Hartz 4 Nachzahlung auf P-Konto des Partners. Bedarfsgemeinschaft ?

2 Antworten

Hallo, vom P-Konto geschützt sind - völlig unabhängig von der Höhe des Betrages - Sozialleistungen nach dem zweiten und zwölften Buch des Sozialgesetzbuches. Allerdings darf die Bank erst befreiend an den Schuldner (deinen Mann) leisten und damit das Guthaben auszahlen, wenn er der Bank mit einer Bescheinigung der Sozialbehörde die Eigenschaft des Geldeingangs als Sozialleistung nachweist. Siehe auch § 850k II, V ZPO.

PS: Es kann sein, dass die Bank auch dann die Auszahlung verweigert, da das mit Nachzahlungen ein wenig streitig ist. Notfalls muss das Gericht den Betrag per Beschluss freigeben.

Wieso geht dann das Geld auch alles auf das P- Konto ,wenn man weiss ,da kann man nur über einen bestimmten Freibetrag verfügen,da ist jetzt wohl nichts mehr zu machen ,da kann auch das Gericht nicht helfen.Warum geht auch das Geld nicht auf dein Konto,oder man lässt sich einen Scheck geben.