Ist Lästern rechtlich gesehen eine Straftat?

5 Antworten

Grundsätzlich würde ihre Aussage als Beweis vor Gericht reichen, so sie denn glaubwürdiger ist, als die der Gegenpartei.

Wenn die Zeugen, dass vor Gericht aussagen wäre es Verleumdung. Laut Paragraph 187 ist es das. Die Frage ist was genau gesagt worden ist. Es steht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Er soll gesagt haben, dass diese Person ein H******** sei. Das stimme wohl jedoch nicht und es gebe keine Beweise dafür, dass er das gesagt habe. Reichen die beiden Aussagen, um das zu beweisen, wenn er jedoch aussagt, dass er es nicht gesagt hat? 

Es gibt den Straftatbestand der "üblen Nachrede" oder so ähnlich. Das wäre ein Ansatzpunkt.

Wer solchen Lügenmist erzählt sollte auch dazu stehen. Das ist grottenschlecht. Ich wüsste was ich täte.

Aussage gegen Aussage bedeutet, dass nichts unternommen wird, weil nichts bewiesen werden kann!

Das ist mal komplett falsch.