Wie komme ich als Student aus der Privaten Krankenversicherung wieder raus?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast Dich von der Krankenversicherungspflicht für Studenten zugunsten der PKV befreien lassen- diese Befreiung ist nicht widerrufbar und darüber wurdest Du auch schriftlich in Kenntnis gesetzt. Solange Du Student bist, kannst Du nicht zur GKV zurück. Du hast es beantragt und selbst unterschrieben, es war Dein Wahlrecht nicht das des Sozialstaats, den Du nun beschimpfst.

AronBB04 
Fragesteller
 23.01.2013, 23:08

Ja ich weiß, aber ich habe gehofft, dass man so was wie einen Antrag auf Aktualisierung stellen kann. Aber wie sieht des aus wenn ich mich kurzzeitig Exmatrikuliere und dann an einer anderen Uni wieder Immatrikuliere?

Kunterbunt23  24.01.2013, 05:09
@AronBB04

Das ändert dann auch nichts. Du bist als Student von der Krankenversicherungspflicht befreit und zwar für immer. Sorry, aber es ist tatsächlich unwiederrufbar.

AronBB04 
Fragesteller
 24.01.2013, 09:56
@Kunterbunt23

hm blöd.

Und wenn ich ein Semester aussetze und in dieser Zeit festangestellt bin? Weil ich ja in der Zeit kein Student bin. Und vielen dank für deine fachmänische Beratung.

Kunterbunt23  27.01.2013, 08:51
@AronBB04

Du kannst zwar ein Semester aussetzen, aberdas nutzt Dir nix, denn sobald Du Dich wieder einschreibst, bist Du wieder Student und als solcher bist und bleibst Du von der KVdS befreit. §8 Absatz 2 Satz 3 SGB V (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__8.html) sagt aus, dass die Befreiung unwiderrufbar ist und auch bleibt, egal was Du machst.

Du könntest einen Fachanwalt für Versicherungsrecht um Rat fragen (eventuell mit Beratungshilfeschein vom Amtsgericht; dort wegen entsprechendem Antrag anrufen) oder einen Versicherungsberater nach § 34e Gewerbeordnung (keinen Versicherungsvermittler! Ob es ein Berater nach § 34e ist, steht im Impressum der Website), auch bei diesem selbstverständlich honorarpflichtig. Wenn, dann wissen solche Beraterpersonen etwas bzw. eine Notlösung. Da es bei dir noch um eine längere Versicherungszeit zu gehen scheint, lohnt sich das Beratungshonorar. Verbraucherzentrale kann man vergessen, haben keine Leute mit entsprechend vertieftem Sachwissen und sind sehr teuer (!!) - wenn du es nicht glaubst, fühle dort mal wegen dem Beratungshonorar vor... Solltest Du eine schriftliche Ablehnung deiner PKV haben, dich aus dem Vertrag zu entlassen, könntest du (kostenfrei) den Ombudsmann für die PKV anrufen, siehe hier: http://schlichtungsportal.de/versicherungsombudsmann-pkv/ Er ist zwar auch an die Rechtslage gebunden, erreicht aber manchmal Kulanzregelungen für die Versicherten.

840,--€ PKV Beitrag klingt etwas utopisch. Das ist ja Premiumklasse in ihrem Alter. Hier sollten sie ansetzen und sich beraten lassen, man kann Leistungspakte abwählen. Z.B. brauchen Sie sicher keine kieferorthopädische Behandlung mehr. Ich würde den Vertrag mal von einem Versicherungsberater durchleuchten lassen, sicher kann er empfehlen,. was abgelegt werden kann. Evtl. weiß er auch eine günstigere Versicherung, dann können sie dorthin wechseln. Nur die Tür zur GKV ist, auch mit allen Tricks verschlossen, immer wenn es uns Studium geht.

...wenn du schon nicht herauskommst, dann könntest du doch sicherlich in einen günstigeren Tarif wechseln. Macht das die bisherige PKV nicht mit, dann kündige und such dir eine PKV mit einem wirklich günstigen Studenten-Tarif.

Hallo,

die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung ist für die Dauer des Studiums unwiderruflich (§ 8 SGB V). Vor der Unterschrift auf dem Befreiungsantrag hätte man sich von einer gesetzlichen Krankenkasse über die genauen Auswirkungen beraten lassen sollen.

Bei Bedürftigkeit kann man Bafög beantragen und erhält dann auch einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen.

Gruß

RHW

AronBB04 
Fragesteller
 24.01.2013, 22:41

erstmal vielen dank für die Antwort.

eine Frage habe ich dann aber noch, kann ich einfach so meine PKV wechseln um mir die mit den niedrigsten Studentenbeiträgen zu suchen?

RHWWW  25.01.2013, 18:15
@AronBB04

In jedem PKV-Vertrag ist eine Kündigungsfrist angegeben, die einzuhalten ist.

Bei der neuen Versicherung sind immer Gesundheitsfragen zu 100% korrekt anzugeben (auch zur Vergangenheit):

http://www.test.de/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-0/

Bei kritischen Erkrankungen wird ein Zuschlag erhoben oder der Versicherungsantrag komplett abgelehnt. Bei verschwiegenen Angaben kann das PKV-Unternehmen den Vertrag beenden.

Bei den Leistungen gibt es häufiger wesentliche Unterschiede bei Psychotherapie (z.B. Prüfungsangst, Burnout), Kuren/Reha, Hilfsmittel, teilweise auch bei Heilmitteln.