Wie kann man bei Mobbing am Arbeitsplatz vorgehen?

11 Antworten

Vor Gericht zu gehen ist sehr Nervenaufreibend und führt in diesem Fall nicht immer zum Erfolg.
Zum Chef zu gehen, heißt meistens nicht erhört zu werden.
Du solltest klar deine Grenzen setzen, zum Beispiel in dem du allen aus deinem Umkreis lautstark und deutlich bekannt gibst, dass es Kolleginnen gibt, die über dich und wahrscheinlich noch über andere herziehen. Du musst das Thema großmachen, damit jeder davon weiß. Glaube mir, die anderen werden sich stark für dich machen und spätestens wenn das Thema groß wird, wird sich der Chef höchstpersönlich darum kümmern.
Wichtig ist, dass du dich nicht in eine Opferrolw stellst und sagst wie verletzt du bist, sondern mit dem Finger auf die zeigst und sagst, dass diesen Menschen kein Vertrauen entgegengebracht werden kann. Dass diese Menschen die Umwelt vergiften und dies unterbunden werden muss. Gelästert wird immer nur im kleinen stillen Kreis. Sobald alle wissen WER und WORÜBER lästert und es zum Tagesthema wird, werden die kleinlaut.

Du kannst auf Unterlassung klagen und Strafanzeige erstatten.

§ 185
Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
https://dejure.org/gesetze/StGB/185.html
§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§  11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
Wel­che Rech­te ha­ben Be­trof­fe­ne ge­genüber Kol­le­gen? 
Kommt es zu straf­ba­ren Hand­lun­gen durch  Ar­beits­kol­le­gen, d.h.
zu Be­lei­di­gun­gen,
zur Ver­brei­tung von Gerüch­ten, die den Be­trof­fe­nen verächt­lich ma­chen,
zu Tätlich­kei­ten, d.h. zur An­wen­dung oder kon­kre­ten An­dro­hung körper­li­cher Ge­walt,zu ei­ner se­xu­el­len Nöti­gung,zu se­xu­el­len Belästi­gun­gen im Sin­ne von  § 3 Abs.4 All­ge­mei­nes Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG)
zu ei­ner Belästi­gung im Sin­ne von § 3 Abs.3 AGG, d.h. zu ei­ner Ver­let­zung der Würde des Be­trof­fe­nen aus Gründen der Ras­se oder we­gen der eth­ni­schen Her­kunft, des Ge­schlechts, der Re­li­gi­on oder Welt­an­schau­ung, ei­ner Be­hin­de­rung, des Al­ters oder der se­xu­el­len Iden­tität, und wird da­bei ein von Einschüchte­run­gen, An­fein­dun­gen, Er­nied­ri­gun­gen, Entwürdi­gun­gen oder Be­lei­di­gun­gen ge­kenn­zeich­ne­tes Um­feld ge­schaf­fen,
so hat der be­trof­fe­ne Ar­beit­neh­mer die Möglich­keit, die Täter auf Un­ter­las­sung in An­spruch zu neh­men und zu­dem straf­recht­lich zu be­lan­gen, d.h. Straf­an­zei­ge we­gen Be­lei­di­gung, übler Nach­re­de, Körper­ver­let­zung oder se­xu­el­ler Nöti­gung zu er­stat­ten.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Mobbing_Rechte.html
Können Be­trof­fe­ne we­gen Mob­bings die Ar­beit ver­wei­gern? 
Der von rechts­wid­ri­gen Schi­ka­nen be­trof­fe­ne Ar­beit­neh­mer hat wei­ter­hin, falls der Ar­beit­ge­ber von den Vorfällen weiß und da­ge­gen nichts un­ter­nimmt, gemäß   § 273 Abs.1 Bürger­li­ches Ge­setz­buch (BGB) das Recht, sei­ne Ar­beits­leis­tung zu ver­wei­gern, so­lan­ge die rechts­wid­ri­gen Schi­ka­nen an­dau­ern, d.h. er hat ein   Zurück­be­hal­tungs­recht. § 273 Abs.1 BGB lau­tet:
"Hat der Schuld­ner aus dem­sel­ben recht­li­chen Verhält­nis, auf dem sei­ne Ver­pflich­tung be­ruht, ei­nen fälli­gen An­spruch ge­gen den Gläubi­ger, so kann er, so­fern nicht aus dem Schuld­verhält­nis sich ein an­de­res er­gibt, die ge­schul­de­te Leis­tung ver­wei­gern, bis die ihm gebühren­de Leis­tung be­wirkt wird (Zurück­be­hal­tungs­recht)."
IQInky2255  27.11.2018, 10:50

Da fehlt noch was von dem Artikel aber es wird immer gesagt das sei vulgär... kp wieso

Einige Ansätze hast du hier ja schon erhalten, insbesondere rechtliche Würdigungen. Ich versuche das Thema Mobbing mal aus meiner beruflichen Praxis zu beleuchten.

Generell gibt es keine feststehende Definition von Mobbing. Alleine dies führte bei gerichtlichen Verfahren zu erheblichen Problemen. Das Bundesarbeitsgericht hat einmal entschieden, dass auch härtere Auseinandersetzungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nicht zwingend Mobbing darstellen. Alleine die Tatsache, dass 2 Kolleginnen lästern stellt für sich noch kein Mobbing dar. Andere nett und zuvorkommend zu behandeln ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Was ich damit sagen will, oft muss man sich auch selbst an die Nase fassen und erst einmal überlegen, warum man diese Mobbingsituation zugelassen hat. Bitte nur als Anregung verstehen. Es mag auch Menschen geben, die ziemlich eklig sind und da hilft alle Reflexion nichts.

Alle arbeitsgerichtlichen Verfahren führen in 90 % der Fälle ins Leere. Der Mobbingvorwurf kann nicht nachgewiesen werden und für den Arbeitnehmer ist dies dann eine noch schwierigere Situation. Eine erfolgreiche Klage unterstellt, gibt es nach deutschem Recht minimale Schadensersatzansprüche und ein Unterlassungsanspruch der kaum durchzusetzen ist.

Es gibt natürlich Extremsituationen in denen rechtliche Schritte ergriffen werden müssen. Etwa Fälle von körperlichen Übergriffen. Hier würde ich eher davon abraten. In allererster Linie denke ich bist du persönlich angesprochen. Du musst die Kolleginnen zur Rede stellen. Meine Mutter hätte gesagt, macht dich stark und lass dich nicht ärgern. Ich weiß, einfacher gesagt als getan. Aber leider neigen gemobbte Mitarbeiter oft dazu sich selbst hier in die Opferrolle zu bringen. Vielleicht auch eine der Kollegin raussuchen und ein Gespräch unter 4 Augen führen.

Darüber hinaus gegebenenfalls den Betriebsrat einschalten. Auch die Einschaltung des Vorgesetzten kann hilfreich sein. Psychologisch gibst du den Kolleginnen damit natürlich das Gefühl der Stärke. Du alleine schaffst es nicht und musst deswegen eine 3. Kraft einschalten.

Bitte nur als Anregungen verstehen. Gerade in diesem Bereich gibt es nur sehr selten pauschale Antworten. Meine Erfahrung ist, auch dies ist jetzt sehr vereinfachend, dass das Arbeitsgericht nur hilft wenn du über einen Vergleich aus dem Arbeitsverhältnis gehen möchtest. Ansonsten Gespräche führen. Vielleicht über eine Versetzung nachdenken? Die Menschen kannst du gegebenenfalls nicht ändern und musst eben bei dir ansetzen. Ein Arbeitsgerichtsverfahren halte ich in der Regel nicht für zielführend. Ein Arbeitsgericht wird kein Urteil erlassen, in dem steht das Kolleginnen nicht lästern dürfen.Im Zweifel ist dies natürlich alles mit der Rechtsberatung des Vertrauens im Detail durchzusprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

So traurig es ist, aber so wie Du eure Firma beschreibst, würde ich mir einen neuen Job suchen. Deine Gesundheit und auch Dein Geldbeutel werden es Dir danken.

immer erstmal beweise sammeln.habe so meine arbeit vor jahren verloren.bei einem kirchlichen träger.dahinter steckte die gesamte Führungsriege.hat mich viel Geld, Gesundheit, Anwälte usw. gekostet.vor einem Arbeitsgericht ist es sehr schwierig.da diese nicht echt auf Mobbing vorbereitet. selbst in der Familie wo ich juristische Hilfe hatte.haben sich an den Begründungen zähne ausgebissen.also Mobbing ist und bleibt leider an der psyche hängen.da man die Fehler immer bei sich selber sucht.wünsche dir viel glück

Woher ich das weiß:Berufserfahrung