Ich bin bei der BVG schwarzgefahren, kann ich die Karte einer Freundin vorzeigen?
Ich wurde heute beim Schwarzfahren erwischt und müsste normalerweise 60 € bei der BVG zahlen, aber der Kontrolleur hat mir angeboten eine Karte von einer Freundin zu nehmen, und sie dann bei der BVG zu zeigen, um 7 € zu zahlen.
Meine Frage wäre jetzt, ob ich theoretisch eine Monatskarte von einer Freundin nehmen kann und sie normal bei der BVG vorzeigen kann?
6 Antworten
Hallo Axixe,
also mal ehrlich gesagt: Ich glaube dir nicht, dass der Kontrolleur sowas zu dir gesagt hat. Denn die stiften sicher nicht zum Betrug an!
Ich glaube eher, dass du fragen willst, ob du die Fahrkarte deiner Freundin vorlegen kannst.
Wenn auf der Monatskarte ein Foto drauf ist, dann kannst du es eh' gleich vergessen. Und zum Anderen geht das auch nicht, weil sowohl das Geburtsdatum als auch die Anschrift anders ist. Was machst du, wenn die dann auch noch deinen Perso sehen wollen?
Also: Steh dazu, dass du die Sache verbockt hast und halt erwischt wurdest und zahle den Betrag. Das nächste Mal wirst du sicher vorher ein Ticket lösen :)
Liebe Grüße
ichausstuggi
Hab keinen Grund zu lügen aber trotzdem danke
Du brauchst deine Trägerkarte dazu und auf der Trägerkarte steht deine Kundennummer... Falls deine Freundin die Karte von einem Automaten gekauft hat, dann steht das Feld für die Kundennr. frei und du hast die Möglichkeit deine Kundennr. mit einem Stift dort einzutragen, falls du eine Trägerkarte hast. Falls sie ihre Monatskarte vom Kiosk hat oder sonstiges, wird die Kundennr. bereits beim Ausdruck im Kiosk auch raufgedruckt mit dem Drucker und nicht per Stift aufgeschrieben und somit könntest du deine Kundennr. nicht mehr raufschreiben und die würden im BVG Kundenzentrum sehen, dass die Kundennr. deiner Trägerkarte nicht mit der raufgedruckten Nummer der Monatskarte übereinstimmt und das kann eventuell noch größere Probleme verursachen.
Glaube nicht, da der Name Usw ja hinten auf der Kundenkarte steht. Bei der elektronischen Karten ist es genauso !
Nein, das ist verboten. Steht normalerweise auch auf den Karten hinten drauf.
"Die Fahrkarte ist nicht übertragbar, Missbrauch hat den Einzug der Karte zur Folge." ~ Das steht auf meiner Monatskarte hinten drauf.
Nein, du musstest ja gewiss deinen Ausweis zeigen und somit sind deine Personalien bekannt. Die stimmen nicht mit denen einer Freundin überein. Zudem ist es mehr als ein Ausrutscher, wenn ein Kontrolleur dir so eine Geschichte erzählt. Das ist ja schon Anstiftung zum Betrug und dafür wäre er sicher seinen Job los, wenn es bekannt würde.