Wie kann man bei Mobbing am Arbeitsplatz vorgehen?
Folgendes ich werde von zwei Kolleginen gemobbt.
Ich arbeite und mache und die chillen und schieben allés zu mir.
Dann lästern sie über mich und habe jetzt den Beweis dafür das Sie lästern, die eine wollte Ihrer Kollegin eine Läster E-Mail Nachricht senden und ist auf den flaschen Verteiler gekommen und ich habe es bekommen.
Das ist nicht das erste mal sie versucht mich ständig schlecht zu machen wo es geht, jeder ist schon genervt davon aber sie hört nicht auf, und chef und chefin machen nichts da die Kollgegin es ja nicht so meint, aber ich habe den Beweis das sie mich schlecht macht, was kann ich tun?
Arbeitsgericht? Was bekommt man dann?
11 Antworten
Vor Gericht zu gehen ist sehr Nervenaufreibend und führt in diesem Fall nicht immer zum Erfolg.
Zum Chef zu gehen, heißt meistens nicht erhört zu werden.
Du solltest klar deine Grenzen setzen, zum Beispiel in dem du allen aus deinem Umkreis lautstark und deutlich bekannt gibst, dass es Kolleginnen gibt, die über dich und wahrscheinlich noch über andere herziehen. Du musst das Thema großmachen, damit jeder davon weiß. Glaube mir, die anderen werden sich stark für dich machen und spätestens wenn das Thema groß wird, wird sich der Chef höchstpersönlich darum kümmern.
Wichtig ist, dass du dich nicht in eine Opferrolw stellst und sagst wie verletzt du bist, sondern mit dem Finger auf die zeigst und sagst, dass diesen Menschen kein Vertrauen entgegengebracht werden kann. Dass diese Menschen die Umwelt vergiften und dies unterbunden werden muss. Gelästert wird immer nur im kleinen stillen Kreis. Sobald alle wissen WER und WORÜBER lästert und es zum Tagesthema wird, werden die kleinlaut.
Du kannst auf Unterlassung klagen und Strafanzeige erstatten.
§ 185
Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
https://dejure.org/gesetze/StGB/185.html
§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
Welche Rechte haben Betroffene gegenüber Kollegen?
Kommt es zu strafbaren Handlungen durch Arbeitskollegen, d.h.
zu Beleidigungen,
zur Verbreitung von Gerüchten, die den Betroffenen verächtlich machen,
zu Tätlichkeiten, d.h. zur Anwendung oder konkreten Androhung körperlicher Gewalt,zu einer sexuellen Nötigung,zu sexuellen Belästigungen im Sinne von § 3 Abs.4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
zu einer Belästigung im Sinne von § 3 Abs.3 AGG, d.h. zu einer Verletzung der Würde des Betroffenen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, und wird dabei ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen,
so hat der betroffene Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Täter auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen und zudem strafrechtlich zu belangen, d.h. Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede, Körperverletzung oder sexueller Nötigung zu erstatten.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Mobbing_Rechte.html
Können Betroffene wegen Mobbings die Arbeit verweigern?
Der von rechtswidrigen Schikanen betroffene Arbeitnehmer hat weiterhin, falls der Arbeitgeber von den Vorfällen weiß und dagegen nichts unternimmt, gemäß § 273 Abs.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das Recht, seine Arbeitsleistung zu verweigern, solange die rechtswidrigen Schikanen andauern, d.h. er hat ein Zurückbehaltungsrecht. § 273 Abs.1 BGB lautet:
"Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht)."
Da fehlt noch was von dem Artikel aber es wird immer gesagt das sei vulgär... kp wieso
Einige Ansätze hast du hier ja schon erhalten, insbesondere rechtliche Würdigungen. Ich versuche das Thema Mobbing mal aus meiner beruflichen Praxis zu beleuchten.
Generell gibt es keine feststehende Definition von Mobbing. Alleine dies führte bei gerichtlichen Verfahren zu erheblichen Problemen. Das Bundesarbeitsgericht hat einmal entschieden, dass auch härtere Auseinandersetzungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nicht zwingend Mobbing darstellen. Alleine die Tatsache, dass 2 Kolleginnen lästern stellt für sich noch kein Mobbing dar. Andere nett und zuvorkommend zu behandeln ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Was ich damit sagen will, oft muss man sich auch selbst an die Nase fassen und erst einmal überlegen, warum man diese Mobbingsituation zugelassen hat. Bitte nur als Anregung verstehen. Es mag auch Menschen geben, die ziemlich eklig sind und da hilft alle Reflexion nichts.
Alle arbeitsgerichtlichen Verfahren führen in 90 % der Fälle ins Leere. Der Mobbingvorwurf kann nicht nachgewiesen werden und für den Arbeitnehmer ist dies dann eine noch schwierigere Situation. Eine erfolgreiche Klage unterstellt, gibt es nach deutschem Recht minimale Schadensersatzansprüche und ein Unterlassungsanspruch der kaum durchzusetzen ist.
Es gibt natürlich Extremsituationen in denen rechtliche Schritte ergriffen werden müssen. Etwa Fälle von körperlichen Übergriffen. Hier würde ich eher davon abraten. In allererster Linie denke ich bist du persönlich angesprochen. Du musst die Kolleginnen zur Rede stellen. Meine Mutter hätte gesagt, macht dich stark und lass dich nicht ärgern. Ich weiß, einfacher gesagt als getan. Aber leider neigen gemobbte Mitarbeiter oft dazu sich selbst hier in die Opferrolle zu bringen. Vielleicht auch eine der Kollegin raussuchen und ein Gespräch unter 4 Augen führen.
Darüber hinaus gegebenenfalls den Betriebsrat einschalten. Auch die Einschaltung des Vorgesetzten kann hilfreich sein. Psychologisch gibst du den Kolleginnen damit natürlich das Gefühl der Stärke. Du alleine schaffst es nicht und musst deswegen eine 3. Kraft einschalten.
Bitte nur als Anregungen verstehen. Gerade in diesem Bereich gibt es nur sehr selten pauschale Antworten. Meine Erfahrung ist, auch dies ist jetzt sehr vereinfachend, dass das Arbeitsgericht nur hilft wenn du über einen Vergleich aus dem Arbeitsverhältnis gehen möchtest. Ansonsten Gespräche führen. Vielleicht über eine Versetzung nachdenken? Die Menschen kannst du gegebenenfalls nicht ändern und musst eben bei dir ansetzen. Ein Arbeitsgerichtsverfahren halte ich in der Regel nicht für zielführend. Ein Arbeitsgericht wird kein Urteil erlassen, in dem steht das Kolleginnen nicht lästern dürfen.Im Zweifel ist dies natürlich alles mit der Rechtsberatung des Vertrauens im Detail durchzusprechen.
So traurig es ist, aber so wie Du eure Firma beschreibst, würde ich mir einen neuen Job suchen. Deine Gesundheit und auch Dein Geldbeutel werden es Dir danken.
immer erstmal beweise sammeln.habe so meine arbeit vor jahren verloren.bei einem kirchlichen träger.dahinter steckte die gesamte Führungsriege.hat mich viel Geld, Gesundheit, Anwälte usw. gekostet.vor einem Arbeitsgericht ist es sehr schwierig.da diese nicht echt auf Mobbing vorbereitet. selbst in der Familie wo ich juristische Hilfe hatte.haben sich an den Begründungen zähne ausgebissen.also Mobbing ist und bleibt leider an der psyche hängen.da man die Fehler immer bei sich selber sucht.wünsche dir viel glück