Wie kann ich feststellen ob eine Person entmuendigt wurde

4 Antworten

Erfahren kannst Du es Beim Nachlassgericht. Wenn es vor der Entmündigung gemacht wurde , ist es auch gültig.

Das können sie beim zuständigen Amtsgericht erfragen. Wenn er das Testament errrichtet hat, als er noch nicht entmündigt (gibt es übrigens nicht mehr, heißt" unter Betreuung gestellt") war, dann hat das Gültigkeit.

Gar nicht, weil es keine Entmündigung mehr gibt. Und eine Betreuung ändert nicht zwangsläufig etwas an der Testierfähigkeit.

zuständiges familiengericht