Hartz 4 Nachzahlung auf P-Konto des Partners. Bedarfsgemeinschaft ?
Mein Partner und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft und unsere monatlichen Zahlungen des Jobcenters gehen auf sein P Konto mit dem FReibetrag von ca. 1050 € ein. Nun bekomme ich in den nächsten Tagen eine Nachzahlung von ca. 1500€ auf sein Konto. Die Sparkassen Frau am Telefon hatte um kurz vor 6 nicht wirklich Interesse mich da zu beraten und meinte soweit sie weiß, dass man da nix machen kann. Nun hab ich aber ein bisschen im Internet gesucht und gelesen, dass viele raten zum Amtsgericht zu gehen? Da wir die letzten Monat nicht unsere zustehenden Leistungen erhalten haben und somit niemals über den freibetrag gekommen sind, wird die Nachzahlung auf die Monate zugerechnet? Reicht eine einfach Zusammensetzung/Aufstellung der Nachzahlung? wenn ja ´, ist es so einfach dass ich damit zur Sparkasse gehe und diese Vorzeige? das kommt mir zu einfach vor. Hat irgendjeman eine ähnliche Situation gehabt oder weiß wie der Fall abläuft?
Vielen lieben Dank für die sinnvollen Antworten im Vorraus. :)
2 Antworten
Hallo, vom P-Konto geschützt sind - völlig unabhängig von der Höhe des Betrages - Sozialleistungen nach dem zweiten und zwölften Buch des Sozialgesetzbuches. Allerdings darf die Bank erst befreiend an den Schuldner (deinen Mann) leisten und damit das Guthaben auszahlen, wenn er der Bank mit einer Bescheinigung der Sozialbehörde die Eigenschaft des Geldeingangs als Sozialleistung nachweist. Siehe auch § 850k II, V ZPO.
PS: Es kann sein, dass die Bank auch dann die Auszahlung verweigert, da das mit Nachzahlungen ein wenig streitig ist. Notfalls muss das Gericht den Betrag per Beschluss freigeben.
Wieso geht dann das Geld auch alles auf das P- Konto ,wenn man weiss ,da kann man nur über einen bestimmten Freibetrag verfügen,da ist jetzt wohl nichts mehr zu machen ,da kann auch das Gericht nicht helfen.Warum geht auch das Geld nicht auf dein Konto,oder man lässt sich einen Scheck geben.