Wie kann ich mich gegen die Türsteher wehren?
Hallo Leute!
Ich war am Donnerstag Abend in der Diskothek mit einigen Freunden. Wir sind alle zwischen 18 und 20. Ich selber bin 19. Ich hatte etwas viel getrunken und habe mich neben dem Eingang der Disko übergeben müssen. Der Türsteher meinte ich dürfe nicht mehr rein weil ich mich übergeben hatte. Ich fragte ob ich noch meine Jacke holen darf die in der Garderobe war. Er meinte nein. Ich nach unzähligen Diskussionen als ich versuchte reinzukommen gingen 3 Türsteher auf mich los zerrten mich nach draußen und warfen mich gegen eine Wand. Ich hatte nachher zahlreiche rote Flecken am Körper und es schmerzte. Ein Kumpel von mir der Türke ist wollten sie plötzlich nicht mehr reinlassen mit der Begründung das er Ausländer ist. Was können wir tun?
6 Antworten
Nichts. Der Türsteher hat Gebrauch von seinem Hausrecht gemacht, das ist seine Aufgabe. Ob er euch nun nicht mehr reingelassen hat, weil dein Freund Türke ist, du gekotzt hast oder ihm deine Schuhe nicht gefallen, ist völlig wurscht. Wenn man der Aufforderung nicht nachkommt, wird das eben durchgesetzt. Was die von dir beschriebeneKörperverletzung angeht, kannst du Strafanzeige stellen. Du musst aber beweisen können, dass sich das alles so abgespielt hat. Schlechte Karten hast du allemal. Du warst besoffen und wolltest der Aufforderung des Türstehers nicht Folge leisten. Auchdie Äußerungen bzgl. deines türkischen Freundes musst du dann beweisen können.
Ich nach unzähligen Diskussionen als ich versuchte reinzukommen
Du warst im Begriff Hausfriedensbruch zu begehen.
Da du kein Anspruch auf Eintritt hast, in der Hinsicht schonmal nichts.
Möglicherweise aber wegen Körperverletzung, dazu brauchst du Zeugen und wenn möglich ein Gutachten vom Arzt. Damit könnte man eine Anzeige stellen.
Naja, dann könnt ihr zur Polizei und Anzeige wegen Körperverletzung stellen.
Er hat sich unbefugt zutritt verschafft, das wird nix.
Das ist irrelevant. Körperverletzung ist dadurch nicht gerechtfertigt.
Schon, aber, Mach das mal einem klar der sich damit befassen muss. Anhand seiner aussagen ist das keine körperverletzung. Sorry, aber roter fleck (in anbetracht seines vergehens) ?? Ne sorry, deswegen schrieb ich auch er braucht ne gute rechtschutz um mit sowas durchzukommen.
Eine Rechtsschutzversicherung hilft dir nicht bei der Beweisführung, die zahlt lediglich deine Anwaltskosten.
Ob es nur ein Fleck ist, ist ebenfalls irrelevant, bereits das Anspucken einer Person ist Körperverletzung, obwohl er weder blutet noch gebrochene Knochen hat.
Das meine ich nicht damit.
Die meisten discos haben eh schon videoüberwachung und wenn dann zu sehn ist wie der gast sich aufführt..
Kann es gerechtfertigt sein das man ihn rauszerrt. Ob da rote flecke kommen oder nicht und sein volltrunkener zustand spielt ihm auch nicht gerade in die karten. Betrunkene leute sind ein hochrisiko für due securitys und für die gäste - zumal sie sich aufführen wie der fragesteller.
Insofern ist es gescheiter rechtschutz zu haben da man sonst selber die kosten trägt.
Das war dann ein teurer vollrausch.ich würd ihm ja sogar nich zu reinigungskosten verdonnern.
Ich weiss die tendenz neigt monentan dazu das der täter zum opfer wird.. Aber gottseidank kommt die justiz langsam drauf :/)
Stimmt schon, dennoch geht es darum wie die Türsteher ihn rausschmeißen, sind sie unverhältnismäßig grob gewesen, ist es nunmal Körperverletzung. Unerheblich ob der Gast betrunken war.
Viel Erfolg rechne ich ihm aber auch nicht zu. ^^
Ja natürlich, das WIE ist wichtig. Wenn er n blaues auge und blutergüsse hat schaut die sache anders auch. Aber gerechtigfertigt einen mann aus dem lokal "befördern"... Rote flecken hat man schnell xD
Aber trotzdem glaube ich eher der fragesteller leidet an seinem verletzten ego.
Xd
Zuerst mal: der türsteher hat das "hausrecht" verliehen bekommen.
Das heisst er kann nach (vorgaben vom besitzer) jeden reinlassen der ihm passt und jeden nicht reinlassen der ihm nicht passt. Du hast KEIN recht auf einen discobesuch. (In diesem sinne)
Ich persönliche glaube du übertreibst und versuchst dein verletztes ego wieder herzustellen.
Ein "roter fleck" ?
Du verunreinigst volltrunken den eingang der discothek, das heisst du bist ein risiko, man kann streeiten aber ich hätte dich halt zur garderobe begleitet umd deine jacke zu holen - eine jacke im sommer während einer hitzewelle, aber gut.
Du hast dir unbefugt zutritt verschafft - und du wunderst dich warum du rausgezerrt wirst ? Heutzutage geht von betrunkenen eine gefahr aus zumal sie sowiso unberechenbar sind.
Du kannst gerne zum arzt dir ein attest geben lasse und dann das lokal anzeigen.
Rechne aber nicht damit das es glatt geht. Deine freunde haben so gut wie null beweiskraft. Würde ich also nur riskieren wenn du einen guten rechtschutz hast.
Nichts. Deine Jacke abholen, die müssen sie dir geben, und dir 'nen andren Club suchen.
Wenn ein Türsteher sagt "Du gomms hier nit rain!" kommst du nicht rein. Ende der Diskussion. Die vertreten die Besitzer bei der Ausübung des Hausrechtes. Und sie dürfen die Durchsetzung des Hausverbotes notfalls mit Gewalt durch setzen!
Polizei rufen.
Wenn du allerdings alkoholisiert bist, oder laut, hilft dir selbst die Polizei nicht.
Am nächsten Tag ins Krankenhaus und die Flecken,etc. attestieren lassen und Anzeige machen.
Das kostet ihn nur 36€ davon würde ich abraten haha
Meine Freunde können es bezeugen.