Wie ist das mit der Erzwingungshaft Ein Bekannter hat einen Tag Erzwingungshaft(wegen 5 Euro), die er gerne antritt. Von wann bis wann ist der tag gerechnet?

2 Antworten

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Der Tag wird von der Uhrzeit der Festnahme bzw. von der Uhrzeit an der er sich gestellt hat gerechnet, 24 Stunden eben. Erst bei einer Haftdauer von mehr als 6 Tagen gelten die allgemeinen Entlassungszeitpunkte der JVA. Dies ist zumindest in NRW so.

also sein tag ist ihm keine 5€ wert?

scheint ein aufregendes leben zu haben.....

von morgens bis morgens

waldschrat69 
Fragesteller
 24.08.2015, 09:50

Er sagt es geht ums Prinzip und er zahlt nicht.

Artus01  24.08.2015, 16:20
@waldschrat69

Das Problem ist, das es der Behörde die die 5 Euros haben will ebenfalls ums "Prinzip" geht, zumal die Forderung durch den Tag Haft nicht getilgt ist. So kommt man in der Sache nicht weiter.