Erzwingungshaft trotz EV?

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Diese Erzwingungshaft ist nur eine "getarnte Ersatzfreiheitsstrafe", man müßte die Geldbuße danach trotzdem zahlen , Das erübrigt sich aber, weil nach 6-8 Wochen nach "absitzen" der Beschluß des Amtsgerichtes kommt: Auf Antrag der Ordnungsbehörde wird das Verfahren gegen Sie eingestellt. Man kann wegen einer Sache nur einmal in Erzwingungshaft genommen werden, was hätte das für die Ordnungsbehörde für einen Sinn, die Sache weiter zu verfolgen. Zivilrechtlich gibt es offiziell für Schulden keine Haftstrafe, es sei denn, diese Schulden wären im Zusammenhang mit "Betrug" entstanden. Lies den Tip hier bei gutefrage: Erzwingungshaft-was ist das??

Die EV hat nichts mit der genannten Erzwingungshaft zu tun. Sie dient dazu, dich zur Zahlung des Bußgeldes zu bewegen.

Eine EV sagt doch aus, das man Zahlungsunfähig ist, somit ist erzwingen ja vollkommen sinnlos, da können die einen der ne EV abgegeben hat 100 mal in Erzwingungshaft stecken, er wird danach ja noch immer nicht zahlen können.

@TraME

Wenn man mit einer EV die Erzwingungshaft verhindern könnte, wäre es ja möglich weiterhin Owigs zu begehen ohne Folgen !

@lemonshaker

Danke für die Antwort, sie erspart mir meine.:-)

@Irubis

Diese Erzwingungshaft ist nur eine "getarnte Ersatzfreiheitsstrafe", man müßte die Geldbuße danach trotzdem zahlen , Das erübrigt sich aber, weil nach 6-8 Wochen nach "absitzen" der Beschluß des Amtsgerichtes kommt: Auf Antrag der Ordnungsbehörde wird das Verfahren gegen Sie eingestellt. Man kann wegen einer Sache nur einmal in Erzwingungshaft genommen werden, was hätte das für die Ordnungsbehörde für einen Sinn, die Sache weiter zu verfolgen. Zivilrechtlich gibt es offiziell für Schulden keine Haftstrafe, es sei denn, diese Schulden wären im Zusammenhang mit "Betrug" entstanden.

Die EV gilt nicht für Bußgelder, Strafzahlungen und Co. Diese müssen auch bei EV gezahlt werden und wenn es nicht möglich ist, ist Erzwingungs oder Ersatzhaft rechtens.

Du hast nur 2 Möglichkeiten... zahlen oder in den Knast gehen (und danach dann doch zahlen, sonst kommt das ganze noch mal auf dich zu)!

sonst kommt das ganze noch mal auf dich zu

Dazu aus § 96 Abs. 3 OWiG:

Wegen desselben Betrages darf die Erzwingungshaft nicht wiederholt werden

Bei Ordnungswidrigkeiten musst du immer zahlen. allerdings wäre es da nicht die Erzwingungshaft, sondern die Ersatzfreiheitsstrafe. Erörtere doch noch einmal die 15 Euro Rate und zahl sie gleich und dann auch pünktlich. Dann solltest du den Knast umgehen können.

Das ich Zahlen muss ist mir klar, Bußgelder werden mit Erzwingungshaft versucht einzufordern, was du meinst ist eine Straftat, dann wäre es richtig, das es eine Ersatzfreiheitsstrafe wäre.

Und bzgl. der Ratenzahlung, es geht nicht mehr diese weiterzuführen.