Wie kann man sich im Kaufvertrag vor Schäden absichern?

4 Antworten

Ich werde nicht schlau aus deinen Fragen. ;-)

Sobald dein Erwerb vom Standard abweicht, benötigst du auch Formulierungen, welche vom Standard abweichen. Besichtigen mit einem Bausachverständigen, Bebauungsplan, Baugenehmigung, Altlastenkataster einsehen und prüfen.

Ansonsten kaufst du "gekauft wie gesehen". Dinge oder Eigenschaften, welche der Verkäufer zusichert, gehören in den Kaufvertrag.

Keine Abreden außerhalb des Kaufvertrages.

Bis zum Besitzübergang liegt das Risiko des zufälligen Untergangs beim Verkäufer, danach beim Käufer. Könnte man auch für beide Seiten abweichend vereinbaren.

Einen Kaufvertrag erst unterschreiben, wenn man ihn auch verstanden hat.

Wenn ihr jetzt das Haus kauft, steht das ein halbes Jahr leer? Oder habt ihr einen Mieter? Wenn es leer steht, könntet ihr auch eher einziehen. Habt ihr einen Mieter, dann erhaltet ihr Miete und seid für den Istzustand des Hauses verantwortlich. So wie ihr es jetzt kauft, so gehört es euch auch. Mit allen Mängeln. Andernfalls hättet ihr womöglich mehr Geld dafür bezahlen müssen. Macht der Mieter etwas kaputt, muß er dafür gerade stehen.

Fragt euren Notar.

Alle Mängel unter Anwesenheit von Zeugen aufnehmen und aufschreiben und vor Ort noch Unterschreiben lassen. Zusätzlich dann alle Mängel die aufgeschrieben wurden beim Notar ,den Ihr sowieso braucht, mit in den Kaufvertrag aufnehmen lassen.

Dafür nimmt der Notar seine Standardklausel zur Gewährleistung in den Kaufvertrag auf. Nach der haftet der Verkäufer in der Regel für Mängel, die über die gewöhnliche Abnutzung hinaus gehen und zwischen Besichtigung und Übergabe entstehen.