehende Gehalt/Arbeitslosengeld/Rente an eine nicht auf mich lautende Bankverbindung überweisen lasse, ist das unzulässig, weil ja z. B. eine Pfändung gegen mich bestehen könnte. Würde ich lt. Pfändungsfreigrenze z. B. mtl. 1.000 EUR bekommen, aber 1.500 EUR verdienen, werden 500 EUR gepfändet. Gehen die 1.500 EUR aber auf das Konto meiner Mutter z. B., kann sie alles abheben und mir überreichen, und meine Gläubiger gehen leer aus. Um solchen Modellen vorzubeugen, wurde diese Unzulässigkeit erlassen. Dabei geht es nicht darum, dass ich jemandem 50 EUR überweise im Onlinebanking und er sie für mich abhebt, weil meine ec-Karte kaputt ist und ich dringend Bargeld brauche, sondern um "ernsthafte" Sachverhalte. 

Ich hoffe, das war nun verständlicher.

tinalisatina  06.06.2017, 15:28
@MH1208

Ist das nur so, wenn ein Pfändungsbeschluss besteht oder generell?

Dass man mit einem anderen Konto seine Pfändung nicht umgehen darf, ist schon klar. Aber dass das generell verboten ist ...

MH1208  06.06.2017, 16:25
@tinalisatina

Es ist grundsätzlich generell so, dass "erwirtschaftetes Geld" (damit meine ich auch Harz4, Rente, usw., wollte einen Sammelbegriff...) nur auf ein Konto laufen darf, bei dem du Kontoinhaber bzw. Kontomitinhaber bist. In der Praxis fällt es nur keinem auf, wenn sich jemand nicht daran hält. Wieso das so ist, ist eigentlich ganz simpel: jemand bestellt was online und vergisst einfach unabsichtlich die Rechnung zu bezahlen, weil er gerade im Umzugsstress ist. So, nun gibt man seine neue Adresse ja nicht bei allen Onlineshops an, bei denen man jemals bestellt hat. Also schickt der Onlineshop Mahnung 1, 2 und vielleich 3 raus, keine kommt an wg. Umzugs. Pow, Pfändung - natürlich alles mal verkürzt und vereinfacht formuliert. Und dann? Du weißt nicht so recht weshalb, weil du die Rechnung einfach vergessen hast. Kann ja wirklich mal passieren. Sprich: wenn die Pfändung kommt, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, da muss dein Geld auf dein Konto gehen. 

Das manche Verbraucher sagen "Hä, unlogisch, wieso denn, etc." verstehe ich, ist aber eben nunmal so.  

tinalisatina  06.06.2017, 20:15
@MH1208

Eine gewisse Logik hat das schon. Ich wusste nur nicht, dass es dafür eine gesetzliche Regelung gibt. Hast Du zufällig einen Paragraphen, Urteile oder sowas?

Rolf42  06.06.2017, 22:31
@tinalisatina

Das ergibt sich m.W. aus den bei der Kontoeröffnung gemäß § 8 Geldwäschegesetz gemachten Angaben zum Kontoinhaber und dem wirtschaftlich Berechtigten.

Im Regelfall ist der Kontoinhaber gleichzeitig der wirtschaftlich Berechtigte, und er verpflichtet sich, das Konto nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu nutzen.

Die Nutzung des Kontos zum Empfang von Zahlungen, die für andere Personen bestimmt sind, ist damit unzulässig.

tinalisatina  07.06.2017, 14:05
@Rolf42

Ahhh, alles klar. Danke

BurgN  08.06.2017, 18:01
@Inesina

Es ist egal was darauf steht. Wenn die Kontonummer stimmt, dann wird's gutgeschrieben.

Hallo,

ob die Vollmacht über den Tod hinaus gilt steht in der Vollmacht. Augenscheinlich ist das hier nicht der Fall bzw. deine Vollmacht erloschen.

Verfügungsberechtigt über das Konto sind demnach die Erben. Du musst Dich an diese wenden und die Auszahlung verlangen.

Grundsätzlich ist das Konto das Konto Deines verstorbenen Lebensgefährten und Dein Geld hat darauf erst einmal nichts zu suchen.

Schöne Grüße

BurgN  08.06.2017, 18:07

Hallo,

Folgende Empfehlung:

1. Eigenes Konto eröffnen und Zahlungen darauf umleiten

2. Rechtsnafolger Feststellen (über Amtsgericht)

3. von demjenigen die Herausgabe des Geldes fordern.

Wenn das Erbe überschuldet ist, dann befindest Du Dich in einem Topf mit allen anderen Gläubigern.

Schöne Grüße

Lebensgefährte, du kommst an das Konto nicht mehr ran. Mit dem Tod düfte die Vollmacht erloschen sein.

Man lasse die Kontoverbindung beim JC ändern

man gehe persönlich zur Bank, da es eine Regelmäßigkeit gibt, müsste dir das Geld überwiesen werden, wirst wohl ein neues Konto eröffnen müssen. 

Einen Erbschein wirst nicht bekommen, sofern kein Testament besteht. Gesetzliche Erbfolge.


Den Erbschein wirst sicherlich brauchen. Ist ja auch klar die können dir nicht einfach das Geld geben vielleicht wollte er es ja seiner Tochter geben(Beispiel).. bzw. spenden und daher dürfen sie es ohne Nachweis nciht aushändigen.

Ich hoff du bekommst das geklärt Liebe Grüße und viel Glück das wird schon!

Inesina 
Fragesteller
 06.06.2017, 11:50

Die Kinder haben die Erbschaft abgelehnt und ich bekomme keinen da ich ja nicht verheiratet war.

schelm1  06.06.2017, 12:18
@Inesina

Die Ablehnung dürfte auf eine Überschuldung des Erbes hinweisen. Die Gläubiger werden über Ihre Schenkung höchst erfreut reagieren!

Geld auf dem Konto Dritter gehört Ihnen nicht!

Mit dem Tod des Kontoinhabers erlöschen automatisch die Verfügungsrechte.

Das Geld steht den Erben oder ggfs. noch existenten Gläubigern des Verstorbenen vorrangig zu.

Sofern Sie dem bedauernsdwerten Verstorbenen regelmäßig Geldgeschenke gemacht haben, können Sie die nun nicht zurückfordern, da auch das Finanzamt hier evtl. noch Schenkungssteuern geltend machen könnte.

Inesina 
Fragesteller
 06.06.2017, 11:52

Es ist doch nicht sein Geld, das Geld wurde auf meinem Namen überwiesen. 

schelm1  06.06.2017, 12:14
@Inesina

Es wurde als ein Geschenk Ihrerseits auf sein Konto als dem von Ihnen glücklichen Beschenkten überwiesen!

Hätten Sie z.b. mit ihm einen Darlehensvertrag mit Rückzahlungsberinbarung über die einzelnen Überweisungsbeträge geschlossen, dann könnten Sie einen Anspruch als Gläubiger gegenüber den Erben anmelden.

So ist die Kohle einfach futsch!

MH1208  06.06.2017, 14:36
@Inesina

Na und? Man kann alles in den Verwendungszweck schreiben und nur weil da John Smith drinnen steht, hat deshalb noch nicht jeder 4. Amerikaner ein Anrecht darauf. Der Verwendungszweck soll Empfänger und Absender helfen eine Zahlung besser zuordnen zu können, ist sonst aber quasi zu gar nichts gut und drückt erst Recht keinen gesetzlichen Anspruch o. Ä. aus

BurgN  08.06.2017, 18:03
@Inesina

Richtig, es ist nicht sein Geld. Du hast einen Herausgabeanspruch an ihn bzw. seine Erben. Die Müssen Dir das geben. Die Bank ist keine Erbin.

schelm1  08.06.2017, 18:40
@BurgN

Gut! - Es gibt schlechtere Witze! Aber ein Konto weist nunmal das Guthaben des Kontoinhabers aus, und nicht das eines Überweisungsauftaggebers.

Möchte der sein Geld für sich behalten, dann muß er ein eigenes Konto auf seinen Namen unterhalten.

Geld auf Konten eines Dritten gehört dem Kontoinhaber oder im vorliegenden Fall seines Ablebens, seinen Erben.

Die Bank verhält sich vollkommen richtig, wenn Sie bis zum Bekanntwerden berechtigter Erben einstweilen evtl. vorhandenes Guthaben einfriert.