Kaugummi im Haar , Schadensersatz?

13 Antworten

du kannst auch strafanzeige stellen gemäß § 223 STG !

§ 223 STG? Sachbeschädigung?

@DonBrush

nein, Körperverletzung !

@LaurenzDO

Da wurde doch nichts verletzt. Oder meinst du, das geht unter seelische Grausamkeit?

@DonBrush

§ 223 schützt unter anderem die körperliche unversehrtheit, und die ist durch kaugummi im haar erheblich beeinträchtigt.

@LaurenzDO

Da scheint wirklich etwas beeinträchtigt zu sein.....

Laut § 223 STG (wie oben bereits genannt) hast du ein "Recht auf körperliche Unversehrtheit". Dazu gehört auch, dass deine Haare "heile" bleiben. Würde dir jemand ohne deine Einwilligung ein Büschel Haare abschneiden wäre das tatsächlich Körperverletzung (gibt es auch Urteile). Ob Kaugummi im Haar, der nicht mehr rausgeht und daher rausgeschnitten werden muss eine solche Körperverletzung darstellt, kann ich dir leider nicht beantworten. Eine Klage auf Schadenersatz bzw. in diesem Fall eher Schmerzensgeld (psychische Schmerzen zählen hier auch mit dazu!!!) ist allerdings sehr aufwendig und daher fragwürdig, ob es sich rentiert.

Beste Antwort hier. DH!

Man kann Schadenersatz für die Friseurkosten geltend machen. Der Täter sollte aber strafmündig sein! Ansonsten kannst Du ihm eine runterhauen, wenn´s keiner sieht!

Schmerzensgeld nicht, aber Du kannst Erstattung der Friseurkosten verlangen!

Setz dich für ne Stunde in den Gefrierschrank. Danach kannst du den Kaugummi samt Haaren abbrechen und du ersparst dir die Friseurkosten.