Wie kann man sich gegen selbstverursachte Schäden in seiner Eigentumswohnung absichern?

3 Antworten

Was nun, falls ich versehentlich beim Bohren ein Wasserrohr erwische?

Für Schäden an deinem Hausrat (Möbel, Klamotten etc.) greift in einem solchen Fall deine Hausratversicherung. Um auf Nummer sicher zu gehen solltest du schauen, dass auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Schadens verzichtet wird.

Rolli0099 
Fragesteller
 26.07.2016, 15:31

Danke für die Antwort. Allerdings ging es mir um so Sachen wie Wände oder Decken, die durch einen selbstverursachten Schaden in Mitleidenschaft gezogen werden und dann ja nicht von der Hausratsversicherung gedeckt werden. Fall ich da was falsch mache (z.B. Wasserleitung angebohrt --> der GAU), habe ich schnell einen Schaden von zigtausend Euro verursacht.

NochWasFrei  26.07.2016, 15:34
@Rolli0099

Für Schäden an Wänden und Decken gibt es doch hoffentlich eine Gebäudeversicherung, welche die Eigentümergemeinschaft abgeschlossen hat, oder nicht?

NochWasFrei  26.07.2016, 15:50
@Rolli0099

Um etwas weiter auszuholen:

Schäden an Decken und Wänden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel sind über die Gebäudeversicherung gedeckt. Hier ist erstmal nebensächlich ob du den Schaden verursacht hast. Falls du wirklich selbst Schuld bist, zahlt trotzdem erstmal die Gebäudeversicherung. Für Schäden am Gemeinschaftseigentum würde die Gebäudeversicherung evtl. Regreß von deiner Privathaftpflicht fordern.

Mir ist erst jetzt aufgefallen, dass du ja vielleicht auch ganz andere Schäden meinen könntest (weil du nur das Beispiel Leitungswasser genannt hast, wofür eben die Gebäudevers. da ist)

Für alle anderen Schäden (du bohrst ein Loch und plötzlich stürzt die Wand zusammen...) die du selber verursachst gilt das was Norbert Uhrig weiter unten schreibt:

Schäden am Gemeinschaftseigentum (welches ja nicht dir gehört) zahlt deine Haftpflicht, weil ein Dritter geschädigt ist.

Schäden am Sondereigentum zahlt niemand (weil Eigenschaden)und sind auch nicht versicherbar.

Die Versicherung, bei der Du Deine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kann Dir sicher ein vernünftiges Angebot machen. Fragen kostet ja nix.  Hier auch nicht. Nur sind hier nicht so viele Fachleute unterwegs.

Bei einer Eigentumswohnung muss man unterscheiden zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum.

Wenn du ein Schaden verursachst am Gemeinschaftseigentum zahlt dies deine Privathaftpflichtversicherung.

Ein Schaden am Sondereigentum (der gehört dir) wird nicht bezahlt.

Was zum Gemeinschaftseigentum gehört, kannst du nur in der Teilungserklärung nachlesen.

Auf jeden Fall empfehle ich dir eine Glasversicherung, Privathaftpflicht und Hausratversicherung abzuschließen.

Gruß N.U.

Rolli0099 
Fragesteller
 26.07.2016, 15:45

Wunderbar, das hilft mir schon mal sehr viel weiter! Herzlichen Dank!

ParanoidFerret  28.07.2016, 04:19
@Rolli0099

Soweit es sich um einen Wasserschaden am Gebäude handelt, ist das zuerst mal ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Für die Beseitigung der Schadenursache wird diese nicht zahlen - wohl aber für die Schäden am Gebäude, die durch "bestimmungswidrig ausgetretenes Wassers" entstanden sind. AUCH den Schaden in deiner eigenen Wohnung.

In aller Regel wird nicht weiter nach der Schuldfrage geforscht. Wenn aber doch, tritt für von dir schuldhaft verursachte Schäden am Gemeinschaftseigentum deine Privathaftpflichtversicherung ein. NICHT aber für den Schaden in deiner Wohnung :)

Stellt die Versicherung fest, dass du nicht haftpflichtig bist, zahlt sie nicht. In der Regel wird sie die Forderung der WEG gerichtlich abwehren. Gleichzeitig bist du dann auch nicht zur Zahlung verpflichtet, weil festgestellt ist, dass du nicht haftpflichtig bist.

Zum Gemeinschaftseigentum gehört alles, was in der Teilungserklärung nicht als Sondereigentum ausgewiesen ist. Allerdings sind die meisten Teilungserklärungen fehlerhaft. Konstuktive Bestandteile des Gebäudes gehören immer zwingend zum Gemeinschaftseigentum, auch wenn sie in der Teilungserklärung dem Sondereigentum zugewiesen sind.


Apolon  28.07.2016, 12:47
@ParanoidFerret

In aller Regel wird nicht weiter nach der Schuldfrage geforscht.

Falsch, bei jeder Schadensursache muss geprüft werden, wer oder was den Schaden verursacht hat, denn sonst darf der Schaden ja auch nicht erstattet werden.

NICHT aber für den Schaden in deiner Wohnung :)

Dafür gibt es ja die Wohngebäudeversicherung, bzw. Hausratversicherung!

Konstuktive Bestandteile des Gebäudes gehören immer zwingend zum Gemeinschaftseigentum, auch wenn sie in der Teilungserklärung dem Sondereigentum zugewiesen sind.

Aus deinem Text wird man nicht schlau.

Da ist es schon sinnvoller den Gesetzestext zu lesen:

https://dejure.org/gesetze/WEG/5.html