Erzwingungshaft trotz EV?
Hallo liebe Community,
ich wende mich hiermit mal an euch bevor ich einen Anwalt aufsuche.
Folgender Sachverhalt liegt zu Grunde:
Ordnungswidrigkeit begangen, somit Bußgeld erhalten, welches ich aus meinen Wirtschaftsverhältnissen aber nicht Zahlen kann, kurz nach Erhalt des erstens Schreibens im Januar habe ich der Stadt meine Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen, dies wurde so auch eingetragen. Mir wurde dann erstmals im April ein schreiben zugestellt, wo mir mit Erzwingungshaft gedroht wurde, ich bin darauf zum zuständigen Mitarbeiter gegangen und habe eine mir mögliche Ratenzahlung angeboten (5€ Monatlich), diese wurde direkt abgelehnt und es wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung erstellt ohne meines Wissens in höhe von 15€, das erste schreiben was mich daraufhin erreichte war das der ersten Ermahnung diese doch bitte zu Zahlen. Ich meldete mich wieder beim zuständigen Mitarbeiter, der mir sagte, er hätte mir den Brief doch direkt mitgegeben wo ich letzte mal bei ihm war. Dem war/ist aber nicht so gewesen.
Habe im Monat 06/12 dann eine EV für einen anderen Gläubiger unterschrieben nachdem der Gerichtsvollzieher bei mir war und nichts Pfändbares vorfand. Habe darauf hin allen Gläubigern ein schreiben zukommen lassen, das ich die EV unterschrieben habe mit dem Aktenzeichen, auch der Stadt.
Nun erreichte mich Anfang September ein schreiben, ich solle mich binnen 7 Tagen in Gelsenkirchen in der JVA melden, ich bin darauf hin zur Staatsanwaltschaft von welchen dies erlassen wurde hin und habe denen auch nochmals meine EV vorgewiesen, dort wurde mir nur gesagt um eine Erzwingungshaft zu umgehen, solle ich mich doch an die Stadt wenden, sie sei schließlich der Gläubiger.
Am selben Tag bin ich zum zuständigen Mitarbeiter und habe ihm diese vorgelegt, er meinte dann nur ganz salopp, EV's habe ich zu genüge im Schrank, entweder zahle ich jetzt sofort den Betrag oder ich solle ruhig warten, man werde mich ja schon abholen.
Nun meine Frage, ist eine Erzwingungshaft rechtens, wenn eine EV abgegeben wurde und eine Zahlungsunfähigkeit dargelegt wurde?
Hinzu kommt ja noch das meine Wirtschaftsverhältnisse sich nicht verbessert haben sondern verschlechtert.
Ich danke für jede Hilfreiche Antwort.
LG TraME
4 Antworten
Diese Erzwingungshaft ist nur eine "getarnte Ersatzfreiheitsstrafe", man müßte die Geldbuße danach trotzdem zahlen , Das erübrigt sich aber, weil nach 6-8 Wochen nach "absitzen" der Beschluß des Amtsgerichtes kommt: Auf Antrag der Ordnungsbehörde wird das Verfahren gegen Sie eingestellt. Man kann wegen einer Sache nur einmal in Erzwingungshaft genommen werden, was hätte das für die Ordnungsbehörde für einen Sinn, die Sache weiter zu verfolgen. Zivilrechtlich gibt es offiziell für Schulden keine Haftstrafe, es sei denn, diese Schulden wären im Zusammenhang mit "Betrug" entstanden. Lies den Tip hier bei gutefrage: Erzwingungshaft-was ist das??
Die EV hat nichts mit der genannten Erzwingungshaft zu tun. Sie dient dazu, dich zur Zahlung des Bußgeldes zu bewegen.
Wenn man mit einer EV die Erzwingungshaft verhindern könnte, wäre es ja möglich weiterhin Owigs zu begehen ohne Folgen !
Danke für die Antwort, sie erspart mir meine.:-)
Diese Erzwingungshaft ist nur eine "getarnte Ersatzfreiheitsstrafe", man müßte die Geldbuße danach trotzdem zahlen , Das erübrigt sich aber, weil nach 6-8 Wochen nach "absitzen" der Beschluß des Amtsgerichtes kommt: Auf Antrag der Ordnungsbehörde wird das Verfahren gegen Sie eingestellt. Man kann wegen einer Sache nur einmal in Erzwingungshaft genommen werden, was hätte das für die Ordnungsbehörde für einen Sinn, die Sache weiter zu verfolgen. Zivilrechtlich gibt es offiziell für Schulden keine Haftstrafe, es sei denn, diese Schulden wären im Zusammenhang mit "Betrug" entstanden.
Die EV gilt nicht für Bußgelder, Strafzahlungen und Co. Diese müssen auch bei EV gezahlt werden und wenn es nicht möglich ist, ist Erzwingungs oder Ersatzhaft rechtens.
Du hast nur 2 Möglichkeiten... zahlen oder in den Knast gehen (und danach dann doch zahlen, sonst kommt das ganze noch mal auf dich zu)!
sonst kommt das ganze noch mal auf dich zu
Dazu aus § 96 Abs. 3 OWiG:
Wegen desselben Betrages darf die Erzwingungshaft nicht wiederholt werden
Bei Ordnungswidrigkeiten musst du immer zahlen. allerdings wäre es da nicht die Erzwingungshaft, sondern die Ersatzfreiheitsstrafe. Erörtere doch noch einmal die 15 Euro Rate und zahl sie gleich und dann auch pünktlich. Dann solltest du den Knast umgehen können.
Das ich Zahlen muss ist mir klar, Bußgelder werden mit Erzwingungshaft versucht einzufordern, was du meinst ist eine Straftat, dann wäre es richtig, das es eine Ersatzfreiheitsstrafe wäre.
Und bzgl. der Ratenzahlung, es geht nicht mehr diese weiterzuführen.
Eine EV sagt doch aus, das man Zahlungsunfähig ist, somit ist erzwingen ja vollkommen sinnlos, da können die einen der ne EV abgegeben hat 100 mal in Erzwingungshaft stecken, er wird danach ja noch immer nicht zahlen können.