Wie hoch darf ich die Miete bei Neuvermietung ansetzen?


24.03.2022, 09:04

Es ist keine Mietpreisbremse vorhanden.

7 Antworten

Grundsätzlich so hoch wie du willst. Das ist allgemeine Vertragsfreiheit. (Von Wucher mal abgesehen)

Wem es zu viel ist, muss ja nicht annehmen.

nur wenn bei dir die sog. Mietpreisbremse gilt gibt es Begrenzungen.

ChristianLE  24.03.2022, 08:56

Laut Fragesteller gibt es aber einen Mietspiegel. Auch hier gibt es Beschränkungen (Max. 10% über Mietspiegel)

Stefan1248  24.03.2022, 09:18
@ChristianLE

Ob es einen Mietspiegel gibt spielt bei Neuvermietungen keine Rolle. Außer es ist eben es handelt sich um eine Region in angespannten Wohnungsmarkt und es gilt die Mietpreisbremse. Das ist aber längst nicht in jeder Gemeinde die einen Mietspiegel aufstellt der Fall

ChristianLE  24.03.2022, 09:29
@Stefan1248
Ob es einen Mietspiegel gibt spielt bei Neuvermietungen keine Rolle.

Doch macht es. Sonst würde der Mietspiegel überhaupt keinen Sinn machen, wenn ich dort bei der Neuvermietung um > 50% erhöhen kann.

Das ganze ist sogar gesetzlich geregelt. Siehe § 5 (2) WiStG.

Ich muss mich aber korrigieren: Es sind nicht 10% über Mietspiegel, sondern 20%

Truemmerliese02  24.03.2022, 09:40
@Stefan1248
Ob es einen Mietspiegel gibt spielt bei Neuvermietungen keine Rolle.

Sorry, aber natürlich spielt das ne Rolle. Das weiß sogar ich als Immobilienlaie. Oder redest du nicht vom deutschen Mietrecht?

Wir müssen ja nicht gleich von Wucher (ist das nicht sogar ne Straftat?) reden sondern erstmal von der Ordnungswidrigkeit.

Stefan1248  24.03.2022, 09:45
@ChristianLE

Im WiStG gibt es es schon noch ein paar weitere Vorraussetzung als nur die Höhe über dem Mietspiegel. Und wie ich schon geschrieben haben ist mietwucher natürlich nicht erlaubt. In § 5 WiStG wird der Wucher im Grunde nur weiter konkretisiert und eine Bußgeld Vorschrift geschaffen

ChristianLE  24.03.2022, 11:14
@Stefan1248
Im WiStG gibt es es schon noch ein paar weitere Vorraussetzung als nur die Höhe über dem Mietspiegel. 

Ich verstehe die Diskussion nicht.

Du schreibst in der Antwort, dass es nur bei einer Mietpreisbremse Eingrenzungen gibt, was ja nun offensichtlich falsch ist. Kann man sich diesen Irrtum nicht eingestehen?

Die ganzen Rahmenbedingungen des WiStG müssen da gar nicht weiter erörtert werden, weil wir diese beim Fragesteller nicht kennen. Hier ist bei normalen (!) Voraussetzungen der unmissverständliche § 5 (2) WiStG bindend und der besagt: "nicht mehr als 20% bei Wohnungsmangel, es sei denn die laufenden Kosten werden hierdurch nicht gedeckt".

Und wie ich schon geschrieben haben ist mietwucher natürlich nicht erlaubt.

Es gibt aber einen Unterschied zwischen einer (leichtfertig begangenen) Ordnungswidrigkeit nach § 5 WiStG und dem (immer vorsätzlichen) Wucher nach § 291 StGB.

Oder anders: Eine Mietpreiserhöhung um vielleicht 30% kann je nach Rahmenbedingung eine Ordnungswidrigkeit darstellen, ist aber längst kein Mietwucher. Man spricht von Wucher bei einer Mietpreisüberhöhung von > 50% und dem vorsätzlichen Ausnutzen einer Notlage.

 In § 5 WiStG wird der Wucher im Grunde nur weiter konkretisiert

Nein, dieser Paragraph "spricht" überhaupt nicht von der Straftat (!) "Wucher", sondern explizit von einer Ordnungswidrigkeit.

Eine Mietpreisbremse gibt es nicht, aber den Mietspiegel. Die neue Miete muss sich daran orientieren und die darf nicht mehr als 20% über dem Mietspiegel liegen. Die kann auch drüber liegen, wenn du nen guten Grund dafür nennen kannst.

Das würd ich aber mit nem Experten klären. Bei Mietspiegel geht's ja auch um Ausstattungsmerkmale, Lage und so weiter.

Gerhart  24.03.2022, 12:55

Nur bei Qualifizierten Mietspiegel zutreffend.

Truemmerliese02  24.03.2022, 13:01
@Gerhart

Sicher? Weil das im Wirtschaftsstrafgesetz so gar nicht drin steht.

Gerhart  24.03.2022, 13:05
@Truemmerliese02

Mietspiegel sind keine offizielle Unterlagen für die Festlegung von Mietpreisen. Sie spiegeln in der Regel nur wider, was in einem Wohngebiet von bis an Nettomieten gezahlt wird. Da sind keine Ausstattungsmerkmale oder Standortvorteile berücksichtigt. Das ist SICHER !

In rund 410 deutschen Städten und Gemeinden müssen sich Vermieter an die Mietpreisbremse halten. Das bedeutet: Bei Neuvermietung darf der Mietzins nur 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.

Ob das für dich gilt, ist aus der Ferne nicht zu beurteilen. Aber schau mal hier:

https://www.finanztip.de/mietpreisbremse/

Alles Gute für dich!

julia536 
Fragesteller
 24.03.2022, 08:57

Es ist keine Mietpreisbremse vorhanden

Gibt es bei Euch eine Mietpreisbremse? Wenn ja, dann darf die Miete max. 10 % höher sein, als beim Vormieter.

Gibt es keine Mietpreisbremse, gilt der Mietspiegel. Hier darf die Miete max. 10% über dem Mietspiegel liegen. Ausnahmen sind bis zu 50% möglich, wenn Du als Vermieter erklären kannst, warum Du goldene Wasserhähne verbaut hast.

Kann ich die Miete einfach auf 9 € pro m² setzen? Oder ist das Wucher?

Das wäre fast 75% über dem Mietspiegel und kann als Wucher ausgelegt werden.

julia536 
Fragesteller
 24.03.2022, 08:59

Es gibt keine Mietpreisbremse

ChristianLE  24.03.2022, 09:06
@julia536

Aber einen Mietspiegel, d.h. die Miete darf max. 10% darüber liegen.

Truemmerliese02  24.03.2022, 09:44
Wenn ja, dann darf die Miete max. 10 % höher sein, als beim Vormieter.

Nee 20%, aber die Richtung passt schon mal ;-)

Es richtet sich nach dem Mietspiegel, dem Ort in dem die Wohnung gelegen ist und was für eine Ausstattung Du anbietest. Angebot und Nachfrage, abgeschrabbt eher etwas weniger.