Übertragbare Monatskarte BVG aber mit Beleg und Nachweis das ich rechtmäßiger Besitzer bin - Tortzdem erhötes Beförderungsengelt?

5 Antworten

Nach den Beförderungsbedingungen bist Du ohne gültigen Fahrschein gefahren und musst damit das erhöhte Beförderungsentgelt zahlen.

Ob dieses nachträglich reduziert wird, wenn Du nachweist, dass Du im Besitz einer gültigen Dauerkarte warst, ist davon abhängig, wie kulant das Unternehmen solche Sachen handhabt. Einen Rechtsanspruch hast Du nicht.

Das ergibt sich aus den ABB des jeweiligen Verkehrsbetriebs.

Es ist aber allgemein so, dass uebertragbare Karten nicht nachgezeigt werden koennen und bei Nichtmitfuehren die vollen 60 Euro zu bezahlen sind. Hier bringt der Eigentumsnachweis nichts weil die uebertragbare Karte ja zur gleichen Zeit von einer anderen Person genutzt werden konnte.

Lediglich nicht uebertragbare Karten koennen innerhalb einer bestimmten Frist nachgezeigt werden und dann fallen nur 7 Euro Bearbeitungsgebuehr an. Mit der nicht uebertragbaren Karte konnte ja auch niemand ausser dem Inhaber selbst etwas anfangen. Mit der uebertragbaren hingegen sehr wohl. Darum sind die 60 Euro auch gerechtfertigt. 

Die Karte ist übertragbar also könnte sie jemand anders benutzt haben während du gefahren bist. Was hat das ganze mit deiner Visakarte zu tun? Es ist völlig irrelevant wer bezahlt hat. Du musst zahlen

Naja auf dem Beleg steht die Nummer meiner Visakarte, somit kann ich beweisen, dass ich die Karte gekauft habe und sie mir nicht von irgendjemandem zum vorzeigen geliehen habe. Das jemand anderes damit hätte fahren können verstehe ich ja, deshalb würde ich ja auch die 7€ die ja ein Tagesticket in dem Falle kostet natürlich zahlen...

@alnoso

Es geht nicht drum,w er sie gekauft hat.. und dass Du sie vielleicht ausgeliehen hättest. Es geht drum, dass Du sie wem anders geliehen haben könntest, so dass der kostenlos fährt und Du berufst Dich dann, falls KOntrolle, auf "upsi, vergessen"

Kommt leider häufig vor, so dass sie da meist recht unerbittlich sind.

wenn es eine übertragbare ist, hast du keine Chance, weil zu dem Zeitpunkt als du erwischt wurdest, die karte jemand anderes hätte benutzen können.

also musst du die 60€ zahlen, Pech gehabt

Da die Karte übertragbar ist, könntest Du sie ja wem anders mitgegeben haben,d er dann damit fuhr und sich auswies.

Es kann aber immer nur einer damit unterwegs sein.

Leider wird da ziemlich viel Schindluder mit getrieben, so dass sie da kein Auge zukneifen. Rechtlich sind sie da absolut auf der sicheren Seite.