Wie kann ich für meine Welpen im Kaufvertrag ein wirksames Vorkaufsrecht festhalten?
Wir erwarten demnächst einen Wurf Welpen, für die ich mir beim Verkauf das Vorkaufsrecht ausbedingen möchte. Allerdings möchte ich nicht, dass das nur so im Vertrag steht, sondern ich möchte das wirklich auch durchsetzen können, das ist mir sehr wichtig, denn ich nehme meine "Brut" auf jeden Fall zurück. Was muss ich beachten? Wie gehe ich am Besten vor? Welche Formulierungen sind wichtig? Und wie sieht es mit dem Vertrag aus, wenn der Hund ins europäische Ausland verkauft wird? Welches Recht gilt dann? Vielen Dank für die Hilfe!!
7 Antworten
Wenn du ein Vorkaufsrecht im Vertrag aufnehmen möchtest, würde ich dir raten, einen Anwalt für Vertragsrecht hinzuziehen und diesen den Vertrag formulaieren zu lassen.
Es sind hier nämlich einige Bedingungen zu beachten, damit das Vorkaufsrecht auch greifen kann (feste Preise, Zeitraum, bei dir speziell Ausland usw.).
Auf Aussagen hier im Forum würde ich mich an deiner Stelle nicht verlassen, wenn die Formulierung wasserdicht sein soll.
Ich würde Dir raten einmalig einen Anwalt für solche generelle Klauseln hinzuzuziehen.
Wichtig ist, dass Du für den Rückkauf bereits im Voraus den Kaufpreis ausmachst (je älter das Tier desto niedriger).
Und immer vereinbaren, dass ausschließlich deutsches Recht gilt.
Du solltest auch im Vertrag fixieren, ob eine Hündin wiederum zur Zucht eingesetzt werden darf oder nicht.
Und den Kaufpreis nicht zu niedrig ansetzen.
Um Deine Ansprüche durchzusetzen zu können, musst Du natürlich von einem Vertragsverstoß erfahren.
beim VDH gibt es mustervertraege. als zuechter wird dir da geholfen
Hi, ich denke das du bei der Formulierung drauf achten musst, den Käufer nicht in seinen Rechten einzuschränken, es darf ihm dadurch kein Nachteil entstehen. So würde ich ein Rückkaufpreis vereinbaren oder eintragen das der "Zeitwert" (ich weiss doofer Begriff für Tiere) bei der Abgabe dann bezahlt wird.
Im Fall vom Ausland wird man drauf achten müssen, das bei Rückgabe evtl Transportkosten entstehen, auch das muss geklärt sein.
da würde ich echt vorher ein Anwalt fragen, als Beispiel der hat nun den Hund und einer bietet 900,- eur, nun ist im Vertrag nur 600,- eur für den Rückkauf eingetragen. Da den Eigentümer dann 300,-eur weniger bezahlt werden würde, entsteht ihm ein Nachteil, der gesetzlich nicht abgesichert ist.
bin aber kein Anwalt, hab mich nur selber mal mit den Tierschutzverträgen auseinandergesetzt, wo echt viele Klauseln vor Gericht kein Bestand haben.
Man sollte natürlich Rückkaufsummen vereinbaren, die den Käufer nicht unangemessen benachteiligen. Die Höhe hängt auch vom Geschlecht und vom Alter sowie von der Rasse und anderen Bedingungen wie Gesundheit u. a. ab.
Wichtig ist vor allem, dass dem Züchter, dass Tier überhaupt zum Rückkauf angeboten werden muss, dieser sich also das Vorkaufsrecht vertraglich sichert.
Wir hatten in unseren Verträgen vom Züchterverband auch überall Vorkaufsrecht drin, aber festgestellt, dass das in der Praxis schwer durchsetzbar ist, weil man ja nicht weiß, was die Käufer so machen. Was ist z.B., wenn du erst nach 1 Jahr erfährst, dass ein Welpe weiterverkauft wurde?
Es besteht dann zumindest ein Schadenersatzanspruch gegen den ursprünglichen Käufer.
Das man das Tier vom neuen Besitzer zurückbekommt ist rechtlich nicht durchsetzbar, denn dieser wird es gutgläubig gekauft haben.
Das wird aber ein Prozess mit sehr ungewissem Ausgang. Das fängt schon an mit der Feststellung der Schadenshöhe. Wie groß ist der Schaden in Euronen?
Und ob man sich da drauf einlassen will mit dem Risiko, dass der Prozess verloren wird und an der eigentlichen Sache (Welpenverkauf) sowieso nichts mehr zu ändern ist, ist dann die nächste Frage.
Die Höhe des Schadens bestimmt sich nach der vorher vertraglich vereinbarten Rückkaufsumme zum Zeitpunkt des weiteren Verkaufs.
Ich habe doch geschrieben, dass (in der Regel) an dem Weiterverkauf rechtlich nichts geändert werden kann.
Bist du dir da sicher? Die Rückkaufsumme musste ja nicht ausgegeben werden und ist daher kein Schaden...würde ich mal vermuten.
Ich kann keine Garantie geben, wie ein Einzelrichter am Amtsgericht entscheiden wird. Entscheidend wird dann die individuelle Rechtsberatung sein. Und wichtig ist, dass man sich ein wirksames Vorkaufsrecht sichert.
Anstelle von Zeitwert sollten die Euros genau drin stehen, gestaffelt nach Alter mit Abzug bei Unerzogenheit.