Wer zahlt Schmerzensgeld wenn der Schädiger verstorben ist?

5 Antworten

Der Erbe erbt auch die Schulden des Erblassers (§ 1967 BGB). Hierzu gehören auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Also muss man die Klage gegen die Erben richten.

Auch wenn erst nach dem Tod geklagt wird?

@PinkerTiger

der Erblasser hat vielleicht gezahlt - der Erbe nicht mehr - der weiß nix davon, ergo muss geklagt werden; wenn nicht freiwillig weiter bezahlt wird

@peterobm

Es geht ja aber darum das die Klage erst nach dem Tod kommt bzw. das auch der Erblasser nichts weiß da er schon verstorben ist.

@PinkerTiger

m.W. muss der Anspruch bereits bei Lebzeiten gestellt worden sein; im Nachhinein - entscheiden andere; per Gericht. wird schwer werden für den Anspruchsteller

Der Anspruch kann vererbt werden. Allerdings sollte er schon vor dem Tod anerkannt sein. Sonst ist es schwer, den Anspruch zu begründen.

Der Anspruch eines Geschädigten geht nicht durch den Tod des Schädigers unter, sondern ist dann durch die Erben des Schädigers zu befriedigen, soweit nicht erbrechliche Hinderungsgründe bestehen (z.B. überschuldeter Nachlass mit Anordnung von nachlassverwaltung oder -insolvenz). Allerdings wird durch den Tod des Schädigers in vielen Fällen die Beweisführung für dessen Verschulden erschwert sein; denn die Beweislast obliegt stets dem, der den Anspruch erhebt, also dem Geschädigten, es sei denn, dieser habe zu Lebzeiten den Anspruch beweisbar anerkannt.

Die Klage verläuft in Sande und kostet dann mehr Nerven, Zeit und Kosten. Reicht es dir nicht, dass der Schädiger schon verstorben ist ?

Das war eine rein objektive Frage, selbst wenn nicht, wer hat gesagt ich gehöre zur Kläger Seite? Vielleicht ist mein Angehöriger verstorben.