Jobcenter schreibt wegen Unterhalt, obwohl ich an Jugendamt Zahle, was soll ich tun?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich habe mir jetzt einige Antwortverläufe angesehen und dann wurde es mir zu umfangreich. Halte es einfach:

Kopiere Deinen Titel, den Nachweis der Zahlungen von Dir an das Jugendamt und sende diese Kopien dem Jobcenter zu. Schreibe im Brief dass Du sehr verwundert bist. Deshalb hast Du Dich an das örtliche Jugendamt gewandt welches vom Umzug Deines Kindes keine Kenntnis hattest. Nun bittest Du um Klärung des Sachverhaltes zunächst zwischen den beiden Ämtern. Bis diese Klärung abgeschlossen ist wirst Du weiter Deinen Verpflichtungen nachkommen wie bisher. Sobald der Sachverhalt aufgeklärt ist und Du davon Kenntnis hast wie Du in Zukunft bestmöglich für Dein Kind sorgen kannst wirst Du Deinen Verpflichtungen nachkommen. 

Freundliche Grüße, Unterschrift, Einschreiben mit Rückschein, Kopie des Schreibens behalten. Am Unteren Rand fängst Du nach oben hin an die Kopien aufzuführen. 

Fertig. Ist nicht Dein Verschulden. 

Hallo,

Danke, dies habe ich getan...!

und eine Antwort bekommen:

Sehr geehter Herr...,

Ihr schreiben vom xxx habe ich erhalten.

Nach eigener Auskunft zahlen sie lediglich den Mindestunterhalt. Da wir für die Unterhaltsberechtigte Leistungen nach dem SGB II gewähren, sind etwaige unterhaltsrückstände auf uns übergegangen.

Daher habe ich in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob auf Grund ihres Einkommens die Leistungsfähigkeit zu Höherem Unterhalt besteht.

soweit so gut,

Unter auskunft Verstehe ich, das ich meine Lohnzettel hinfaxe, aber nicht das man mich ausfragt zu jedem Cent, ist das so Korrekt? Das kann doch wohl nicht sein, ich finde es eine Frechheit, z.B. wenn ich seit Jahren einen Bausparvertrag etc habe, geht das die garnichts an, es geht ja nur um den Aktuellen verdienst wovon ich ca 1300eur abziehen kann 950Eur für mich und 350Eur Miete... der rest kann denen doch egal sein oder???

sagen wir, ich verdiene 1300eur Netto, müsste ich ja rein Theoretisch garnichts bezahlen, und so ist es aber heutzutage in der Leiharbeit....ok vielleicht auch mal 1450Eur aber soviel mehr ists nicht!

Viele Grüße,

vom Gernervten Peter!

@Hanselpeter

werde wohl jetzt nach dem Motto Leben, alles muss Raus....und son Komischer Banker oder Versicherrung etc brauch sich hier nie mehr Melden, am besten alles Ausgeben, dann hat man auch nix!!! Unglaublich!

@Hanselpeter

Sorry, das ich gestern bissl argh genervt war,

Das JA hat mir jetzt auch geschrieben, das ich nun an ein anderes JA zahlen soll, naja werde mal da Anrufen und die Befragen, wo ich denn nun hinbezahlen soll, das Jobcenter will das ich dahin bezahl und das JA will auch... seltsamer durcheinander!

Grüße

@Hanselpeter

Zunächst mal gibt es durchaus Menschen die wirklich viel Phantasie an den Tag legen sich um für sie möglichen Unterhalt zu drücken. Dabei unterlaufen ihnen hier und da einige Fehler. Einer davon besteht darin zu glauben dass ausschließlich der Lohnzettel zählt. Tatsächlich ist es so dass nur ein bestimmter, im Gesetz festgehaltener und sich hier und da ändernder Betrag, als Sparguthaben / Vermögen zugestanden wird. Den aktuellen Betrag kannst Du online recherchieren. Müsste ja unter Düsseldorfer Tabelle mit genannt werden. 

Natürlich bist Du genervt. Zuständigkeitsrangeleien gehören zu den für mich beabsichtigten Möglichkeiten des Staatsterrorismus. Deutsche Jugendämter haben im letzten Jahr 4,4 Milliarden Euro bekommen. In der ARD findest Du in der Mediathek einen Beitrag der darstellt wozu das Steuergeld ausgegeben wird. Jobcenter haben laut Amtsgerichten eine Fehlerquote von 56%, Stand 2011. Braucht uns nicht zu interessieren denn schließlich handelt es sich ja um von uns durch ehrliche Arbeit erwirtschaftetes Geld. Es ist viel wichtiger ständig mit irgendwelchem Börsenmist vollgemüllt zu werden, Zuständen in anderen Staaten - die oft genug durch vor allen Dingen deutsche Politik erst so marode wurden - und, natürlich, angstmachenden Themen. Auf diese Weise werden wir von den wirklich wichtigen Themen abgelenkt. - Wenn wir darauf rein fallen. 

Kläre ausschließlich schriftlich. Und wenn Du das nächste Mal an einem Werbestand Herrschsüchtiger vorbei kommst dann thematisiere mal Deine Erlebnisse, lasse Dich nicht durch angebliche Unzuständigkeit nicht abwimmeln. 

Hallo,

ich melde mich mal wieder zurück, und zwar was hab ich gemacht?

Ich habe den Rat von ,, hertajess" befolgt und ein Netter Brief geschrieben (das ich sehr verwundert bin da ich ja regelmäßig an das JA zahle, und das ssie sich bitte an das JA (alte stadt) wenden sollen (adresse etc dabei) und ich sie schon in kentniss gesetzt habe plapla... , dazu beigelegt ein paar alte briefe vom JA in denen unteranderem auch ,,bestätigt wurde, das meine Zahlungen regelmäßig kommen etc" Kopie vom Titel dazu...

Dieses wie besprochen als Einschreiben mir Rückantwort verschickt!

Ein paar Tage später kam die Antwort vom Jobcenter:

,,Überprüfung auf mehr Unterhalt etc und das 5seitige (2facher ausführung, für eventuelle Frau) Fragebogen über alles mögliche wieder dabei. Letzte fristsetzung und androhung danach unmittelbar Anzeige zu erstatten etc...,,

OK, nun war ich etwas ratlos, also habe ich ca 5-10% der Fragen ausgefüllt, also nur Name/Anschrift etc, wie oft ich zur Arbeit fahre im Monat (wie oft konnte ich pauschal nicht angeben, da je nach Arbeitsaufkommen unterschielich also von-bis was reingeschrieben) und wie viele km das je sind. Fragen nach Grundstücken, Häusereigentum, und was die noch so wollten, hab ich alle durchgestrichen, da ich nichts besitze!!! Frage zum Bruto und Netto einkommen auch leer gelassen... hatte keine Zeit das zusammen zu rechnen....

Die 2. Ausführung für die frau hab ich alles durchgestrichen, da keine vorhanden!

Dann hab ich die ca letzten 20-30 Lohnabrechnungen geschnappt, inkl dem fast nichts ausgefüllten Fragebogen dort hin gefaxt (nummer musste ich ergoogeln, stand schlauerweise in keinem der Briefe!

...und ab ging die Lutzie, alles hingefaxt, ging einfacherer und billiger als alles Kopieren und schicken etc.

Die drohzeit war mitlerweile schon fällig...und plätzlich letzte woche kommt wieder ein Brief vom Jobcenter:

,,Nach Rücksprache mit dem JA (alte stadt und neue stadt)  wäre diese Angelegenheit ihrerseits erledigt, und ich solle mich für weiteres ans JA (neue stadt) zukünftig wenden!,,

Das JA (neu und alt) haben mich mitlerweile auch schon angeschrieben, das das alte nicht mehr zuständig ist, und das neue hat geschrieben das es jetzt über sie läuft, also nun geregelt der hickhack da!

...da hat wohl das center keine ahnung oder nutzt das nichtwissen von Unwissenden aus, gab es letztens ein Breicht dazu beim zdf..., denn sie wissen nicht was sie tun...

naja DANKE an Euch für die Hilfen!!! :-)

@Hanselpeter

Freut mich für Dich dass Du nicht noch vor Gericht gegen die Unfähigkeit ziehen musstest die von Zwangsabgaben bezahlt wird. 

Du schreibst einen Brief an das Jobcenter und teilst mit, dass Du seit Jahren den Unterhalt an das örtliche Jugensamt - Anschrift und Aktenzeichen angeben - die den Unterhalt direkt an den Empfänger weiterleiten. Sie möchten sich bitte mit dem Jugenamt ... in Verbindung setzen,

Hallo, Danke für diese Antwort, wenn die meinung noch mehr haben, werde ich solch einen Brief schreiben, und an das Jobcenter schicken.

Ein Arbeitskollege sagte, das normalerweise das Jobcenter sich an das Jugendamt wendet ob und wieviel bezahlt wird etc, und das Jobcenter normal garnichts mit mir zu tun hat, aber ob das so stimmt weis ich nicht....!?

@Hanselpeter

Ich kann mir das nur so erklären, daß die Mutter des Kindes Hartz4 beantragt hat und für das Kind auch. Dann ist tatsächlich das Jobcenter zutändig, Irgendwo ist beim Joncenter ein Denkfehler drin, wenn die Mutter gesagt hat, das Jugendamt zahlt den Unterhalt. Unterhalt zahlt das Jugendamt 72 Monate, wenn der Vater nicht zahlt, dann geht die Zahlpflicht auf das Job-Center über. Du hast verstanden, was ich meine? Ich würde wirklich einen Brief schreiben ... seitre dem ... zahle ich den Unterhalt an... usw. Einfach ignorieren würde ich nicht. Die sollen Dir mitteilen, wenn der Unterhalt woanders hin soll.

@Reanne

ja, alles klar, ich werde auch rein schreiben das ich dann an das Jobcenter den Unterhalt zahlen würde (natürlich informiere ich zuvor das Jugendamt, das die bescheid wissen) das ich nicht mehr an das Jugendamt zahle, aber hab gelesen das die EX sich mit diesem Trick selbst ins Bein schießt (weil der Unterhalt dann mit dem Hartz4 oder so Verrechnet wird...)....ich denke es ist ein Trick von der EX weis sonst nicht warum die sich erst jetzt melden sollten...!?!

@Reanne

@ Reanne

Du darfst hier nicht den Unterhalt vom Vater den er ans Jugendamt zahlt und diese ihn weiter an die Mutter leiten,mit dem Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt verwechseln !

Denn da hättest du recht,dieser wird nur bis 72 Monate gezahlt oder aber längstens bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres des Kindes.

Dies ist dem Jobcenter durchaus bekannt,denn die Mutter muss regelmäßig aktuelle Kontoauszüge vorlegen oder in Kopie einreichen,spätestens bei der Weiterbewilligung des Antrags.

Da kann jeder SB - sehen und erkennen,dass es sich bei 272 € Unterhalt auf keinen Fall um Unterhaltsvorschuss handeln kann,denn dieser beträgt zur Zeit ab dem 6 - 11 Lebensjahr 180 € und von 0 - 5 Jahre würden es 133 € sein.

@isomatte

Den Unterschied kenne ich sehr wohl, die Verwechselung vermute ich bei dem Job-Center, weil die Mutter des Kindes wohl gesagt hat, das Geld käme vom Jugendamt. Lies mal genau, was ich geschrieben habe.

@Reanne

Du hast geschrieben,dass da beim Jobcenter ein Denkfehler vorliegen muss und das kann nicht sein !

Weil wie ich geschrieben habe,zu jedem Weiterbewilligungsantrag aktuelle Kontoauszüge lückenlos vorgelegt werden müssen oder halt in Kopien mit eingereicht werden.

Demnach kann man aus den Kontoauszügen entnehmen,dass es sich hier nicht um Unterhaltsvorschuss ,sondern um Unterhalt handeln muss.

Wenn du den Unterschied kennen würdest,dann sollte dir auch die Höhe des Unterhaltsvorschusses bekannt sein und dieser liegt mit 180 € unter der monatlichen Zahlung des Vaters die 272 € beträgt und das ist jedem Mitarbeiter im Jobcenter oder einem anderen Amt bekannt,also kann hier keine Verwechslung stattgefunden haben.

Ich verstehe Dein Problem nicht.

Du kannst nachweisen, dass Du den Unterhalt gezahlt hast.

Das kannst Du dem Jobcenter mitteilen und gut ist es.

Zur weiteren Berechnung muß Du alle 2 Jahre neue Angaben zu Deinem Verdienst machen.

Das machst halt jetzt beim Jobcenter, sofern dieses die Mutter nicht zum Jugendamt schickt.